Kampfhunde im Vermittlungsausschuss

Andreas

Hallo,

folgendes habe ich beim Bundesrat geklaut ( :(
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
222/2000 ... 21. Dezember 2000

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde muss in den
Vermittlungsausschuss


Länder wollen die Haltung gefährlicher Hunde unter Strafe stellen /
Sachkundenachweis auch von privaten Tierhaltern gefordert



Mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wird sich jetzt der Vermittlungsausschuss beschäftigen. Ein entsprechender Antrag auf Einberufung des Gremiums fand heute die erforderliche Mehrheit im Bundesrat. Die Länder machten mehrere Gründe geltend:

Zum einen möchten sie erreichen, dass auch die Haltung eines gefährlichen Hundes, die landesrechtlich verboten ist, unter Strafe gestellt wird. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz ist dagegen nur die illegale Zucht oder der illegale Handel mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Zur Begründung erklärt der Bundesrat, dass das Halten gefährlicher Hunde für Leib und Leben von Menschen mindestens ebenso gefährlich ist, wie Zucht oder Handel. Es sei nicht einzusehen, weshalb der Hundehalter, der durch die
Abrichtung und Erziehung die Aggressivität des Tieres womöglich noch gesteigert habe oder es in keiner Weise
beherrsche, straffrei ausgehe, während der Züchter desselben Tieres mit einer Verurteilung rechnen müsse.
Außerdem könne die vom Bundesrat angestrebte Änderung potenziellen Schutzbehauptungen von Beschuldigten entgegenwirken, sie betrieben nicht etwa illegale Zucht oder illegalen Handel, sondern seien lediglich Halter der gefährlichen Tiere. Die strafrechtliche Ahndung ist auch nicht unverhältnismäßig, wie nach Auffassung des Bundesrates eine Parallele zum Waffenrecht zeigt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein "Kampfhund" wesentlich schwieriger zu beherrschen und zu kontrollieren sei als ein lebloser Gegenstand, sei nicht ersichtlich, warum gefährliche Hunde strafrechtlich anders behandelt werden sollten als bestimmte gefährliche Waffen.

Zum anderen fordert der Bundesrat einen generellen Sachkundenachweis auch von privaten Tierhaltern. Das
Gesetz beschränkt diese Nachweispflicht auf solche Halter, die gewerbsmäßig Tiere betreuen. Nach der Begründung des Bundesrates zeigten aber gerade die Erfahrungen mit der
Durchführung von Wesenstests, dass viele private Besitzer mit ihrem Hund überfordert seien. Um Hunde durch unsachgemäße Haltung gar nicht erst zu gefährlichen Tieren werden zu lassen, sollte der Halter deshalb als vorbeugende Maßnahme seine Sachkunde belegen. Dabei müsste der Nachweis nicht unbedingt von den zuständigen Behörden, sondern könnte auch von beauftragten Stellen abgenommen werden. Entsprechende positive Erfahrungen lägen z.B. aus dem Bereich der Tierschutzschlacht- und der Tierschutztransportverordnung
vor.

Schließlich soll mangels tatsächlicher Notwendigkeit eine Ermächtigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums
aus dem Gesetz gestrichen werden, wonach Eilverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können. Aus der Vergangenheit seien keine Fälle bekannt, in denen es im Tierschutz - anders als im
Tierseuchenrecht - notwendig geworden wäre, durch eine Eilverordnung Gefahren für das Leben und Wohlbefinden von Tieren abzuwenden.

Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde sieht ein absolutes Importverbot für die Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Rassen sowie Kreuzungen mit den genannten Tieren vor. Durch Verschärfungen des Tierschutzgesetzes soll es zukünftig verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen zum Beispiel erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten. Auch das Halten und
Ausstellen von Wirbeltieren, an denen tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen wurden, soll per Rechtsverordnung verboten werden können.
[/quote]

[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 22. Dezember 2000 editiert.]
 
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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So...
nach der Meldung nun meine Meinung:

- alle Tiertransporte sind zu vermeiden, vor allem Hundetransporte nach Deutschland, solange die Tierheime voll mit Hunden sind. Unverständlich ist, warum das Verbot nur für Hunde bestimmter Listen gelten soll.

- verboten ist der Import "alle(r) nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Rassen" - Toll !!! Das ist dann mathematisch ausgedrückt die Vereinigungsmenge aller unterschiedlichen Listen ?
Also man nehme die "schwarze Liste" ( ) und dann ist alles verboten ? Da z.B. in Brandenburg der Dobermann und der Rottweiler auf der Liste stehen, dürfen die auch z.B. in Bayern nicht mehr eingeführt werden, obwohl sie dort erlaubt sind ?

- "Künftig soll es verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen Aggressionssteigerungen auftreten werden". Die Zuchtauswahl auf Aggressivität war bislang schon verboten, da durch Gutachten klargestellt war, daß übermäßig aggressive Hunde leiden und daher eine verbotene Qualzucht vorliegt. Bisher hat die Unrechtmäßigkeit meines Wissens noch nie dazu geführt, einen dieser Hundevermehrer vor Gericht zu stellen. Oder gar dessen Laden zuzumachen.... Auch in Zukunft ist nicht damit zu rechnen, daß die Ämter was sinnvolles tun. Die verfolgen lieber Falschparker, da ist mehr zu holen. Und die sind zahmer, bei einem Hundevermehrer mit scharfen Hunden sagen viele Amtsleute wohl lieber nur "Guten Tag" und gehen schnell wieder rückwärts raus. Wenn die Ämter in den letzten 10 Jahren die vorhandenen Gesetze angewandt hätten, würden wir heute kein "Kampfhunde"-Problem haben.

Kein neues Gesetz ist nötig, sondern ein neues Bewußtsein über Amtspflichten, sowie Richter, die mehr kriminelle Menschen hinter Gefängnis-Gitter bringen anstatt Hundeschnauzen hinter Gitter-Maulkörbe.

ciao
Andreas
 
... noch was ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Auch das Halten und Ausstellen von Wirbeltieren, an denen tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen wurden, soll per Rechtsverordnung verboten werden können.
[/quote]

Das bezieht sich auf Hunde mit abgeschnittenen Ohren und Ruten ?

Damit will man Züchter davon abhalten, z.B. mit Dobermannwelpen zum Ohrabschneiden nach Polen zu fahren. Die verstümmelten Tiere dürften dann nicht mehr ausgestellt werden. Okay. Schade, daß VDH und Co. das nicht durch Ausstellungsordnungen selbst in den Griff gekriegt haben.

Wie ein Haltungsverbot für die Tiere aussehen soll, ist mir unklar. Zweckmäßiger erscheint mir die Entziehung der Zuchterlaubnis für solche Menschen. Das Tier kann ja nichts dafür - und was will man mit einem kupierten Dobermann machen ? Doch nicht etwa töten ? Aber was sonst, wenn er nicht mehr gehalten werden darf ?

ciao
Andreas
 
Haltungsverbot=Tod allen Listenhunden?

Wie soll die Durchsetzung aussehen?

Kai
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Kai:
Haltungsverbot=Tod allen Listenhunden?
[/quote]
Hallo Kai,
die Vorstellung der Herren und Damen Politiker ist:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Zum einen möchten sie erreichen, dass auch die Haltung eines gefährlichen Hundes, die landesrechtlich verboten ist, unter Strafe gestellt wird
[/quote]
Also es werden die bestehenden Regelungen der Bundesländer bestehen bleiben, nur die Strafen sollen statt Geldbußen auch Gefängnisstrafen sein können. Die Regelungen der Länder können nur Bußgeldvorschriften enthalten, Gefängnis kann es nur durch Bundesgesetz geben (?) - Juristen vor, falls ich mich irre.

Die Sache mit dem Haltungsverbot betrifft die Tiere mit amputierten Körperteilen.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Auch das Halten und Ausstellen von Wirbeltieren, an denen tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen wurden, soll per Rechtsverordnung verboten werden können.
[/quote]
Das sind - soweit ich mich auskenne - Dobermänner, Rottweiler, Doggen (?)
Ein Züchter, der seinen Tieren die Ohren oder sonstwas abschneidet / abschneiden läßt, muß damit rechnen, daß er das Tier nicht mehr ausstellen darf und ggf. nicht mehr halten darf. Nach TSG wäre kein vernünftiger Grund zum Töten eines solchen Tiers da, daher verstehe ich es so, daß das Tier an Tierfreunde vermittelt werden soll, dadurch wäre für den Täter der Sinn der Handlung ins Gegenteil verkehrt. Wenn sich das durchsetzt, haben Züchter und Aussteller kein Interesse mehr an Tieren mit abgeschnittenen Körperteilen, sondern vielmehr ein Interesse daran, daß die Tiere unkupiert bleiben. Damit hätten die Tiere gewonnen. Daran glauben mag ich nicht. Die Ämter werden wohl lieber Falschparker aufschreiben und ggf. die Größe der Warnschilder "Vorsicht gefährlicher Hund" nachmessen oder (in NRW) die 39cm-Hunde nachmessen....
Andreas
 
Also für mich hört sich das alles ziemlich wiedersprüchlich an.

Die Haltung gefährlicher Hunde soll verboten werden, aber man soll einen Sachkundenachweis vorlegen. Keine Haltung = Kein Sachkundenachweis nötig, oder?

Ausserdem ist in dem Artikel von GEFÄHRLICHEN HUNDEN die Rede und nicht von bestimmten Rassen (ausser beim Import- u. Zuchtverbot). Aggressionszuchten waren schon lange verboten....

Also das ist irgendwie alles ziemlich komisch, was da steht. So richtig einig sind die sich noch nicht. Wenn's möglich wäre, einfach die Haltung zu verbieten (von bestimmten Hunderassen) dann hätten die das schon längst durchgesetzt!!

Macht Euch nicht so verrückt

Liebe Grüße


Sunny the
littleangel.gif
erm.gif


Melanie & Staff-Bull Darius
bl_paw.gif

Mail to: [email protected]
http://www.sunny73.de.vu
 
Hoffentlich hast Du recht Melanie, ich verstehe so langsam auch nichts mehr
liebe Grüsse
Bora
 
Zusatz von mir:
ich glaube viele haben inzwischen jeglichen Realitaetssinn verloren!!! Was wollen denn die Politiker eigentlich erreichen??? Ein von Hunden "gesäubertes" Deutschland??? Ja es scheint so!! Und wer es dann doch wagt, mit einem solchen "Ungeheuer" aufzutreten, der hat schon fast keine Rechte mehr. Ungeheuerlich, was da abgeht!
Traurige Grüsse
Bora
 
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