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pakica

Guten Abend,

bin neu hier und ziemlich verzweifelt. Mein Dagi, ein Rednose wurde eingenommen.

Kurze Details ;
Wesenstest nicht geschafft (wurde noch nicht mal begonnen) er hatte immer schon Angst vor lauten Geräuschen (zB Metallgegenstände) als der Tester in den ersten min. In ausmessen wollte, hat er darauf nicht angemessen reagiert gebellt und ist aufgesprungen. In diesem Moment meinte der tester wir sollten noch einige Trainings Stunden mit ihm machen bei einem von ihm genannten speziallisten und dann sollten wir gehen. Paar Tage später kam dass ordnungsamt und hat ihn sofort weg genommen. Was kann ich jetzt tun???
Jetzt darf weder ich noch jemand aus meiner Familie ihn haben Grund: "er wäre dann wieder bei der selben Familie, dass geht nicht!
Ich verzweifelt langsam ich möchte ihn nicht weiterhin im Zwinger lassen. Deren Aussage ist : er wird sein leben lang hier bleiben lassen sie ihn einfach!
Ich darf ihn noch nicht mal besuchen.
 
  • 14. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi pakica ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Da fehlt noch etwas Entscheidendes an der Geschichte:
Was ist der Grund für die Wegnahme? Welches Bundesland?
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Hessen ; dass Ordnungsamt meinte dass er sehr gefährlich ist, weil er gesprungen ist und gebellt hat. Vor diesem Vorfall mit dem messband gab es keine Probleme mit ihm.
 
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Hessen ; dass Ordnungsamt meinte dass er sehr gefährlich ist, weil er gesprungen ist und gebellt hat. Vor diesem Vorfall mit dem messband gab es keine Probleme mit ihm.

Such dir schnell einen Anwalt und laß den der Wegnahmeverfügung widersprechen. Hurtig, da sind Fristen einzuhalten!
 
Herr Weidemann ist auf dem Gebiet ein Experte und wird immer empfohlen.
 
Das ist schon vor "einigen Monaten" passiert?
Ohje, bin gespannt, ob man da noch was erreichen kann.
 
so wie ich das verstehe hat er ja in der Zeit nicht däumchen gedreht sondern einen Zaun aufgestellt, eine Auflage seitens der Behörde. Je nach Grundstück/Haus und vor allem finanzielle Mittel kann das ja schon ein paar Monate dauern. Ich sehe den Punkt der verstrichenen Zeit nicht problematisch.
 
Ähm also irgendwas stimmt da nicht so ganz...

Du als Halter des Hundes musst eine Sachkunde ablegen und ein behördliches Führungszeugnis (evtl. noch andere auflagen) um eine HALTEGENEHMIGUNG zu bekommen vom Ordnungsamt.

Der Wesenstest ist Freiwillig und dient nicht der Haltung sondern um deinen Hund davor zu bewahren das er sein Lebenlang mit Leine und insbesondere Maulkorb rum laufen muss...

Heißt also wiederum es muss irgendwas anderes vorgefallen sein wieso der Hund weg genommen wurde...vlt keine Haltegenehmigung? Was für die Auflage die Ihr bekommen habt mit dem Zaun sehr gut zusammen passt.
 
Der Wesenstest ist Freiwillig und dient nicht der Haltung sondern um deinen Hund davor zu bewahren das er sein Lebenlang mit Leine und insbesondere Maulkorb rum laufen muss...
Das stimmt nicht, zumindest nicht in Hessen.
HundeVO
§ 3
(1) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes darf nur erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter
4. eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweist,deren Durchführung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der zuständigen Behörde nicht länger als sechs Monate zurückliegt,

§ 4
(4) Der Nachweis der Sachkunde muss erst erbracht und die Wesensprüfung erst vorgenommen werden, wenn der Hund fünfzehn Monate alt ist, soweit er nicht vorher auffällig geworden ist oder einer Aggressionszucht entstammt. Bis dahin kann jeweils eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
hmm ok dann ist das in Hessen doch noch was schärfer...
ich danke für die Belehrung Crabat.
 

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