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Einen Wachhund kann man nur absetzen wenn es auch wirklich was zu bewachen gibt und die nächsten Nachbarn mind. 200 m entfernt sind. Ist zumindest bei uns ja, hab mich da auchmal erkundigt. Müsstest du bei deiner Gemeinde nachfragen
Ja sicher. Wenn er zum "Betriebsvermögen" gehört.
Und das tut er, wenn Anschaffung und Unterhalt (Betriebskosten) 100%ig als Firmenausgaben deklariert werden.
Ähnliches kann Dir aber auch bei einer Privatinsolvenz passieren. Ich glaube nicht, dass ein Insolvenzverwalter die Kosten für Hunde anerkennt, geschweige denn, Ausgaben dafür übernimmt.
Grüße Klaus
edit: es gibt auch noch die Möglichkeit den Hund unversorgt auf dem firmengelände zurück zu lassen, ob vielleicht der nächste Pächter ihn auch möchte oder dann ihn jemand abholt... <- vorsicht es wäre gerne Ironie...
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