Der Artikel ist in seinem Tonfall nicht hetzerisch, in seiner Machart aber so dermaßen stumpf, dass er förmlich dazu zwingt, zu polarisieren.
Das Positive: Es geht tatsächlich nicht um den Hund.
Von daher kann man sich die Bemerkung: "In Deutschland haben ja die Hunde..." eigentlich schenken.
Das für mich Seltsame ist, dass man einem Vierjährigen in der Schweiz anscheinend genauso viel Verantwortung zuschieben kann, wie einem Zwölfjährigen. Beides wäre in Deutschland nicht möglich.
Der Richter konnte vermutlich den Halter im Übrigen nicht "Sanktionieren", weil die "Anklage" vor einem Jugendgericht stattfand. Es stand also nur zur Debatte, ob der Zwölfjährige oder der Vierjährige nun den größeren Fehler begangen haben.
Ich kenne mich in der Schweiz nicht aus, vielleicht kann ja jemand von dort mal etwas Erhellendes zur Funktion und Kompetenz dieser Jugendanwälte und Jugendgerichte beitragen... also, nicht darüber, wie fähig sie sind, sondern was sie tun dürfen, was sie tun müssen, und was für Konsequenzen aus so einer Anklage oder einer Verurteilung resultieren.
Ohne Hintergrundkenntnis kommt mir das Ganze eher wie absurdes Theater vor.
Ich halt es durchaus für "normal" im Sinne von: "Kann passieren, weist nicht automatisch auf grobe Erziehungsfehler hin", dass unbeaufsichtigte Vierjährige meinen, sich gegenseitig an einem Hund beweisen zu müssen, wer stärker ist, mehr Mut hat, sich mehr traut - und dabei den Hund massiv bedrängen. (Allerdings würde ich dann denken, der Hund sei vermutlich eher klein.)
Und ich halte es auch für "normal", dass ein Zwölfjähriger etwas gedankenlos den Hund mit auf den Spielplatz nimmt und dann so eine Situation nicht korrekt einschätzt und/oder es nicht schafft, diese Vierjährigen zur Räson zu bringen. Bzw. vielleicht auch, sich mit Freunden trifft, den Hund irgendwo anleint und dann nicht ständig im Blick hat.
Für mich: Ein weiteres Mal eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände - mit, wie Biggy schon sagt, zu wenig Informationen über den Vorfall, um irgendwem mehr oder weniger "Schuld" zuzuweisen.