Hundebiss - für einmal nicht der Hund schuld!

  • 1. Mai 2024
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Falsche Entscheidung einem vierjährigen Kind die Schuld zu geben anstatt den Richtigen zu bestrafen...die Mutter die es wohl so lange zugelassen hat bis der Hund zugebissen hat, anstatt das Kind am Tun zu hindern und das richtige Verhalten bei zu bringen. Dummer Richter , armes Kind
 
So ein Urteil wäre doch in D unmöglich, hier haben die Hunde zu parieren wie die Roboter :sauer:
 
Wiw, keine der Mütter war vor Ort, von dem gebissenen Kind heißt es
Der knapp vierjährige Jonathan war dort allein mit anderen Kindern am Spielen
und über Hund samt Kinder-Ausführer heißt es
einem Hund, den ein 12-Jähriger dort ausführte,

ich hatte bei dem Artikel das Gefühl, dass mir dann auf einmal die Infos fehlten zum weiteren Ablauf des Geschehen, erst der Schluß war mir wieder einigermaßen klar
habe das Tier sich von der Leine losgerissen und zugebissen

und so fiel mir die Meinungsbildung bei dem Artikel so schwer, dass ich es hab bleiben lassen ....
 
es ist ja schön und gut das für den Hund jetzt nicht die Hölle los bricht, aber was hat er auf einem Kindergartenspielplatz zu suchen ?? ich nehme meine zwar auch manchmal mit um die Kids abzuholen aber nur wenn ich weis das die sowieso draussen spielen und ich nicht rein muss..
 
Das war ja wohl nicht im normalen Kindergartenbetrieb, sonst wäre eine Aufsicht dagewesen. Und ein knapp vierjähriges Kind alleine loszuschicken ist schon grenzwertig.

Der Richter wird schon den richtigen Überblick haben, sonst hätte er nicht so geurteilt.
 
Ich lese nichts davon, dass der Richter dem gebissenen Kind "Schuld" zugewiesen hat. Er hat sich geweigert, den Hundehalter zu sanktionieren. Wofür auch? Was man ihm vorwerfen kann, ist, dass er einen 12jaehrigen mit einem Hund (welcher Groesse?) losschickt.
 
Ich lese nichts davon, dass der Richter dem gebissenen Kind "Schuld" zugewiesen hat. Er hat sich geweigert, den Hundehalter zu sanktionieren. Wofür auch? Was man ihm vorwerfen kann, ist, dass er einen 12jaehrigen mit einem Hund (welcher Groesse?) losschickt.

Das 12 Jährige Kind ist (noch) nicht strafmündig - weswegen ich, in seiner Vertretung, die Eltern auch zur Verantwortung heran gezogen hätte (in dem Fall sind es auch die Hundehalter). "Eltern haften für ihre Kinder".
 
Der Artikel ist in seinem Tonfall nicht hetzerisch, in seiner Machart aber so dermaßen stumpf, dass er förmlich dazu zwingt, zu polarisieren.

Das Positive: Es geht tatsächlich nicht um den Hund.

Von daher kann man sich die Bemerkung: "In Deutschland haben ja die Hunde..." eigentlich schenken.

Das für mich Seltsame ist, dass man einem Vierjährigen in der Schweiz anscheinend genauso viel Verantwortung zuschieben kann, wie einem Zwölfjährigen. Beides wäre in Deutschland nicht möglich.

Der Richter konnte vermutlich den Halter im Übrigen nicht "Sanktionieren", weil die "Anklage" vor einem Jugendgericht stattfand. Es stand also nur zur Debatte, ob der Zwölfjährige oder der Vierjährige nun den größeren Fehler begangen haben.

Ich kenne mich in der Schweiz nicht aus, vielleicht kann ja jemand von dort mal etwas Erhellendes zur Funktion und Kompetenz dieser Jugendanwälte und Jugendgerichte beitragen... also, nicht darüber, wie fähig sie sind, sondern was sie tun dürfen, was sie tun müssen, und was für Konsequenzen aus so einer Anklage oder einer Verurteilung resultieren.

Ohne Hintergrundkenntnis kommt mir das Ganze eher wie absurdes Theater vor.

Ich halt es durchaus für "normal" im Sinne von: "Kann passieren, weist nicht automatisch auf grobe Erziehungsfehler hin", dass unbeaufsichtigte Vierjährige meinen, sich gegenseitig an einem Hund beweisen zu müssen, wer stärker ist, mehr Mut hat, sich mehr traut - und dabei den Hund massiv bedrängen. (Allerdings würde ich dann denken, der Hund sei vermutlich eher klein.)

Und ich halte es auch für "normal", dass ein Zwölfjähriger etwas gedankenlos den Hund mit auf den Spielplatz nimmt und dann so eine Situation nicht korrekt einschätzt und/oder es nicht schafft, diese Vierjährigen zur Räson zu bringen. Bzw. vielleicht auch, sich mit Freunden trifft, den Hund irgendwo anleint und dann nicht ständig im Blick hat.

Für mich: Ein weiteres Mal eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände - mit, wie Biggy schon sagt, zu wenig Informationen über den Vorfall, um irgendwem mehr oder weniger "Schuld" zuzuweisen.
 
Na, hier sind sicher viele schuld - aber garantiert nicht das vierjährige Kind:rolleyes:

Die Mutter, die ihr Kind auf einem Spielplatz in Sicherheit glaubte, und es dort alleine spielen ließ (heute ja irgendwie undenkbar, bei uns früher aber auch normal, in dem Alter sind wir immer über die Weiden und durch die Gebüsche hinterm Haus gestromert, meine Mama wusste auch nur grob, wo wir waren - hinterm Haus halt irgendwo)

Der Halter, der einen 12 jährigen mit einem Hund losschickt, den dieser scheinbar nicht körperlich unter Kontrolle hatte und der auch kognitiv noch nicht in der Lage dazu war, den Übergriff zu verhindern


Aber definitiv kann ein 4 jahre altes Kind nichts dafür, wenn es vom Hund gebissen wird!
 
Das 12 Jährige Kind ist (noch) nicht strafmündig - weswegen ich, in seiner Vertretung, die Eltern auch zur Verantwortung heran gezogen hätte (in dem Fall sind es auch die Hundehalter). "Eltern haften für ihre Kinder".

Der 12-jährige ist sehr wohl strafmündig.
Der Vorfall ist in der Schweiz passiert. Andere Länder, andere Sitten und damit auch andere Grenzen der Strafmündigkeit - im Falle der Schweiz liegt die Grenze bei 10 Jahren.

:hallo:
 
Dem Hund nicht die Schuld zuzuweisen heißt doch nicht automatisch dem Kind die Schuld zuzuweisen!
Auch hier wird wieder Schuld und Ursache bunt gemischt!
In der Presse macht sich der Satz - Richter gibt Kind die Schuld - ja auch besser als z.B. - Richter sieht die Ursache im, aus Unwissenheit, falschen Verhalten der Kinder!
 
Das Urteil gibt doch dem Kind kein Schuld! Es gibt nur auch dem Hund keine Schuld. Es sagt doch lediglich, dass dem Hund kein Fehlverhalten zuzuweisen ist.
Dass das Kind den Vorfall ausgelöst hat, sagt doch nicht aus, dass es die Folgen seines Tuns erkennen konnte.
Wenn ein so kleines Kind zündelt, kann man ihm auch keinen Vorwurf draus machen, das ist normalkindliches Verhalten. Trotzdem brennt das Haus ab.
(das Thema Aufsichtspflicht spare ich hier bewusst aus).
Das ist vielleicht unser altes preussisches Erbe, dass es immer jemanden geben muss, den man zur Verantwortung ziehen kann. Es gibt aber auch Situationen, wo man nur sagen kann: Shit happens.

Gruß
Rene

PS: Hat sich mit Podi überschnitten.
 
Das Urteil gibt doch dem Kind kein Schuld! Es gibt nur auch dem Hund keine Schuld.

Eben. Es war der Reporter, der mit seiner Überschrift das Wort "Schuld" in die Geschichte brachte. Der Richter sagt nichts anderes, als dass man dem Hund keinen Vorwurf machen kann, wenn er sich wehrt.

@ Cons

Bleibt die Frage, ob es fahrlässig ist, wenn Eltern ihren 12jährigen Sohn mit dem Hund Gassi schicken. Das wiederum hängt sicherlich individuell von Hund und Kind ab. Im Übrigen ist der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" so pauschal schlichtweg falsch!
 
Das Urteil gibt doch dem Kind kein Schuld! Es gibt nur auch dem Hund keine Schuld.

Eben. Es war der Reporter, der mit seiner Überschrift das Wort "Schuld" in die Geschichte brachte. Der Richter sagt nichts anderes, als dass man dem Hund keinen Vorwurf machen kann, wenn er sich wehrt.

@ Cons

Bleibt die Frage, ob es fahrlässig ist, wenn Eltern ihren 12jährigen Sohn mit dem Hund Gassi schicken. Das wiederum hängt sicherlich individuell von Hund und Kind ab. Im Übrigen ist der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" so pauschal schlichtweg falsch!

Ich bin von deutschen Linien ausgegangen (was sich als Fehler heraus stellte, wie bereits berichtigt wurde). In D ist ein 12 jähriges Kind nicht strafmündig - und alles an Alter darunter natürlich auch nicht. Macht mein Kind etwas kaputt, klaut etwas, entsteht durch ihn ein sonstiger Schaden etc. werde ich als Mutter ggf. "heran gezogen", diesen zu ersetzen.

Ob es grundsätzlich fahrlässig ist, ein 12 jähriges Kind mit einem Hund alleine raus zu schicken, kann sicherlich im Einzelfall so oder so betrachtet werden. Aber am Ende ist es doch hier die Frage, wer haftbar zu machen ist, WENN etwas passiert. Und nach meinem Verständnis liegt dies dann, im Zweifel, bei den Eltern - eben weil das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (in D).

Oder denke ich da so verkehrt herum? :verwirrt:
 
Naja, da der 12jährige nicht in der Lage war einfach mit dem Hund weiter zu gehen oder die Zwergen-Monster davon abzuhalten ihn zu ärgern, zeigt für mich schon, dass eben DIESER 12jährige NICHT dazu in der Lage war den Hund zu führen und das hätten seine Eltern auch erkennen müssen, finde ich.

Ich kenne durchaus Kinder in dem Alter, die ihre Hunde schon sehr souverän führen - teils sogar besser als so mancher Erwachsene, der hier rumdackelt - aber das hängt eben stark von dem Kind ab! Genauso kenne ich Kinder, bei denen ich die Straßenseite wechsle, wenn die mir mit Hund entgegenkomme:rolleyes:
(letztens haben wir z.B. eine super Korrektur von einem ca. 10 Jahre alten Mädchen gesehen, als deren Hund Lucky anpöbelte, da könnte sich hier in der Umgebung manchen gleich mehrere Scheiben abschneiden)

Und ist es nicht so, dass ich als Hundehalter auch die Verantwortung dafür trage, wem ich meinen Hund anvertraue?
Ich denke, nicht, dass man so leicht aus dem Schneider ist, wenn der Hund was anstellt und mit einem Kind unterwegs war
 
Und ist es nicht so, dass ich als Hundehalter auch die Verantwortung dafür trage, wem ich meinen Hund anvertraue?
Ich denke, nicht, dass man so leicht aus dem Schneider ist, wenn der Hund was anstellt und mit einem Kind unterwegs war

Das meine ich eben auch.
 
Ob es grundsätzlich fahrlässig ist, ein 12 jähriges Kind mit einem Hund alleine raus zu schicken, kann sicherlich im Einzelfall so oder so betrachtet werden. Aber am Ende ist es doch hier die Frage, wer haftbar zu machen ist, WENN etwas passiert. Und nach meinem Verständnis liegt dies dann, im Zweifel, bei den Eltern - eben weil das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (in D).

Nicht zwingend. Wenn die Eltern davon ausgehen durften, dass das Kind mit der Situation klar kommt, dann nicht. Es sei denn, in der Schweiz gibt es, wie hier, die Gefährdungshaftung.

Das ist doch das, was wir hier öfter schon besprochen haben. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, haften auch nicht. Siehe den Fall mit dem Pulk 6jähriger, die vorm Haus auf der Straße spielen und dabei geparkte Autos beschädigen => Keine Haftung der Kinder, aber auch keine Haftung der Eltern, weil man 6jährige durchaus schon allein auf die Straße lassen darf.
 
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