zu 1: Es wird niemand gezwungen einen solchen Vertrag zu akzeptieren.
zu 2: Das hat nichts mit Kontrollfreak zu tun.
Ich wiederhole mich: Wenn einer Orga nichts am Hund liegt, dann kann man die Hunde ja gleich ohne Vertrag weiter geben.
Und noch etwas: Habe ich keinen Vertrag hat man z.B. Null Möglichkeit den und in den Verein zurück zu holen, wenn jemand den Hund im Tierheim abgibt. Mit Vertrag sehr wohl.
Ich persönlich halte Verträge mit einer befristeten Probezeit (4 - 6 Monate) am besten. Nach der Probezeit gehört das Tier mit allen Rechten und Pfichten den neuen Haltern. Punkt aus. .
tte, es geht nicht um die Frage, ob Vertrag oder nicht, sondern es geht um die FORM eines solchen Vertrages. Speziell darum, daß es Verträge gibt, wo der Verein lebenslang Eigentümer des Hundes bleibt.
Alle Pflichten und anfallenden Kosten gehen auf den Übernehmer über. Die Rechte sollen beim Verein bleiben.
Das ist hier das strittige Thema.
In fast allen TS-Verträgen gibt es eine Klausel, daß der Hund an den Verein zurückgehen muss, sofern er nicht mehr gehalten werden kann. Und daß eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist, ohne Einverständnis des Vereins. Das ist auch gut und richtig so!
Aber hier eben nicht Thema.
Ich persönlich halte Verträge mit einer befristeten Probezeit (4 - 6 Monate) am besten. Nach der Probezeit gehört das Tier mit allen Rechten und Pfichten den neuen Haltern. Punkt aus. Eine Rücknahme des Tieres (nach der Probezeit) kann (und sollte) angeboten, jedoch nicht eingefordert werden.
Ich habe schon vor vielen Beiträgen geschrieben, dass das in unserem Vertrag so NICHT geschrieben wird und wir trotzdem bis heute immer "gute Karten" hatten. Kam das nicht an?
Ich habe schon vor vielen Beiträgen geschrieben, dass das in unserem Vertrag so NICHT geschrieben wird und wir trotzdem bis heute immer "gute Karten" hatten. Kam das nicht an?
Ich kenne eure Verträge nicht. Deshalb musst du es nicht auf dich und deinen Verein beziehen. Dein Verein ist hier gar nicht gemeint.
Der übliche Unsinn von den Tierengelchen. Die Klauseln, die hier von den einschlägigen TS-Speerspitzen propagiert werden, sind eine Frechheit und darüber hinaus auch rechtlich fragwürdig. Ich hätte da auch wenig Skrupel zu unterschreiben und im Nachhinein zu ignorieren. Es geht den Verein nix an wenn ich umziehe oder wenn ich den Hund abgeben muss.
Und zu dem Eigentumsvorbehalt: wenn Ihr Rechte behalten wollt, dann solltet Ihr auch Pflichten behalten. So hab ich das mal gelernt. Wenn Ihr dann also 50% der laufenden Kosten zahlt hab ich zwar immer noch Bedenken, auf Euren guten Willen angewiesen zu sein, aber es wäre zumindest ne Möglichkeit, Kosten zu sparen. Sonst seid Ihr nämlich immer nur Eigentümer, wenn Ihr was wollt
Ich habe schon vor vielen Beiträgen geschrieben, dass das in unserem Vertrag so NICHT geschrieben wird und wir trotzdem bis heute immer "gute Karten" hatten. Kam das nicht an?
Ich kenne eure Verträge nicht. Deshalb musst du es nicht auf dich und deinen Verein beziehen. Dein Verein ist hier gar nicht gemeint.
Ich hatte das geschrieben wie wir das machen.
Ich würde behaupten dass dieses Forum NICHT das Mass aller Dinge ist. Und wenn Negatives geschrieben wird ist das NICHT die Regel.
Und auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein...also lächerlicher gehts wohl nicht mehr.
Sicher ist dieses Forum nicht das Maß aller Dinge, aber es gibt dem Außenstehenden ein sehr gutes Bild davon, wie mache Tierschutzonkels (und -tanten) so ticken. Profilneurotiker par excellence.1: In 90 % der typischen "Verein/Tierschützer A zickt gegen Verein/Tierschützer B "- Threads geht es mitnichten um das Wohl der Tiere. Da geht es um persönliche Befindlichkeiten und um Kohle (Spenden).
2: Gegen eine Probezeit ist sicherlich nichts einzuwenden, wenn der Verein in dieser Zeit auch die Kosten trägt.
Zu 2.: Wer redet denn von euch? Es geht um die Klausel im Eingangsthread und darum, dass der Hund dauerhaft im Eigentum des Tierschutzvereins bleiben soll, während der Adoptant die Kosten tragen darf.
ich wollte damit sagen dass wir genau das nicht so machen und trotzdem mit dem Vertrag bei Verstössen sehr wohl Erfolge vorweisen können.
ich wollte damit sagen dass wir genau das nicht so machen und trotzdem mit dem Vertrag bei Verstössen sehr wohl Erfolge vorweisen können. Nicht mehr und nicht weniger.
Genau darum geht es mir. Danke. Ich wollt nämlich wissen ob das der Standart ist.ob Vertrag oder nicht, sondern es geht um die FORM eines solchen Vertrages. Speziell darum, daß es Verträge gibt, wo der Verein lebenslang Eigentümer des Hundes bleibt.
Alle Pflichten und anfallenden Kosten gehen auf den Übernehmer über. Die Rechte sollen beim Verein bleiben.
Das ist hier das strittige Thema.
Ich möchte keine Pflegestelle werden, sondern mir direkt einen passenden Hund und TSV auswählen!Bei uns gibts keine befristeten Verträge, sondern einen eigenen Pflegevertrag nachdem unser Verein unter anderem Eigentümer und Besitzer ist. Wenn die Pflegestelle den Hund übernehmen möchte gibts den Abgabevertrag. Aus unserer Erfahrung ist das sicherer. Es ist schliesslich auch einen Unterschied zwischen Pflegestelle und Adoptant zu sehen.
ich wollte damit sagen dass wir genau das nicht so machen und trotzdem mit dem Vertrag bei Verstössen sehr wohl Erfolge vorweisen können.
Und wen interessiert das, wenn eure Klausel sowieso von der abweicht, die die Threaderstellerin meint? Verstehe ich Dich richtig, dass ihr das eben NICHT so handhabt, dass ihr dauerhaft Eigentümer bleibt? Wie könnt ihr dann ein Gerichtsurteil bewirkt haben, das diese Klausel legalisiert, wenn ihr sie gar nicht in euren Verträgen stehen habt?
Kann das sein, dass Du von etwas ganz anderem redest als der Rest der Beteiligten in diesem Thread?
Glaub du meinst (oder der TSV meint) hier Klauseln, nach denen das Tier im Eigentum des TSV bleibt, solange es bei einem lebt. Besitzer bist du, sobald du die Leine in der Hand hast.
[...]
Ich persönlich halte solche Klauseln im Übrigen für unwirksam. Weil man das sicherlich auch anders sehen kann, müsste man im Zweifel aber erstmal den Richter davon überzeugen...
Wir nicht. Der Erfolg bei Gerichtsverhandlungen gibt uns recht.