Jetzt bin ich verwirrt- Tierpfleger--->Sachkunde??

Ronja7

10 Jahre Mitglied
Hallo,

also je mehr man liest desto verwirrter wird man. Bisher dachte ich immer mit dem Sachkundenachweis den ich damals für das Tierheim machem musste (in NRW) hätte ich automatisch die ERlaubnis, Hunde aller Rassen auch nach meiner bestandenen Ausbildung zu führen. Weil es ja heißt als Tierpfleger bin ich automatisch sachkundig.
Jetzt habe ich hier das Landeshundegesetz vor mir liegen und da steht § 6 Absatz e "Personen, die nach §10 Absatz 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen."

Hä? Heißt dass jeder Tierpfleger darf Sachkundenachweise austeilen?

Und es stimmt doch trotzdem, dass mein Sachkundenachweis (von 2004) in ganz NRW zeitlich unbegrenzt gültig ist? Es steht ja nichts Gegenteiiges auf diesem Papier was ich damals bekommen habe.
Sprich wenn ich jetzt irgendwen mit einem Staff o.ä. besuchen würde, dürfte ich auch seinen Hund führen? Und da man ja keinen "Tierpflegerausweis" bei sich hat (DAS fände ich mal eine praktische Erfindung!), müsste ich dann den Sachkundenachweis mitschleppen????

Sorry, bin total verwirrt jetzt....:verwirrt:
 
  • 11. Juni 2024
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Hi Ronja7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sorry, habe jetzt erst gesehen dass es noch ein Extrathread gibt zum Thema Sachkundenachweis. Sorry, bei Bedarf können die Mods ja verschieben...sorry!
 
guck mal, da ist das erklärt, wer die Bescheingungen ausstellen darf:
 
Hallo,

danke, hab's gerad' nur mal überflogen, lese ich mir gleich noch mal in Ruhe durch, was mich gerade brennend interessiert ist die Frage, ob ich wenn ich jetzt immer noch jeden Hund, egal welcher Rasse, führen darf und wenn ja ob ich es darf weil ich Tierpfleger bin oder weil ich damals den Sachkundenachweis gemacht habe? Oder darf ich es so gesehen vielleicht sogar doppelt:D ?

So habe ich das zumindest damals verstanden (Mit "damals" meine ich in der Berufsschule). Und das es ja wie gesagt keinen Tierpflegerschein gibt müsste ich dann den Sachkundedachweis bei mir haben? Weil "Geh doch mal gerade mit dem Hund raus" geht ja nicht unbedingt (gesetzlich)
 
Für § 3 Listenhunde muss die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt gemacht werden.
Hast Du eine Sachkundebescheinigung des Veterinäramtes?
 
Ich habe die Prüfung im Jahr 2004 beim Veterinäramt gemacht, ja. Und den Schein bzw. die Seite wo draufsteht hat mit soundsoviel Punkten bestanden habe ich natürlich auch noch.
Dann wurde irgendwann mal in der Berufsschule gesagt dass man als Tierpfleger automatisch die Berechtigung hat, quasi so wie ein Jäger (Jagdschein). Daher die Frage mit dem "doppelt".
 
Ich habe die Prüfung im Jahr 2004 beim Veterinäramt gemacht, ja. Und den Schein bzw. die Seite wo draufsteht hat mit soundsoviel Punkten bestanden habe ich natürlich auch noch.
Dann wurde irgendwann mal in der Berufsschule gesagt dass man als Tierpfleger automatisch die Berechtigung hat, quasi so wie ein Jäger (Jagdschein). Daher die Frage mit dem "doppelt".
Hatte es jetzt auf "doppelt führen" (also 2 Listis) bezogen. Wenn ich es richtig verstanden habe (und du es auch so meintest) dann lautet die Antwort : nein, darfst du nicht . Ansonsten: musst du mir erklären, wie du es meintest (steh gerade aufm Schlauch) :lol:
 
*lach*, also ich meinte nicht zwei Hunde, sondern zwei Bescheinigungen. Eben die eine offizielle die ich 2004 gemacht habe und dann die Tatsache, dass ich die Abschlussprüfung gemacht habe.
Aber die von 2004 gilt doch auf jeden Fall, oder? Ich meine da steht nirgendwo "gilt nur während der Ausbildung zum Tierpfleger" oder "gilt nur im Tierheim XY". Das wäre ja auch irgendwie dämlich, dann müsste sie jeder ja wenn er irgendwo neu anfängt noch mal machen. Würde ich ejtzt in ein anderes Bundesland gehen und da als Tierpfleger arbeiten könnte ich es ja noch verstehen, aber solange ich in NRW bin müsste ich doch eingentlich nach wie vor- eben mit der Bescheinigung von 2004- hier jeden Hund führen dürfen. ..?

Natürlich immer nur einzeln:D
 
Dann hab ich es verstanden. Ich habe meine Bescheinigung beim AmtsVet 2001 gemacht und habe letztes Jahr nachgefragt, ob die jetzt ungültig ist " Nö, ist wie ein Führerschein für Kraftfahrzeuge. Wenn sie den einmal bestehen, müssen sie ja auch nicht immer bei jedem neuen Auto eine neue Prüfung machen" hieß es. Der hat mich wahrscheinlich für volldusselig gehalten, aber ich frage bei sowas lieber 2x nach ;)
 
eben- ich auch:) Bis vor kurzen war ich da auch noch total sicher, aber letztens meinte irgendwer das wäre ja nicht immer gültig....Aber is ja Quatsch. Wie gesagt, sonst müsste ja jeder der irgndwo neu anfängt das Ding neu machen.
 
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