Behandlungsfehler nach Hundebiss, wer muss zahlen?

PennyPan

Hallo Hundefreunde,

in meinem Freundeskreis gibt es gerade einen komplizierten Fall von Beißerei.
Vllt wisst ihr ja mehr:)

Der Hund meiner Bekannten ist aus der EG Wohnung ausgebüxt (erstes Mal) und hat wohl einen anderen Hund gebissen. Die Geschädigte machte Fotos von der Hündin (Bekannten) worauf zu sehen war, dass der Schwanz eingekniffen war und machte einen Aufruf bei Facebook. Meine Bekannte reagierte sofort und zahlte auch die Tierarztkosten. Es ist aber nicht klar wieso der Hund zugebissen hat und es gibt keine Zeugen. Die Geschädigte sagte sie hätte versucht den Hund einzufangen, was dann den eingekniffenen Schwanz auf dem Foto erklärt und wahrscheinlich auch das zubeißen. Die Geschädigte selbst hat zwei Hunde dabei gehabt und der kleinere wurde gebissen. Heißt für mich , eine fremde Person geht mit zwei Hunden auf den ausgebüxten Hund zu und er biss wahrscheinlich aus Abwehr.

Wir sahen uns die Fotos des Hundes nach der Tierarztbehandlung an und stellten fest dass die Wunde schlecht behandelt und geklammert wurde und rieten der Geschädigten zu einem anderen Tierarzt zu gehen. Plus einer Bestätigung unserer Tierärztin. Dieser Rat wurde abgetan und am nächsten Tag wurde ein Bild geschickt wie der Hund mit Wunde in der Sonne liegt und wie gut es ihm geht. Aufm Nachmittag ging Sie doch zu unserer Tierärztin da die Wunde sich entzündet hatte und verlangte dass der Behandlungsfehler auch noch von unserer Bekannten bezahlt werden solle.

Kann Sie den Behandlungsfehler des ersten Tierarztes jetzt wirklich auch noch von ihr Verlangen?
Klar Hund ist ausgebüxt und klar er hat gebissen aber die Rechnung wurde bezahlt und was der Tierarzt versaut ist doch jetzt nicht in ihrer Verantwortung? Ich glaube auch dass der Hund gebissen hat weil er bedrängt wurde und da ist ja auch ein Mitverschulden drin.

Was sagt ihr dazu? Einfach alles zahlen oder lieber Anwalt einschalten?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal :)
 
  • 26. April 2024
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Hi PennyPan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also jetzt mal ganz ehrlich... da ist ein Hund ausgebüxt und hat einen anderen Hund gebissen, sowas sollte nicht, kann aber passieren.
Da jetzt aufgrund einer eingekniffenen Rute auf einem Foto ein Konstrukt zu spinnen, dass das Opfer den beißenden Hund bedrängt haben soll, ist reine Fantasie.
Es ist auch völlig wurscht, warum der Hund gebissen hat, Fakt ist wohl, dass er gebissen hat. Zeugen gibts ja anscheinend nicht.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die beiden Hunde der Geschädigten angeleint waren, während der Ausreißer natürlich leinenlos lief.

Als Hundehalter ist man für jeden Schaden, den sein Hund verursacht, in der Haftung, deshalb schließt man als Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Als verantwortungsbewusster Hundehalter zumindest, wobei diese Versicherung in vielen Bundesländern verpflichtend für Hundehalter ist.

Wenn dann nun was passiert, meldet man den Schaden bei seiner Versicherung, welche sich um die Schadensregulierung (Tierarztrechnung des Gebissenen) kümmert.

Wenn es zu Komplikationen kommt, und dazu kann es bei Bissverletzungen immer kommen, die entzünden sich fast immer, dann kann der Geschädigte natürlich die Kosten für die Behandlung beim Verursacher einfordern, denn ohne Biss, keine Tierarztbehandlung und keine Komplikationen.

Wenn einem der Hund auskommt und Schaden anrichtet, dann sollte man auch die Eier in der Hose haben, dazu zu stehen und den Schaden zu begleichen. Schließlich liegt das Verschulden allein bei demjenigen, der den Hund nicht entsprechend gesichert hat.

Gruß
tessa
 
Die Rechnung wurde ja ohne meckern bezahlt und die Einsicht ist auch da. Das ist ja gar nicht der Rede wert. Aber wenn der Tierarzt Mist baut ? Wenn mich ein Auto anfährt und ich mir zur Behandlung einen Stümper aufsuche, kann ich doch nicht den Fahrer dafür auch noch verantwortlich machen? Finde es irgendwie sehr bequem jetzt alles auf einen zu schieben.

Die ganze Geschichte ist eh schon blöde gelaufen. OA und VetAmt sind auch involviert . Alles verständlich aber das mit dem Behandlungsfehler finde ich irgendwie frech ‍♀️
 
Reite doch nicht auf einem Behandlungsfehler auf Grund eines Fotos herum. Einer meiner Hunde hatte eine Bisswunde, Biss und Gegenbiss, die wurde aufgrund Nichtverfügbarkeit eines Tierarztes erst 3 Stunden nach Vorfall behandelt, die wurde auch nicht genäht sondern geklammert und die hat sich auch entzündet, trotz Spülen und Antibiose, das hat nix mit dem Klammern zu tun oder schlechter Wundversorgung, sondern damit, dass sich unter der Haut durch das Schütteln des anderen Hundes große Taschen gebildet hatten (von außen nicht sichtbar), in denen sich Wundwasser sammelte. Die Heilung war dann halt eine längere Geschichte und erforderte Nachbehandlung und massive Antibiose, aber nicht aufgrund eines Behandlungsfehlers sondern aufgrund a) schlechtem "Heilfleisch" beim Hund und b) der nicht sichtbaren Verletzungen unter der Haut durch den Biss.

Von außen sah man nur ein kleines Loch und einen mittleren Winkelhaken. Sah alles halb so dramatisch aus und die "Komplikationen" kamen auch erst ein paar Tage nach der eigentlichen Wundversorgung, mir wurde aber vom Tierarzt schon gesagt, dass damit zu rechnen ist und ich wusste auch aus Erfahrung, dass da was nachkommen kann. Bissverletzungen heilen halt nicht immer gut, auch wenn sie sofort und gut versorgt werden.

Gruß
tessa
 
Naja gut, da unsere Tierärztin die schlechte Versorgung bestätigte, sehe ich es halt nicht als „passiert“ an. Meine wurde auch schon von zweien unangeleinten gleichzeitig aus dem nichts gebissen und es blieb bei den Kosten der Erstbehandlung. Hätte niemals weiter was verlangt ‍♀️ Vllt bin ich da zu chillig oder sehe das weniger dramatisch. Es sind nunmal Hunde‍♀️ Ich finde es spielt auch eine gewisse Eigenverantwortung mit rein und eigene Fehler sollten nicht auf andere gewälzt werden.


Letztendlich liegt die Entscheidung nicht bei mir wie das geklärt wird. Ich versuche nur Meinungen oder Erfahrungen vllt sogar mit ähnlichen Fällen Rat für unsere Bekannten zu sammeln. Gibt halt auch Leute die solche Situationen dann schamlos ausnutzen und nachher zahlst noch die Zahnsteinentfernung. ^^


Lg zurück
 
Genau für solche Fragen hat man auch die Hundehaftpflicht. Die Aufgabe der Versicherungen ist nämlich nicht nur die Begleichung von Schäden, sondern auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen.

Offensichtlich ist der Hund aber nicht versichert, sonst müssten sich die Halter darum keine Gedanken machen. Sie sollten es einfach als Lehrgeld verbuchen. Im Humanbereich ist der Nachweis eines Kunstfehlers schwer zu führen, ähnlich ist es im Vetbereich. Wenn die Hundehalter deswegen ein Fass aufmachen, könnte das inklusive Anwalt und Gericht richtig teuer werden.
 
Die Situation ist aber nicht aus einem larifari Moment heraus entstanden, sondern weil Bockmist gebaut wurde.

Und ich finde es als Tierarzt ziemlich gewagt einen Behandlungsfehler allein aufgrund eines Fotos zu "diagnostizieren".

Butter bei die Fische, wenn deine Freundin keine Versicherung hat, dann lernt sie es jetzt, wenn doch - soll die Versicherung sich drum kümmern.
 
Genau so. Ich verstehe echt nicht, wo das Problem ist. Vermutlich ist das eigentliche Problem, dass der Hund nicht haftpflichtversichert ist, was ich persönlich absolut grob fahrlässig finden würde...

Gruß
tessa
 
Der Halter des Hundes, der gebissen hat, muss die kompletten Behandlungskosten bezahlen!

Dafür, dass der Tierarzt, wenn es so war, gestümpert hat, kann die Halterin nichts, und dass sie ihrem Tierarzt, der den Hund gesehen hat, mehr vertraut als euch, die ihr ein Foto gesehen habt, finde ich erstmal verständlich - wie hättest du dich denn umgekehrt verhalten, wenn dir das gleiche passiert wäre?

Außerdem denke ich nicht, dass die sofortige Nachbehandlung durch einen anderen Tierarzt auf euren Hinweis hin so viel billiger gekommen wäre als die am nächsten Tag?

Selbst wenn - es ist tatsächlich so, dass solche Komplikationen bei Bissverletzungen auch bei fachkundigster Behandlung auftreten können ! Und dann müsstet ihr auf jeden Fall zahlen.

Und genau das würde die andere Seite vor Gericht geltend machen - und vermutlich Recht bekommen.

Ich glaube, es geht für alle Beteiligten am schnellsten und am günstigsten, wenn deine Freundin einfach die Rechnung zahlt.

Umgekehrt wärt ihr doch sicher auch froh, wenn ihr zu den Komplikationen bei der Heilung bei eurem Hund nicht noch Ärger mit den Verursachern hättet, die euch auf der Hälfte der Kosten sitzen lassen wollen.
 
Gut, ich bin ja persönlich davon nicht betroffen und bewerte das ja auch als Hundehalter von zwei Hunden. Jetzt ist es auch nur ein Bruchteil der Gesamtsituation die hier zur Bewertung liegt und soll jetzt nicht in eine Kampfdiskussion laufen. Ich versuche nur herauszufinden wo die Grenzen in solch einem Fall liegen.
 
Ja wie gesagt meine Hündin wurde auch direkt beim rauskommen aus der Haustür von zweien angegriffen. Klar , kurz angepisst ist man immer aber für mich war das Thema erledigt mit der Tierarztrechnung. Hab jetzt nicht weil unangeleint etc. das OA und VetAmt alarmiert. Vllt bin ich da einfach etwas gelassener.
Ich habe in diesem Fall nur die Info - ausgebüxt, wurde versucht einzufangen, Hund gebissen. Beim Versuch nen fremden Hund einzufangen gehe ich ja schon ein Risiko ein. Nett gemeint aber sollte man nicht machen. Naja egal, die ganze Nummer ist gelaufen und als Halter von nem Hund der ausbüxt hat man eh verloren aber der ist ja nicht ausgebrochen und ist zielstrebig auf andere Hunde los. Deswegen die Frage bis wie weit man jetzt haften sollte/kann/muss.
 
Es gibt keine "Grenzen".
Der Schädiger hat für alle Kosten aufzukommen, die während der Behandlung des Geschädigten anfallen.
Meine Stute hat vor vielen Jahren ihrem Freund, dem Wallach einer Bekannten, ans Vorderbein "geklopft", Ergebnis Griffelbeinbruch.
OP, alles gut, meine HPV hat brav gezahlt.
Ein gutes Jahr später fing er an unregelmäßig auf genau diesem Bein zu lahmen. Klinik, Röntgen,... Diagnose, ein winziges Knochenstückchen wanderte umher.
Erneute OP und weil das Bein empfindlich blieb, hat meine HPV dazu noch für den Rest seines Lebens jedes Jahr ein neues Paar Gamaschen "gesponsort".
Da hat auch keiner gemeckert, das in der ersten OP wohl "gepfuscht" wurde, weil das Knochenstückchen übersehen wurde.
Ich vermute auch, das man aus Geiz, oder Dummheit, keine HPV für den Hund abgeschlossen hat, was der HH jetzt auf die Füße fällt.
Deswegen auch jetzt das Gejammere.
Sonst könnte ihr die Höhe der anfallenden Kosten nämlich schnurzegal sein.
Typischer Fall von "selbst schuld".
 
Da läuft ein Hund draußen herum und beißt einen anderen.
Ich würde da ganz kleine Brötchen backen.
Und was soll die Story mit dem eingekniffenen Schwanz?

Aber um deine Frage zu beantworten: Selbst wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, hebt dies die Haftung nicht auf. Der Schädiger hat auch für die Folgen eines Behandlungsfehlers einzustehen. Die Grenze liegt dort, wo der Arzt seine Sorgfaltspflichten in außergewöhnlich hohem Maße verletzt hat. Viel Spaß dabei, das nachzuweisen ;)
 
Es ist egal, wer „Schuld“ ist - bei Hunden gilt das Prinzip der Gefährdungshaftung.

Wenn Hund B auf Hund A zuläuft, und A beißt B und B beißt A - dann zahlt grundsätzlich erstmal der Halter von B den Schaden von A - und der Halter von A zahlt den Schaden von B.

Immer. So ist die rechtliche Ausgangslage.

Wenn A angeleint war und B nicht, kann es sein, dass die Versicherungen sich so einigen, dass der Halter von B nicht den vollen Schaden erstattet bekommt, weil seine Verantwortung am Geschehen größer bewertet wird.

In diesem Fall waren wohl beide Seiten nicht angeleint, da sehe ich keinen Unterschied.

Und mit dem Ordnungsamt, wegen „Hunde im Treppenhaus nicht angeleint “, würde tatsächlich ich als Halterin, der der Hund ungesichert ausgekniffen ist, ganz kleine Brötchen backen.

Edit: Hat sich überschnitten - offenbar bewerten Lana und ich die angebrachte Brötchengröße ganz ähnlich... :D
 
Behandlungsfehler dem TA anlasten wollen, wenn man selbst (Hundehalter) nicht "Sorg" hält?! Wohl n Witz. Und eure TA kann von einem Foto auch garantiert keine Expertise über die Behandlung abgeben, nur weils nicht "schön" geklammert ist.....

Zum Rest ist schon alles gesagt. Wenn mein Hund abhaut und einen locht, dann bezahl ich (Versicherung) anstandslos die Kosten.
 
Also es gibt Dinge die könnte ich in meinem Beruf auch anhand Fotos beurteilen. Wenn man seine Materie beherrscht sollte das schon möglich sein. Ich fand die Wundversorgung auch fragwürdig davon mal abgesehen.
Egal, die Frage ist in der Masse beantwortet. Danke für eure Meinungen und Ansichten. Werde das so weitergeben .
 
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