Ich wollt euch mal fragen wie es rechtlich mit folgender Situation aussieht:
Im Mietvertrag ist die Haltung eines Hundes (kein Kampfhund) erlaubt.
In NRW gibt es folgende Listen:
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Was wäre wenn ich einen Presa canario oder einen Shar Pei mir halten würde? Steht nicht auf der Liste hat aber u.a. den Zweck eines Kampfhundes in der Vergangenheit gehabt.
Im Mietvertrag ist die Haltung eines Hundes (kein Kampfhund) erlaubt.
In NRW gibt es folgende Listen:
Gefährliche Hunde
(Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes NRW)
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
2
Hunde bestimmter Rassen (Hunde nach § 10 des Landeshundegesetzes NRW)
1. Alano
2. American Bulldog
3. Bullmastiff
4. Mastiff
5. Mastino Espanol
6. Mastino Napoletano
7. Fila Brasileiro
8. Dogo Argentino
9. Rottweiler
10. Tosa Inu
1. Alano
2. American Bulldog
3. Bullmastiff
4. Mastiff
5. Mastino Espanol
6. Mastino Napoletano
7. Fila Brasileiro
8. Dogo Argentino
9. Rottweiler
10. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Was wäre wenn ich einen Presa canario oder einen Shar Pei mir halten würde? Steht nicht auf der Liste hat aber u.a. den Zweck eines Kampfhundes in der Vergangenheit gehabt.