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SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Leider kein Wort davon ob er noch weiter Jäger sein darf oder nicht

Jäger erschoss Rottweiler-Hündin - 1500 EURO Strafe
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Das Amtsgericht in Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg, verurteilte
einem 59-jährigen Jäger aus dem Umkreis Basedow zu einer Geldstrafe in Höhe
von 1500 EURO.
"Geplant und gezielt" sei die junge Rottweiler-Hündin vom Angeklagten er-
schossen worden, der sich gegenüber der Finderin des Hundes und einem Poli-
zeibeamten im Dezember 2001 anbot, das Tier ins Tierheim zu bringen. Laut
der Aussage des Angeklagten habe ihn die Hündin beim Einladen ins Auto ge-
bissen. Doch erschossen wurde sie in einem nahe gelegenen Waldstück. Nach
drei Stunden Verhandlung hielt das Gericht den Eindruck für bestätigt, dass
der Angeklagte den Hund in Tötungsabsicht an sich genommen habe.

 
  • 9. Mai 2024
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Hi SandramitVienna ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
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Und die Lizenz zum Töten ist auch weg - bei einer solchen Verurteilung wird der Jagdschein in jedem Fall entzogen.
 
hi,
fein.
nun denke ich sollte man noch anderen berufsgruppen
nach derartigen vorfällen die "lizens zum töten" entnehmen"
gruss
ede
 
Hi,

na toll, was sich die
Jäger bieten!
Manchmal könnte ich
solch dääämliche Leute
grad zusammenquetschen und
meinem Aussie zum zerfetzen
zustecken!

 

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