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Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
Kampfhunde dürfen zwangskastriert werden
Donnerstag 18 März, 2004 12:15 CET



Karlsruhe (Reuters) - Zum Schutz der Menschen dürfen gefährliche Kampfhunde nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zwangsweise kastriert werden.

Die Zwangskastration besonders gefährlicher Hunde verletze nicht die Eigentumsrechte von Haltern, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Denn dies sei im Hinblick auf den hohen Rang, den Leben und Gesundheit von Menschen nach dem Grundgesetz haben, eine angemessene, den betroffenen Hundehaltern zumutbare Belastung. Eine Kammer des Ersten Senats bestätigte damit ein seit 2000 geltendes Landesgesetz von Rheinland-Pfalz, das Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als besonders gefährliche Rassen einstuft. Die Tiere dieser Rassen dürfen zwangsweise kastriert werden, wenn ihre Fortpflanzung nicht sicher verhindert werden kann. (Az.: 1 BvR 550/02)

Dies ist die erste Entscheidung des Gerichts zu einer Landesregelung über den Umgang mit gefährlichen Hunden. Am Dienstag hatte der erste Senat das im Bundesgesetz geregelte Importverbot für bestimmte Kampfhunderasen bestätigt, das Zuchtverbot aus formalen Gründen jedoch aufgehoben.

Vor dem Verfassungsgericht scheiterten jetzt die Halter eines Rüden der Rasse American Pitbull-Terrier. Die Behörden ordneten seine Zwangskastration an, weil er unangeleint auf dem Gelände der Halter herum laufen dürfe. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er in einem unbeaufsichtigten Moment flüchte und eine Hündin decke, argumentierten sie.

Es sei nicht zu beanstanden, dass bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft würden und ihre Kastration angeordnet werden könne, hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Das Land habe auch davon ausgehen dürfen, dass die Hunderassen Deutscher Schäferhund und Deutsche Dogge weniger gefährlich seien. Rheinland-Pfalz müsse jedoch die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls Hunde aus der Liste streichen oder neue hinzufügen, wenn dies erforderlich sein solle.



Wie hört sich das für Euch an??
 
Hi Lewis,
das ist konsequente Fortführung des gestrigen Grundsatzes, dass es angeblich "gefährliche Rassen" gäbe.

Yahoo meldet ergänzend, dass es sich bei der genannten Entscheidung _nicht_ um eine Urteil handelt, sondern um die Entscheidung, die Klage nicht anzunehmen.

(Das ist immerhin etwas billiger als ein ablehnendes Urteil)

Immerhin erscheint hier erneut der Hinweis auf die unsichere Beweislage. Das bedeutet, dass spätstens bei einer neuen - ordentlichen - Beißstatistik ein neues Verfahren möglich bleibt. Das Unrecht wird zumindest nicht auf alle Ewigkeit festgeschrieben.

Yahoo schreibt:
 
Was mich noch interessieren würde:
Ist dieser Hund des Klägers durchgefallen oder warum wird seine Gefährlichkeit betont?

Die FAZ schrieb "Diese Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie einen "Wesenstest" bestehen. Der Test soll Aufschluß darüber geben, ob ein Hund außergewöhnlich aggressiv ist."

Heißt das, dass dieser Hund durchgefallen ist und deswegen tatsächlich individuell gefährlich ist?
Aber wieso besteht dann die Aussicht, dass er aus dem Grundstück entweichen könnte?

Die FAZ schrieb:
 

Eine neue "ordentliche" Beißstatistik?? Das ist halt immer so 'ne Sachen, wer was darunter versteht
Ja...es gibt noch Hoffnung, aber es ist immer wieder so desillusionierend, wenn man permanent damit in den Medien konfrontiert wird.
Intressant wäre auch zu erfahren, ob der Hund tatsächlich beim Wesenstest durchgefallen ist...ich versteh' das ganze auch nicht so ganz

Gruss Bille
 

In SWR 3 haben sie berichtet, dass offensichtlich festgestellt wurde, dass ein bestimmtes Milieu auf Rassen wie Rottweiler und Dobermann ausweicht und aus diesem Grund die Aufnahme dieser beiden Rassen nicht ausgeschlossen ist.

Connie
 
Lewis7 schrieb:
.........
Intressant wäre auch zu erfahren, ob der Hund tatsächlich beim Wesenstest durchgefallen ist...ich versteh' das ganze auch nicht so ganz

Gruss Bille


Der Hund ist nicht durchgefallen, weil er gar nicht durchfallen kann. In Rheinland-Pfalz gibt es keinen Wesenstest. Es gibt auch kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung.
Die kynologische Laienspielschar in Karlsruhe hat noch nicht einmal bemerkt, dass in Rheinland-Pfalz nicht vier, sondern nur drei Hunde gelistet sind. Der "gefährliche" Bullterrier fehlt. Also, ist er nun gefährlich, wie Karlsruhe festgestellt hat, oder nicht??
 
Beißstatistik:
Hier im Presse-Brett haben wir ja einen Haufen Meldungen über Beißvorfälle.
Google-News bietet sogar eine Abonnement-Funktion für gefundene Nachrichten mit bestimmten enthaltenen Wörtern (wie "Hund", "Biß" oder "gebissen").

Könnten wir (vielleicht jemand der mehr Zeit hat als ich) eine Beißstatistik aufmachen?

So ab gestern?
Der Fall des SH, der die Frau schwer verletzt hat, könnte ein (trauriger) Anfang einer (langen, traurigen) Liste sein.
Gerade solche Vorfälle auf dem Dorf mit nicht-gelisteten Hunden werden in Statistiken gern "vergessen".

Dann bräuchte man noch Zahlen über tatsächlich vorhandene Hunderassen in Deutschland. Da gab es doch vor kurzem auch noch Zahlen über angeblich soundsoviel Tausend unangemeldete soKas in Hamburg. Nicht tauglich sind Zuchtzahlen des VDH, weil er 1. nicht alle Rassen vertritt, insbesondere wurde der Pitbull noch nie im VDH gezüchtet, und 2. weil nur eine Minderheit der in Deutschland gehaltenen Hunde aus VDH-Zuchten stammt.

Daraus könnte man eine Statistik bauen über die tatsächliche relative Beißhäufigkeit der Rassen.
 
Okay Andreas, ich würde das gerne machen, wenn es recht ist ?!
Ich sammel alles seit gestern, quasi den Tag X.
Falls ich nicht klar komme oder es sonst halt irgendwelche Ungereimtheiten gibt melde ich mich einfach...

Gruss Bille
 

und das´glaubst du wirklich? Ich bitte dich - nur weil der Hund evtl. vom eingezäunten Grundstück entweichen KÖNNTE!

Oh wow, das einzige. was hier läuft, ist keine Demokratie, sondern alles zum Schutz des Staates! Wer hier in diesem Land wirklich noch an sowas wie Gerechtigkeit ud Unabhängigkeit irgendwelcher Richter glaubt -

Das einzige worum es in diesem Land geht ist totale Überwachung! Was glaubt ihr denn wirkloch, worum es bei Toll collect geht? Um Maut

Big Brother is watching you!
 
Andreas schrieb:
Beißstatistik:
Könnten wir (vielleicht jemand der mehr Zeit hat als ich) eine Beißstatistik aufmachen?

So ab gestern?
Eine solche auf Presseberichten basierende Statistik werde ich in Kürze fertig haben und ins Netz stellen. Die wird Vorfälle ab 01.01.2003 enthalten.

Andreas schrieb:
Der Fall des SH, der die Frau schwer verletzt hat, könnte ein (trauriger) Anfang einer (langen, traurigen) Liste sein.
Gerade solche Vorfälle auf dem Dorf mit nicht-gelisteten Hunden werden in Statistiken gern "vergessen".
Die werden nicht nur in Statistiken "vergessen", sondern oft auch nicht in der Presse erscheinen. Es ist halt ein Unterschied, ob ein Listi beim Anspringen einen Kratzer verursacht oder ob ein Golden Retriever einen Menschen übelst beißt (persönliche Erfahrung aus meinem Umfeld).

Das ist eben das Problem! Verlässliche Zahlen über die Hundepopulation in D (nach Rassen unterteilt) gibt es nicht und sind derzeit auch nicht zu erhalten. Dafür müsste bei der Hundesteueranmeldung die Rasse erfasst werden. Die nichtangemeldeten Hunde spielten dann keine große Rolle, da hierbei die Rassenverteilung ziemlich gleich sein dürfte.
 
Wolfgang schrieb:
Eine solche auf Presseberichten basierende Statistik werde ich in Kürze fertig haben und ins Netz stellen. Die wird Vorfälle ab 01.01.2003 enthalten.
Hi Wolfgang,

Ich war da bei HuH schon etwas fleissiger. Angefangen mit der Statistik haben wir Ende 1999/Anfang 2000.
Wenn ich Dir da irgendwie helfen kann .....

Wobei natürlich nur die Vorfälle berücksichtigt wurden, die in der täglichen Presse zu finden waren.
Möglich ist übrigens ein Sortieren nach Bundesländern, Hunderassen, Opfer.
 
Na klar, Mom. Schick mir das Material doch mal rüber. Ich habe erst ab 2003 gewählt, um die Hysterie um 2000 rum auszublenden. Aber das kann man ja noch ändern.
 
Hier die Pressemitteilung des BVerfG zu dem diskutierten Urteil :

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 33/2004 vom 18. März 2004

Dazu Beschluss vom 16. März 2004 - 1 BvR 550/02 -

--------------------------------------------------------------------------------Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung
- Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland - Pfalz ohne Erfolg--------------------------------------------------------------------------------

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde (Vb) der Halter (Beschwerdeführer; Bf) eines
Hunderüden der Rasse American Pit Bull Terrier, die sich gegen die auf
der Grundlage der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des
Landes Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2000 fachgerichtlich bestätigte
Anordnung der Unfruchtbarmachung dieses Hundes wehrten, nicht zur
Entscheidung angenommen.

Zur Begründung der Entscheidung heißt es:
Die Voraussetzungen für eine Annahme der Vb zur Entscheidung liegen
nicht vor. Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt ihr
nicht zu. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom
Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 16. März 2004 (Pressemitteilung
Nr. 31/2004 vom 16. März 2004) zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde und dem darin enthaltenen Hundeverbringungs- und -
einfuhrbeschränkungsgesetz entschieden.

Die Annahme der Vb ist auch nicht zur Durchsetzung der Verfassungsrechte
der Bf angezeigt. Denn die Vb hat keine Aussicht auf Erfolg. Die
angegriffenen Behörden - und Gerichtsentscheidungen sind
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die ihnen zu Grunde liegende
landesrechtliche Regelung definiert Hunde der Rassen Pit Bull Terrier,
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie
Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, als gefährliche Hunde und
sieht vor, dass die Ordnungsbehörde die Unfruchtbarmachung solcher Hunde
anordnen soll, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen
besteht. Dies ist mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar. Die
Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-
Pfalz dient vor allem dem Schutz von Leib und Leben von Menschen. Die
Definition gefährlicher Hunde enthält die Vermutung, dass Hunde der
genannten Rassen für Leib und Leben von Menschen in besonderer Weise
gefährlich werden können. Diese Annahme ist vertretbar und nicht
offensichtlich unrichtig, wie sich aus der Begründung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (Pressemitteilung Nr.
31/2004 vom 16. März 2004) ergibt.
Die Regelung über das Unfruchtbarmachen gefährlicher Hunde ist auch
verhältnismäßig. Der Ordnungsbehörde bleibt hinreichend Spielraum, bei
ihrer Entscheidung neben dem Lebens- und Gesundheitsschutz auch Belange
des Hundehalters, die ausnahmsweise zu einer abweichenden Entscheidung
führen können, zu berücksichtigen.

Auch der allgemeine Gleichheitssatz wird durch die angegriffene Regelung
nicht verletzt. Der Verordnungsgeber des Landes Rheinland-Pfalz darf
ebenfalls davon ausgehen, hinreichend sichere Anhaltspunkte dafür zu
haben, dass Hunde der als gefährlich definierten Rassen für Leib und
Leben von Menschen in besonderer Weise gefährlich sind. Gleiches trifft
für die Annahme zu, dass bei Hunden anderer Rassen, wie Deutscher
Schäferhund oder Deutsche Dogge, eine geringere Gefährlichkeit gegeben
ist.

Die Kammer weist darauf hin, dass wie der Bundesgesetzgeber auch der
rheinland-pfälzische Verordnungsgeber angesichts der noch bestehenden
Unsicherheiten bei der Einschätzung der Gefährdungslage hinsichtlich der
angegriffenen Regelung gehalten ist, die weitere Entwicklung zu
beobachten. Gegebenenfalls müssen die Bestimmungen der Landesverordnung
neuen Erkenntnissen angepasst, aufgehoben oder auf bisher nicht erfasste
Rassen erstreckt werden.

Beschluss vom 16. März 2004 – 1 BvR 550/02 –

Karlsruhe, den 18. März 2004
 

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