Kampfhundesteuer rechtens

Butschi

15 Jahre Mitglied
Hi,
diese Anzeige habe ich gestern in einer Zeitung gelesen

Kampfhundesteuer rechtens

Kassel- Gemeinden dürfen für Kampfhunde stark erhöhte Hundesteuern verlangen.
Auch dann, wenn damit das Ziel verfolgt wird, bestimmte Kampfhunde aus Wohngebieten zu vertreiben ( Hessischer Verwaltungsgerichtshof; AZ.:5N 94/00).

Gruß Butschi

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  • 14. Mai 2024
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Hi Butschi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kinners, Ihr dürft nicht vergessen, daß es ein höchstrichterliches Urteil vom BVerwG in Berlin gibt.
Die Hundesteuer "darf" einen Lenkungszweck erfüllen
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, jedoch gilt so etwas nicht für das Ordnungsrecht.

Es ist verdammt ungerecht, daß ein Hund vor Ordnungsrecht mit Wesenstest usw. als nicht gefährlich gilt aber als gefähricher Hund versteuert werden darf.

Ich hoffe, es kommt bald das nächste Verfahren in dieser Sache nach Berlin ......

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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
 
es geht doch nicht um die s... steuern,

es geht um Leinenzwag, MK, Rassenhass, Wohnungskündigungen wegen Kampfi und und und

und in erster Linie um den Hund

****** doch auf die steuer, das ist eben so, genau wie bei der Anschaffung des Hundes der eine kostet eben 50,- und der andere 2500.- dagegen willst du ja auch nichts machen oder?

Butschi

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Hallo Butschi,

dein Beitrag dreht sich aber nun mal um die erhöhte Steuer!

Dein Vergleich mit der Anschaffung eines Hundes hinkt übrigens gewaltig! Wenn ich meine, mir einen Rassehund mit ellenlanger Ahnentafel zulegen zu müssen und für das Tier
dann viel Geld bezahle, so ist das meine Entscheidung.
Davon kann man bei der erhöhten Steuer für willkürlich ausgesuchte Rassen ja wohl kaum reden! Ganz davon abgesehen, daß die meisten von dieser Erhöhung betroffen wurden, als sie ihren Hund schon hatten.

Und was die Vorurteile gegen bestimmte Rassen angeht, so ist die Beseitigung von derart in den Köpfen festgesetzter BILD-Weisheiten ein langer Prozeß, der viel Aufklärung und Geduld erfordert.
Mit der erhöhten Steuer hat dies aber meiner Meinung nach wenig zu tun.

Alexis


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das man die Hundehalter von den Steuern ausschließen sollte die ihre Hunde schon vorher hatten ist meiner meinung nach selbstverständlich, bei anderen Gesetzen gibt es da ja auch fristen von mehreren Jahren, warum nicht hierbei?

Butschi

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Es geht hier um die Diskriminierung der Rassen. Ob nun MK Zwang, Leinenzwang usw. und da gehört auch die erhöhte Hundesetuer zu!!

Die nehmen wir dann hin weil Hund keinen persönlichen Schaden davon trägt? Blödsinn! Hundestuer ist und bleibt eine Steuer die einzig und alleine zum aufbessern der Städtekassen benutzt wird (ist keinem Zweck gebunden). Dann aber auch noch die Frechheit einer erhöhten Hundesteuer für spez. Rassen ist die Höhe!

Wer damit einverstanden ist, ist auch für alle anderen Diskriminierungen die unsere Rassen erfahren müssen. Oder liegt es daran das man selber nicht betroffen ist/wird?

Wiviele Hunde landen einzig und alleine wegen dieser bescheuerten Steuer im TH oder auf dem TA Tisch??? EIN Hund wäre schon zuviel, es sind aber Hunderte!

Wer einen Hund hat, der muß mit erhöhten Kosten rechnen. Die rechne ich aber für den TA oder für´s Futter ein, sicherlich nicht für den Rachen der Gemeinde.

Meike


 
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