Hund - Über Gewerbe laufen lassen

Storms

15 Jahre Mitglied
Hi an alle die mir wieder Infos geben können :)

Wir wollen uns nächstes Jahr einen Hund zulegen (das steht endgültig fest). Soll ein kräftiger Hund werden (eventuell Dogo Canario)..aber Rasse ist jetzt egal.
Mir haben schon einige Leute gesagt, das man einen Hund mit sämtlichen Kosten über das angemeldete Gewerbe laufen lassen kann. Kurz zu uns, wir haben ein Haus mit Grundstück und in dem Haus auch ein kleines Warenlager.

Jetzt seid ihr gefragt..wie verhält es sich dann mit der Anmeldung..Finanzamt usw.

Grüßle
Ines
 
Ups. Ist mir total neu, :unsicher: ich glaube nicht wirklich, daß man die Kosten für Anschaffung, Haltung, Steuer, Tierarzt usw. usw. von der Steuer absetzen könnte. Dann gäbe es hier wesentlich weniger Probleme, für die Nasen geeignete Plätze zu finden:uhh: abgesehen von einigen anderen Faktoren. Obwohls ja nicht schlecht wäre, aber da ist wohl der Wunsch vater des Gedankens. Oder weiß da jemand was anderes?

Verwirrte Grüße, Flocke
 
Das gib es schon.
Allerdings kenne ich die Voraussetzungen auch nicht.
Vllt. direkt mal beim Finanzamt nachfragen.
 
..und ich dachte "Ihr" könntet mir da mehr sagen..
Weiss es nur von einem Bekannten her, der ein Gewerbe im Bereich Bautenschutz hat und seinen Hund mit Samt Anschaffungskosten, Tierarzt, Futter usw über sein Gewerbe laufen lässt und bis jetzt hat das Finanzamt nie danach gefragt, warum und wie so und weshalb...daher wollte ich natürlich mehr darüber wissen..bleibt wohl nix anderes über als den Steuerberater direkt zu befragen...

Grüßle
Ines
 
Ja, ich glaub bei Wachhunden und Blindenhunden geht das. Aber waurm weiß ich nicht mehr.
 
Wachhunde gehören ja quasie zum Job, da könnte ich es mir vorstellen. Aber Blinden- und Rettungshunde sind doch "nur" steuerbefreit, weil sie nicht nur Schmusehunde sind, mit Gewerbe hat das ja nichts zu tun.
 
Bulli-Maus schrieb:
Aber Blinden- und Rettungshunde sind doch "nur" steuerbefreit, weil sie nicht nur Schmusehunde sind, mit Gewerbe hat das ja nichts zu tun.
Sowie auch Behindertenbegleithunde und Therapiehunde. Allerdings bekommt man zumindest in Dortmund einen Soka z.B. nicht als Therapiehund gemeldet, hier besteht keine Möglichkeit der Steuerbefreiung, nur mal so als Anmerkung.

Wie das mit dem "übers Gewerbe laufen"-lassen ist weiß ich allerdings auch nicht, habe ich auch noch nie etwas von gehört, wäre aber durchaus interessant zu erfahren, was Euer Steuerberater dazu sagt.
 
Ja Steffy, die hatte ich noch vergessen. Das mit den SOKA's ist einfach ne Frechheit, aber das war ja klar, das die nicht durchgehen, obwohl sie bestens geeignet sind für solche Jobs :sauer:
 
Daß die Haftpflichtversicherung für einen Hund in der Betriebshaftpflicht auf Wunsch enthalten sein kann, das ist mir klar.

Daß allerdings TA-Kosten und Futter etc. als gewerbliche Kosten geltend gemacht werden können, das wage ich doch zu bezweifeln. Ich würde mich vorab beim Steuerberater erkundigen, sonst wird die nächste Betriebsprüfung teuer ...
 
Storms schrieb:
Hi an alle die mir wieder Infos geben können :)

Wir wollen uns nächstes Jahr einen Hund zulegen (das steht endgültig fest). Soll ein kräftiger Hund werden (eventuell Dogo Canario)..aber Rasse ist jetzt egal.
Mir haben schon einige Leute gesagt, das man einen Hund mit sämtlichen Kosten über das angemeldete Gewerbe laufen lassen kann. Kurz zu uns, wir haben ein Haus mit Grundstück und in dem Haus auch ein kleines Warenlager.

Jetzt seid ihr gefragt..wie verhält es sich dann mit der Anmeldung..Finanzamt usw.

Grüßle
Ines
Machbar ist so etwas Ines.
Allerdings gibt es darüber m.W. keine allgemeingültigen Richtlinien.
Ich kenne jedoch z.B. Landwirte, die ihren Hofhund als Wachhund angemeldet haben, für diesen Steuerbefreiung bekommen haben und alle Kosten wie Futter, TA, Zwinger etc. als Betriebskosten absetzen können.
Ähnlich könnte es sich z.B. auch bei Wachhunden auf Betriebsgrundstücken verhalten.
(Eine Alarmanlage ist ja schließlich kostenmäßig auch absetzbar. Genauso wie ein Wachdienst.)
Als Wächter eines Privathauses ist ein Hund meines Wissens jedoch nicht steuerlich absetzbar.
In Deinem Fall könnte es darauf ankommen, was Du (und das Finanzamt) unter einem "kleinen Warenlager" verstehen.
Mein Tip: Vorher fragen. Gemeinde und Finanzamt.
Grüße Klaus
 
hi, eine freundin von mir wollte ihren hund über die steuer als wachhund laufen lassen, sie hat einen kleinen pferdebetrieb, aber das finanzamt hat sich verweigert... das objekt müsste mehr als 200 m von der ortschaft weg liegen... aber vieleicht ist es ja von stadt zu stadt verschieden.

ich lass meine beiden über die hundeschule laufen, muß aber ganz normal steuer bezahlen... meine steuerberaterin rechnet alles was ich für sie kaufe ab, da es offiziel trainingshunde sind... am besten klärst du es auch mal mit einem steuerberater...
 
Hi Storms,







Außerdem kannst du dich hier bis ins Detail, aktuell und direkt ab Quelle informieren:

Stadtverwaltung Dortmund
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund
0231/5020919


Liebe Grüße

Ilo
 
Hallo Ines,

frag am besten beim Steuerberater nach oder such dir das Hundesteuergesetz von NRW raus. Da steht eigentlich drin welche Hunde "Hundesteuerfrei" sind, danach müßte man sich dann auch richten können was den Hund als Betriebsaugabe betrifft.

Hier in Berlin sind nur Kosten für Wachhunde einer Wachschutzfirma "absetzbar". Und mit viel Glück die Kosten für Zuchthunde, wenn man ein Gewerbe für Hundezucht/handel angemeldet hat. Da die Haltung ja der Gewinnerwirtschaftung dient.:unsicher:

Bei uns sind zusätzlich alle Hunde 1Jahr "steuerfrei" die aus Tierheimen, Tierasylen oder ähnlichen stammen. Vielleicht ist das bei euch auch so. Da würdet ihr dann wenigsten ein bißchen Geld sparen und gleichzeitig eine arme Hundeseele retten.:D

Grüße
Jana
 
Storms schrieb:
..und ich dachte "Ihr" könntet mir da mehr sagen..
Weiss es nur von einem Bekannten her, der ein Gewerbe im Bereich Bautenschutz hat und seinen Hund mit Samt Anschaffungskosten, Tierarzt, Futter usw über sein Gewerbe laufen lässt und bis jetzt hat das Finanzamt nie danach gefragt, warum und wie so und weshalb...daher wollte ich natürlich mehr darüber wissen..bleibt wohl nix anderes über als den Steuerberater direkt zu befragen...

Grüßle
Ines

Na wenn das ein Bekannter von dir macht, warum fragst du den nicht??? Der müsste es doch dann am besten wissen!;)
 
Hallo!
Aus meiner dunklen Vergangenheit (hab mal BWl Fachr. Steuerrecht studiert *schäm*) weiß ich, dass man für einen Wachhund, der ein Gewerbeobjekt bewacht, von der Steuer befreit werden kann... Unter gewissen Umständen.
Da die Hundesteuer Gemeindesache ist, sind die Kriterien dafür wohl auch recht unterschiedlich.
In meinem Praktikum hatte ich es damals mit einem Mandanten zu tun, der genau dieses Problem hatte... Da kam tatsächlich ein Finanzbeamter und wollte unter "realen Bedingungen" (sprich Hund ist allein auf dem Hof, der Beamte spielt Einbrecher) testen wie der Hund reagiert. :rolleyes: Bei dem Versuch übern Zaun zu klettern hatte er Glück, dass er schnell genug sein Bein zurückgezogen hat, sonst wäre Wuffi drangehangen:lol: War jedenfalls sehr lustig...

Wenn der Hund als Wachhund vom FA akzeptiert wird, müsstest du logischerweise die Kosten absetzen können... Ähnlich, wie wenn man nen Wachdienst engagiert, die Kosten kann man auch absetzen.

Ich würde aber immer zuerst mit deinem Steuerberater reden, der weiß am besten wie das FA vor Ort das regelt, bzw. welche Bedingungen gelten.
Bei der derzeitigen Finanzlage der Kassen werden die sicher nicht begeistert sein von deiner Idee... deswegen würde ich nicht beim FA nachfragen!

Viel erfolg!

Liebe Grüße Nina
 
..hund übers gewerbe laufen lassen...hört sich erst einmal lustig an. ist aber theoretisch nicht schwer. theoretisch. hunde sind keine sachen, werden aber als solche behandelt. insoweit dürfte es ohhne schwierigkeiten möglich sein, im falle einer betrieblichen nutzung die entsprechenden kosten als betriebsausgaben zu deklarieren und gewinnmindernd geltend zu machen. an der steuer wirst du daher nur indirekt vorbei kommen. erst zahlen und dann absetzen als betriebsausgabe.

ihr werdet letztendlich aber vor einem anderen problem stehen. die abgrenzung der betrieblichen von der gewerblichen tätigkeit. es liegt an euch darzulegen, dass ihr die hunde nur für den betrieb benötigt und verwendet. sprich, die hunde sind immer dort. sobald ihr sie mit nach hause nehmt oder der heimische garten gleichzeitig betriebsgelände ist, liegt eine mischnutzung vor. dann war es das mit der betriebsausgabe.

wenn du diesbezüglich einen steuerberater befragst, teile mal das ergebnis mit, ist nämlich interessant. mein hund liegt uch den ganzen tag neben mir im büro und bewachtmich ;).

viel glück, pete
 
Ok Danke für die Infos vorab...

Wenn man nichts ahnend nur jemanden fragt der das bereits macht, dann heisst das ja nicht das das auch seine Richtigkeit hat :))
Werde mich gleich mal ans Telefon hängen und mit dem Steuerberater drüber reden...ich denke mal das der eventull mehr ne Info auch von FA bekommen kann als man selbst, weil ja manchen Beamte der Meinung sind, wenn jemand was nicht weiss..dann sollte es auch so bleiben :)(

Gebe Info sobald ich etwas mehr weiss

Grüßle
Ines

....muss noch etwas hinzufügen nachdem ich das Urteil von NRW bezüglich eines Landwirtes gelesen hab.
Der Hund soll auch entsprechend als Schutzhund ausgebildet werden.
Das zweite Problem ist, das vor kurzem auf unserem Grundstück in das Geschäftsauto eingebrochen wurde, und das ganze Navi/Radiosystem weg war..bzw. in der unmittelbaren Nähe ein ganzer Dienstwagen verschwunden ist...
Das sollten doch genug Gründe sein, warum man sich ausser einer Alarmanlage im Auto noch einen Wachhund zulegt oder?

PS: Ich wohne in keiner schlimmen Gegend, eher nur wo Leutz mit Eigentum und Häusern wohnen :)( was Vor-und Nachteile hat.

Grüßle
Ines
 
Info vom Steuerberater:

Was man in die Steuererklärung rein macht und was man sollte sind ja bekanntlich zwei verschiedene Schuhe:

1. Anschaffungskosten, Unterhaltung, Futter usw. eines Hundes sind nicht über ein "normales" Gewerbe absetzbar. Sonst gibt es Ärger bei einer Betriebsprüfung
Ausnahmen: Hundezüchter, Wachschutz

2. Hundehaftpflichtversicherung kann je doch als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Grüßle
Ines
 
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