Wen interessiert das "persönliche Rechtsempfinden" von Hundehaltern?
Wenn das von Interesse wäre, gäbe es die Landeshundeverordnungen und zig andere Gesetze und Verordnungen nicht, die Hunde und Halter in ihrer Lebensqualität unangemessen beschneiden und einschränken.
Ein Hund darf definitiv keinen Einbrecher beißen, egal, mit wievielen Warnschildern der Weg zur Wohnung gepflastert ist! Das ist unfair, ungerecht, aber es ist RECHT.
Der (zwischenzeitlich verstorbene) Hund einer Freundin hat eine Person (keinen Einbrecher, aber dennoch jemand, der sich unbefugt aufs Grundstück begeben hatte) gebissen. Sie erhielt eine Anzeige, es ging vor Gericht, Strafe: 3000 Euro wg. fahrlässiger KV.
Der Richter argumentierte (und so ist wohl auch die herrschende Meinung
Wenn man WEISS, dass ein Hund Eindringlinge (egal, ob die in guter oder böser Absicht kommen) beißt, muß man dafür sorgen, dass er das nicht tun kann und man hat eine zusätzliche Sicherungspflicht.
Völlig "schuldfrei" sei der Hundehalter nur, wenn der Hund z. B. im Zwinger (oder an einer Laufkette) war und der Eindringling vorsätzlich zu ihm hingeht und damit das Risiko ganz bewußt eingeht, gebissen zu werden. ODER wenn der Hund sich
innerhalb der Wohnung aufhält, denn dort kann nun wirklich niemand erwarten, dass ein Hund nochmals zusätzlich gesichert/weggesperrt wird.
Dies war die Argumentation eines Richters am Landgericht - ich könnte mir gut vorstellen, dass andere Richter dieser Argumentation -zumindest im Grundsatz- folgen.
Ich hab auch mit dem Kopf geschüttelt, als ich das gehört habe, aber wir Hundehalter (resp. der Hund) haben nunmal so gut wie immer die A...karte, wenn was passiert.
Man handelt als Hundehalter (auch) im eigenen Interesse, wenn man sein Grundstück nicht nur aus- sondern auch einbruchsicher (in Bezug auf Kinder!) umzäunt. Denn was passiert wohl mit Hunden, die eingedrungene Kinder zerfleischen, völlig unabhängig davon, ob die Kinder "im Recht" waren oder nicht? Sichtschutzzaun deshalb, weil es für Kinder eine viel geringere Verlockung darstellt, wenn sie die Hunde nicht sehen können. Und weil diese Dinger zumindest für kleine Kinder wie den hier getöteten 7jährigen mit höchster Wahrscheinlichkeit ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Nochmal, um Mißverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann auch ein Sichtschutzzaun den Profi-Einbrecher nicht davon abhalten, aufs Grundstück zu gelangen - das kleine Kind aber schon. Und man hat dann wenigstens das Zumutbare getan, um die Gefahr zu minimieren.