PennyPan
Hallo Hundefreunde,
in meinem Freundeskreis gibt es gerade einen komplizierten Fall von Beißerei.
Vllt wisst ihr ja mehr
Der Hund meiner Bekannten ist aus der EG Wohnung ausgebüxt (erstes Mal) und hat wohl einen anderen Hund gebissen. Die Geschädigte machte Fotos von der Hündin (Bekannten) worauf zu sehen war, dass der Schwanz eingekniffen war und machte einen Aufruf bei Facebook. Meine Bekannte reagierte sofort und zahlte auch die Tierarztkosten. Es ist aber nicht klar wieso der Hund zugebissen hat und es gibt keine Zeugen. Die Geschädigte sagte sie hätte versucht den Hund einzufangen, was dann den eingekniffenen Schwanz auf dem Foto erklärt und wahrscheinlich auch das zubeißen. Die Geschädigte selbst hat zwei Hunde dabei gehabt und der kleinere wurde gebissen. Heißt für mich , eine fremde Person geht mit zwei Hunden auf den ausgebüxten Hund zu und er biss wahrscheinlich aus Abwehr.
Wir sahen uns die Fotos des Hundes nach der Tierarztbehandlung an und stellten fest dass die Wunde schlecht behandelt und geklammert wurde und rieten der Geschädigten zu einem anderen Tierarzt zu gehen. Plus einer Bestätigung unserer Tierärztin. Dieser Rat wurde abgetan und am nächsten Tag wurde ein Bild geschickt wie der Hund mit Wunde in der Sonne liegt und wie gut es ihm geht. Aufm Nachmittag ging Sie doch zu unserer Tierärztin da die Wunde sich entzündet hatte und verlangte dass der Behandlungsfehler auch noch von unserer Bekannten bezahlt werden solle.
Kann Sie den Behandlungsfehler des ersten Tierarztes jetzt wirklich auch noch von ihr Verlangen?
Klar Hund ist ausgebüxt und klar er hat gebissen aber die Rechnung wurde bezahlt und was der Tierarzt versaut ist doch jetzt nicht in ihrer Verantwortung? Ich glaube auch dass der Hund gebissen hat weil er bedrängt wurde und da ist ja auch ein Mitverschulden drin.
Was sagt ihr dazu? Einfach alles zahlen oder lieber Anwalt einschalten?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal
in meinem Freundeskreis gibt es gerade einen komplizierten Fall von Beißerei.
Vllt wisst ihr ja mehr
Der Hund meiner Bekannten ist aus der EG Wohnung ausgebüxt (erstes Mal) und hat wohl einen anderen Hund gebissen. Die Geschädigte machte Fotos von der Hündin (Bekannten) worauf zu sehen war, dass der Schwanz eingekniffen war und machte einen Aufruf bei Facebook. Meine Bekannte reagierte sofort und zahlte auch die Tierarztkosten. Es ist aber nicht klar wieso der Hund zugebissen hat und es gibt keine Zeugen. Die Geschädigte sagte sie hätte versucht den Hund einzufangen, was dann den eingekniffenen Schwanz auf dem Foto erklärt und wahrscheinlich auch das zubeißen. Die Geschädigte selbst hat zwei Hunde dabei gehabt und der kleinere wurde gebissen. Heißt für mich , eine fremde Person geht mit zwei Hunden auf den ausgebüxten Hund zu und er biss wahrscheinlich aus Abwehr.
Wir sahen uns die Fotos des Hundes nach der Tierarztbehandlung an und stellten fest dass die Wunde schlecht behandelt und geklammert wurde und rieten der Geschädigten zu einem anderen Tierarzt zu gehen. Plus einer Bestätigung unserer Tierärztin. Dieser Rat wurde abgetan und am nächsten Tag wurde ein Bild geschickt wie der Hund mit Wunde in der Sonne liegt und wie gut es ihm geht. Aufm Nachmittag ging Sie doch zu unserer Tierärztin da die Wunde sich entzündet hatte und verlangte dass der Behandlungsfehler auch noch von unserer Bekannten bezahlt werden solle.
Kann Sie den Behandlungsfehler des ersten Tierarztes jetzt wirklich auch noch von ihr Verlangen?
Klar Hund ist ausgebüxt und klar er hat gebissen aber die Rechnung wurde bezahlt und was der Tierarzt versaut ist doch jetzt nicht in ihrer Verantwortung? Ich glaube auch dass der Hund gebissen hat weil er bedrängt wurde und da ist ja auch ein Mitverschulden drin.
Was sagt ihr dazu? Einfach alles zahlen oder lieber Anwalt einschalten?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal