Hallo zusammen,
Kennt Ihr im größeren Einzugsgebiet um Speyer/Pfalz eine gute HuTa/Pension die auch Staffi‘s aufnimmt, wenn doch einmal der „Ernstfall“ eintritt. Im Normalfall kann ich von Daheim arbeiten, aber es kommt schon mal vor, dass ich beruflich nach Karlsruhe muss und Sie leider nicht immer mit kann.
Nun habe jetzt aber schon von vielen Seiten gehört, dass es nicht einfach ist seinen Listenhund unterzubekommen oder viele gewerblichen Hundehüter auch keine Erlaubnis haben diese aufzunehmen.
Um mal noch ein paar Städte zu nennen, die wir relativ gut ansteuern könnten, wäre das: Speyer, Hassloch, Mutterstadt, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Landau, Germersheim ...
Vllt hat ja schon jmd im Umkreis gute Erfahrungen gemacht und kann da weiterhelfen?!
Weiß zusätzlich noch jmd ob hier auch der Hüter die Sachkunde besitzen muss? Das Gesetzt ist für mich hier nicht ganz eindeutig, da eine „erforderliche Zuverlässigkeit“ und die damit verbundene Berufung auf §3 Abs.3. Weil soweit ich informiert bin, gibt es keine Sachkundepflicht für den „gewerblichen“ Tierhüter, oder liege ich hier falsch?
Ich danke schon einmal für Eure Antworten.
Kennt Ihr im größeren Einzugsgebiet um Speyer/Pfalz eine gute HuTa/Pension die auch Staffi‘s aufnimmt, wenn doch einmal der „Ernstfall“ eintritt. Im Normalfall kann ich von Daheim arbeiten, aber es kommt schon mal vor, dass ich beruflich nach Karlsruhe muss und Sie leider nicht immer mit kann.
Nun habe jetzt aber schon von vielen Seiten gehört, dass es nicht einfach ist seinen Listenhund unterzubekommen oder viele gewerblichen Hundehüter auch keine Erlaubnis haben diese aufzunehmen.
Um mal noch ein paar Städte zu nennen, die wir relativ gut ansteuern könnten, wäre das: Speyer, Hassloch, Mutterstadt, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Landau, Germersheim ...
Vllt hat ja schon jmd im Umkreis gute Erfahrungen gemacht und kann da weiterhelfen?!
Weiß zusätzlich noch jmd ob hier auch der Hüter die Sachkunde besitzen muss? Das Gesetzt ist für mich hier nicht ganz eindeutig, da eine „erforderliche Zuverlässigkeit“ und die damit verbundene Berufung auf §3 Abs.3. Weil soweit ich informiert bin, gibt es keine Sachkundepflicht für den „gewerblichen“ Tierhüter, oder liege ich hier falsch?
Ich danke schon einmal für Eure Antworten.