Hund am Düsseldorfer Flughafen direkt weggenommen - Quarantäne!

Api11

Hallo,

gestern kam ich aus einem mehrmonatigem Aufenthalt aus der Türkei zurück. Mit meinem Hund. Dieser hat den EU Pass, gechippt und natürlich gegen Tollwut geimpft. Einreise kein Problem, wieder zurück in Düsseldorf wurde mir dieser sofort abgenommen vom Zoll und direkt ins Tierheim gesteckt. Hier sol dieser nun auf Ansage vom Veterinäramt diese Blutuntersuchung bekommen wg. Tollwut. Aber wie kann sich ein Hund mit Tollwut anstecken, wenn er doch gegen Tollwut geimpft wurde?

Ich kann den Hund doch nicht 3 Monate im Tierheim jetzt lassen der geht mir doch kaputt!?!?

Was kommt da auf mich zu? Hat jmd gleiche Erfahrungen?
 
  • 19. April 2024
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Hi Api11 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kenne die bedingungen nicht wenn man aus der turkei einreist, ich wohne in senegal, wenn ich kein titer bestimmung habe, kann ich den hund nicht nach europa ohne weiteres einfuehren, trotz tollwutimpfung.
 
der hund ist in deutschland geboren ist mit allem ausgestattet was ein Hund hier so braucht, aber ja da alles gut verlaufen ist bei der einreise hat keiner daran gedacht in dem moment das es Probleme geben würde wieder nach hause zu fliegen- ich mein die nehmen jede parfumflasche mit großem drama auseinander. die Szenen am Airport sind ja schon lächerlich wenn kinder ihre capri sonne nicht mitnehmen dürfen. und keiner sagt einen ton von wegen, bevor sie heimfliegen besorgen sie sich diesen blutwert?

hat denn keiner Erfahrung damit? wie soll er denn bitte 3 Monate aushalten? hat niemand Erfahrung damit? es muss doch irgendeine Lösung geben.
 




Rückreise in die EU : Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Für Jungtiere unter 12 Wochen ist die Ausreise nicht möglich


Hätte man alles vorher ergooglen können.
 
es war eine Ausnahmesituation. alle ********. ja danke. die texte kenne ich jetzt auch. die frage ist immer noch, egal wie, gibt es eine legale Möglichkeit den hund vor einem dreimonatigem knast-aufenthalt zu bewahren? mensch ich weiss das man das hätte googeln können, es bringt jetzt aber nichts wenn mir das die nächsten 16 heute auch vorwerfen. zum dritten mal.....trotzdem danke für eure hilfe und das ihr euch die mühe macht auch so zu antworten. nochmal.....gibt es eine legale Möglichkeit, ich meine wenn man die Rechtswege bis zum erbrechen ausschöpft per anwalt und mit allem. gibt es eine Möglichkeit den Hund diese 3 Monate nicht erdulden zu lassen?
 
Da musst Du einen Anwalt fragen. Einfach anrufen, der sagt Dir auch am Telefon ob da was machbar ist, oder nicht.
Da es in letzter Zeit Tollwut- Fälle in der EU gab die auf reine Schlamperei zurückzuführen waren, denke ich aber das wird nicht einfach. Und das ist ehrlich gesagt auch gut so.
 
der hund ist in deutschland geboren ist mit allem ausgestattet was ein Hund hier so braucht, aber ja da alles gut verlaufen ist bei der einreise hat keiner daran gedacht in dem moment das es Probleme geben würde wieder nach hause zu fliegen- ich mein die nehmen jede parfumflasche mit großem drama auseinander. die Szenen am Airport sind ja schon lächerlich wenn kinder ihre capri sonne nicht mitnehmen dürfen. und keiner sagt einen ton von wegen, bevor sie heimfliegen besorgen sie sich diesen blutwert?

hat denn keiner Erfahrung damit? wie soll er denn bitte 3 Monate aushalten? hat niemand Erfahrung damit? es muss doch irgendeine Lösung geben.


Du kannst wahrscheinlich dein hund im tierheim besuchen, ich weiss nicht inwiefern eine quarantaine bei einem zuhause ablaufen koennte, ich vermutemal gar nicht.

3 monate sind schnell vorbei und im tierheim sind keine Unmenschen am werk.
 
besuchen geht nicht. Anwalt hat heut morgen ein Eilverfahren gestartet. meine frage war nur ob hier vielleicht jmd. Erfahrungen mit dem Thema hat und es vielleicht einen weg, eine Idee, irgendwas gibt.......
 
mit tollwut spielt man nicht. Und pampig reagieren brauchst du hier schon mal gar nicht.
 
es ist eigentlich wie in jedem forum wenn man mal eine frage stellt. es wird alles besprochen, nur nicht geantwortet. jeder startet mit schuldzuweisungen. ich stecke in einer Ausnahmesituation...mein hund wurde mir weggenommen...auch ich bin gestern fast kollabiert und habe mit schuld um mich geschmissen. ich war zu dämlich es vorher zu googeln. wenn die nächsten 100 mir jetzt auch sagen, ja gut so, super so, genau so muss das sein, ja hätte ich googeln können. die frage warm zum zehnten mal: hat jemand erfahrungen damit und gibt es irgendeine Möglichkeit dem Hund diese 3 monate nicht anzutun? ja ich weiss, Ddorf ist ein sehr gut geführtes Tierheim, ich kenne es seit 15 Jahren. Düsseldorf hat einen super ruf, es wird nichts passieren. ja, weiss ich. all diese Erkenntnisse sind ja schön. nur leider am Thema vorbei.

hat keiner Erfahrung damit wie man das tier befreien könnte?? legal falls jetzt wieder antworten kommen mit: planst du was illegales?
 
Es gibt keinen legalen weg, du hast gegen das gesetz verstossen.

Genau wie wenn du fluessigkeiten im handgepack mit an bord nehmen willst, da gibts seit gefuehlte 15-20 jahre auch regeln die jedermann auf sein flugbillet nachlesen kann.
 
nur nicht geantwortet
Vielleicht, weil es keine Antwort, keine Alternative gibt?

Gut, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. Wenn es eine Möglichkeit geben sollte, wird er sie finden... Ich befürchte aber, bei den Tollwutbestimmungen verstehen die Behörden keinen Spass...
 
Du hast die Antwort doch bekommen: einen Anwalt fragen. Wenn es eine legale Möglichkeit geben sollte, sollte der sie am ehesten kennen. Wenn du noch zwanzig Mal die gleiche Frage stellst, wird vermutlich immer noch niemand eine Antwort aus dem Hut zaubern können, die dein Problem löst.
 
Regelmäßige Tollwutimpfungen sind keine Garantie für einen ausreichenden Schutz, deshalb wird gerade bei Einreisen aus einem Nicht-EU-Land, indem Tollwut vorkommt, so rigoros gehandelt, wenn der Tollwutschutz eben nicht zusätzlich durch einen Titertest bestätigt ist.
Unser Tierheim bekommt gerade zur Hauptreisezeit immer mal wieder solche Hunde in Quarantäne eingewiesen, wenn die Aufnahmekapazitäten vor Ort in Düsseldorf erschöpft sind, obwohl wir rund 80km entfernt liegen. Das zeigt, wieviele Tiere eingezogen werden, aber auch, dass nicht mal aus Platzmangel vorzeitig Tiere rausgegeben werden. Und Quarantäne heisst dann leider auch Quarantäne, also keine Besuche.
Ich persönlich habe noch keinen Fall erlebt, indem ein Tier vor Ablauf der Quarantänefrist herausgegeben werden durfte. Eher im Gegenteil. Wenn es ganz Dicke kommt, baut ein Hund auch trotz Nachimpfungen keinen ausreichenden Titer auf. Dann kann es noch länger dauern. Tut mir leid, nicht die gewünschte Antwort nach einer legalen Möglichkeit geben zu können, vor allem für den Hund, der am wenigsten für seine Situation kann.
 
Ich möchte sogar noch einen Punkt erwähnen, der vielleicht auf den ersten Blick nicht so relevant zu sein scheint. Dir ist schon bewusst, dass jetzt erhebliche Kosten auf Dich zukommen? Kosten für die Unterbringung im Tierheim, für die tierärztlichen Untersuchungen und wahrscheinlich auch noch ein Bußgeld?
 
Ich möchte sogar noch einen Punkt erwähnen, der vielleicht auf den ersten Blick nicht so relevant zu sein scheint. Dir ist schon bewusst, dass jetzt erhebliche Kosten auf Dich zukommen? Kosten für die Unterbringung im Tierheim, für die tierärztlichen Untersuchungen und wahrscheinlich auch noch ein Bußgeld?
Das wollte ich auch gerade schreiben.
Kein Tierheim wird das Tier umsonst versorgen.
Kannst du dir das überhaupt leisten?
Keine Kohle - kein Hund zurück.

Der Hund bleibt so lange in Quarantäne, wie es die Behörde anordnet und du wirst nix machen können.
Als Anwalt kann man dir nur Lars Jürgen Weidemann empfehlen.

Es gibt eben gesetzliche Einreisebestimmungen, an die man sich zu halten hat.

Pascha erging es übrigens genauso:
 
Warum dürfen TH die Hunde einfach einbehalten, im Gegensatz zu Tierkliniken, bei denen der Tierhalter noch offene Rechnungen hat.
Zumal ja dann auch wieder Unmengen an Kosten dazu kommen, bis der Halter die Rechnung bezahlt hat, wenn er das nicht auf einmal kann und es nicht gut für den Hund ist, solange im TH zu sitzen.
Gabs da nicht mal ein Urteil zu, dass das gar nicht erlaubt ist?
Zumindest bei Tierärzten. Aber warum sollte es bei THn anders sein?

Ich finde es vollkommen richtig, dass die Rechnung vom Tierhalter bezahlt werden muss, aber nicht, dass der Hund über den Termin der Quarantäne einbehalten werden darf. Damit ist doch wirklich keinem geholfen.
Auch, wenn der Tierhalter dann aus Gründen, weil er es so schnell nicht aus der Tasche schütteln kann, auf sein Tier verzichtet, denn in dem Fall bleibt das TH ganz auf den Kosten sitzen. Die 250,- Euro Vermittlungsgebühr decken sicher die Rechnung nicht völlig ab, wenn das Tier überhaupt vermittelt wird.
Und TH sollten doch vor allem in erster Linie auch daran interessiert sein, dass es dem besagten Tier gutgeht, auf ihr Geld brauchen sie ja deswegen nicht zu verzichten.

...
 
.....Aber warum sollte es bei THn anders sein?

.....
Und TH sollten doch vor allem in erster Linie auch daran interessiert sein, dass es dem besagten Tier gutgeht, auf ihr Geld brauchen sie ja deswegen nicht zu verzichten.

...

Ich hab jetzt mal nur die beiden Sätze rausgenommen, nur wegen der Übersicht. Hinter Fällen wie diesem steht eine Amtshandlung (eben die Sicherstellung) auf Grund einer rechtswidrigen Handlung des Halters. Mitunter, je nach Bundesland und LHG und nach Schwere des Vergehens kann in manchen Fällen z.B. wegen der "Unzuverlässigkeit der Halters" sogar ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden. Oder ein Tier verstirbt in der Quarantäne, was ja nicht auszuschließen ist, wenn ein mangelnder Impfschutz besteht ( Stichwort "Parvowelpen"). Die Kosten sind aber auch dann vom Verursacher zu tragen, wenn er das Tier gar nicht zurück bekommt. Das Tierheim bzw. deren Mitarbeiter haben auf diesen ganzen Prozess nicht wirklich Einfluss, die Unterbringung muss ohnehin die Stadt vorstrecken, die den Hund eingewiesen hat. Wir haben hier vor Ort noch eines der wenigen städt. Tierheime, andernorts werden mitunter mit Tierheimen Verträge gemacht, wie diese Vergütung mit den Tierheimen geregelt wird.
Das Tierheim darf die Tiere auch erst dann überhaupt rausgeben (ob nun zurück an den Besitzer oder an neue), wenn das Vet.- oder O.Amt darüber entschieden hat. Und wer beim Amt noch Schulden hat, wird da eher schlechte Karten haben. Könnte man bestimmt auch durchklagen, hilft aber ganz sicher nicht, wenn man sein Tier möglichst schnell zurück haben will.
 
Ihr redet echt über Geld......krass. Es ging um ein Chihuahua Weibchen die ich weiss nicht wie aus dem Knast gekommen wäre, würde sie dort drei Monate drin sein. Der Hund ist seit zwei Tagen raus. Wir sind einfach wieder in die Türkei geflogen und warten nun bis wir wieder einreisen können. Fall erledigt. Danke nochmals für die Hinweise mit dem Geld. Das ist so das aller aller letzte was ich im Kopf hatte neben Eilverfaren gegen die Ärztin wg. Umverhältnismäßigkeit. Ach man hätte viel machen können. Es liegt immer nur am Anwalt. Man hätte Gutachten über Gutachten machen können. Aber wir wollten einfach nur das Tier rausholen. Danke für Eure Gedanken.....
 
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