Zu den "Schutzverträgen":
Mit Leuten, die ok, fair und rechtstreu sind, braucht man keinen.
Sind die Leute nicht ok, hilft oft auch der "Schutzvertrag" nichts. Das Wort "Schutz" weckt da m.E. Erwartungen, die ein solcher Vertrag oft später nicht erfüllen kann. Hinzukommt, dass diese Verträge inhaltlich und rechtlich oft unzureichend sind. Da gehen rechtliche Begriffe munter durcheinander, der Vertrag widerspricht sich inhaltlich selbst etc.
Ein solcher Vertrag ist nach meiner Meinung im Grunde oft entweder überflüssig oder -falls nicht überflüssig - letztlich doch wirkungslos. Denn die Rechte aus einem solchen Vertrag - so der denn überhaupt juristisch haltbar ist - müssen dann auch erst einmal erfolgreich durchgesetzt werden.
Eine Vertragsstrafe z.B. muss ggf. zunächst erfolgreich eingeklagt und dann meistens auch noch vollstreckt werden. Bei der Anzahl der zahlungsunfähigen Haushalte in Deutschland ist da das Risiko doch sehr groß, ein Gerichtsverfahren und Vollstreckungsbemühungen finanziert zu haben, mittlerweile viele Monate weiter zu sein und am Ende weder die Vertragsstrafe noch die angefallenen Kosten zu bekommen.