"Kampfhund" zitterte wie Espenlaub

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Hundehalter (65) verprügelt

VON INGRID KUHN Penzberg - Mit dem Kommando "Fass" wollte ein Rentner aus Penzberg seine Boxerhündin auf einen 35-jährigen Betrunkenen hetzen. Der "Kampfhund" aber wedelte freundlich mit dem Schwanz, während sein Herrchen von dem Mann verprügelt wurde. Der Weilheimer Amtsrichter verurteilte den Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu 3150 Euro Geldstrafe.

"Der Hund hat sich vernünftiger als die Menschen verhalten", meinte Richter Christian Wilde zu dem Vorfall am 28. November 2002 in Penzberg. Es war 22 Uhr, als der 65-Jährige an der Sonnenstraße mit dem Tier Gassi ging und sich dabei von zwei gröhlenden Betrunkenen gestört fühlte. "Er hetzte deswegen seinen Hund auf mich", so der 35-jährige Angeklagte. Dieser hatte zur Tatzeit knapp drei Promille Alkohol im Blut. Der Rentner errinnerte sich: "Der Mann sagte, er würde meinem `Kampfhund` den Hals umdrehen." Er sei von dem Angeklagten erst zu Boden gerissen und geschlagen worden, "dann trat er wie ein Kampfsportler aus dem Stand in mein Gesicht". Der 65-Jährige musste sich danach mit einer Prellung des Unterkiefers und geprellten Rippen ärztlich behandeln lassen. Der Rentner habe ihn zuerst mit einer Taschenlampe ins Gesicht geschlagen, macht der Angeklagte Notwehr geltend. "Das war lediglich eine Abwehrbewegung gegen den Angreifer", behauptete dagegen der 65-Jährige.

Zeugin: Opfer in Bauch getreten

Eine Krankenschwester aus Penzberg, die beherzt die Kontrahenten trennte, berichtete, dass der Angeklagte den auf dem Boden liegenden Rentner mehrmals in den Bauch getreten habe. "Das war gefährlich." Der vermeintliche Kampfhund habe währenddessen gezittert wie Espenlaub und den Angreifer "angeschwänzelt".

Die Staatsanwältin sah nach den Aussagen die gefährliche Körperverletzung als erwiesen an und forderte für den unbescholtenen Penzberger sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 2600 Euro Geldbuße, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gericht beließ es im Urteil bei 90 Tagessätzen á 35 Euro.

mm

 
  • 2. Juni 2024
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