"Kampfund"- Verbot in der Wohnung

chiquita

10 Jahre Mitglied
Ich wollt euch mal fragen wie es rechtlich mit folgender Situation aussieht:

Im Mietvertrag ist die Haltung eines Hundes (kein Kampfhund) erlaubt.
In NRW gibt es folgende Listen:

Gefährliche Hunde​
(Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes NRW)
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden


2​
Hunde bestimmter Rassen (Hunde nach § 10 des Landeshundegesetzes NRW)
1. Alano
2. American Bulldog
3. Bullmastiff
4. Mastiff
5. Mastino Espanol
6. Mastino Napoletano
7. Fila Brasileiro
8. Dogo Argentino
9. Rottweiler
10. Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Was wäre wenn ich einen Presa canario oder einen Shar Pei mir halten würde? Steht nicht auf der Liste hat aber u.a. den Zweck eines Kampfhundes in der Vergangenheit gehabt.
 
  • 16. Mai 2024
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Hi chiquita ... hast du hier schon mal geguckt?
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oder wie wäre es, wenn du dir einen dackel kaufst, der dauerhaft mit seiner figur kämpft?

der begriff deskampfhundes ist in deutschland nicht definiert und es ist schlicht unsinnig, den versuch einer sinnvollen definition zu starte, so in der art ein kampfhund ist ein hund der......

im regelfall wird man sich auf einschlägige listen berufen, also die aufzählung im landeshundegesetz nrw oder in den regeln des bundeseinheitlichen importverbotes. da dies aber zivilrechtlich nicht verbindlich ist, würde ich sogar für nicht unmöglich halten, sich auf die liste eines anderen bundeslandes zu beziehen oder einen hund auszuschließen, der auf keiner liste steht. versuch es doch mit einem kangal, mal schauen, was der vermieter sagt.

pete
 
Das ist bei mir auch der Fall und ich hab mich auch schon gefragt, ob ich einen Rottweiler halten könnte, da ich den Begriff "Kampfhund" den hier als "gefährlich" betiteleten Hunden zuordnen würde und nicht einem Rottweiler. Aber wie du schon fragst, Shar Pei etc., ich würde den Eigentümer fragen, welche Rassen zu seinen Ausnahmen zählen, damit es keine Mißverständnisse gibt.
 
Mit dem Shar-Pei-Verbot würde ein Vermieter vermutlich nicht durchkommen, bedeutet aber im Zweifelsfall eine Menge Zeit und Geld, die man vor Gericht liegen lässt und Stress mit dem Vermieter, was auch keiner braucht. Am sinnvollsten ist es da, im Vorhinein mit offenen Karten zu spielen und im Zweifelsfall den Vermieter zu wechseln.
 
Die Mietverträge stützen sich auf den Listen was als *Kampfhund* definiert ist. Ich würde einen Teufel tun und fragen ob ich einen Shar- Pei halten darf. Oder soll in Zukunft der Vermieter bestimmen was seiner Meinung nach ein *Kampfhund* ist .

Will der Vermieter generell keine großen Hunde , kommen sie meist mit bestimmten cm-Regel .
 
Es ist nicht sonderlich diplomatisch, sich den Hund anzuschaffen, ohne zu fragen. Wenn der Vermieter nämlich beschließt, diesen Hund nicht in seinen Räumlichkeiten haben zu wollen, hat man ein Problem. Das braucht gar nicht zwingend darin zu bestehen, dass er vor Gericht Recht kriegt - aber Theater mit dem Vermieter ist üblicherweise alles andere als entspannt. Wer darauf Lust hat - nur zu! ;)
 
Die Mietverträge stützen sich auf den Listen was als *Kampfhund* definiert ist. Ich würde einen Teufel tun und fragen ob ich einen Shar- Pei halten darf. Oder soll in Zukunft der Vermieter bestimmen was seiner Meinung nach ein *Kampfhund* ist .

Will der Vermieter generell keine großen Hunde , kommen sie meist mit bestimmten cm-Regel .
Es muss überhaupt nix in den Verträgen stehen und trotzdem kann er "Kampfhunde" verbieten. Und da der Begriff eben schwammig ist bleibt einem nur der Gang vor Gericht und dort die Hoffnung, dass der Richter nicht zufällig über den Begriff "chinesischer Kampfhund" stolpert, wenn er den Shar-Pei googelt. Sich mit dem eigenen Vermieter anzulegen ist echt ne saublöde Idee, denn dann kommen auch schnell mal Behauptungen wie Lärm, Schmutz, Hund hat Nachbarn angefletscht, etc. Und dann kannste wegen jedem Kack dem grün-weißen Trachtenverein erklären, dass es ja gar nicht so war. Hart auf hart würd ich nur machen, wenn der Hund schon da ist und die Kündigung droht. Und selbst dann nur, um Zeit für die Wohnungssuche zu gewinnen.
 
Hallo chiquita,

mietvertragsrechtlich ist es völlig unerheblich, ob es in NRW eine Rasseliste gibt oder nicht.

Der Begriff "Kampfhund" wird umgangssprachlich benutzt, ist nicht legal definiert und daher einer Auslegung zugänglich.
Bei der vertraglichen Auslegung kommt es indes nicht darauf an, ob beispielsweise in einer Hundegefahrenverordnung oder einem -gesetz der Begriff "Kamphund" verwendet wird oder die Wissenschaft sich in Defintionen geübt hat.
Welche Hunde unter den Begriff "Kampfhund" zusammengefasst werden können, entscheidet sich vielmehr nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und dem Verständnis des Vermieters.

Ich kann Dir zur Stressvermeidung daher nur empfehlen, im Vorfeld das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
 
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