An alle, die jetzt so einfach daher sagen "Katze ist selber schuld, ist ja dein Grundstück" aufgepasst - die LHVOs sehen keine Ausnahme bei Vorfällen auf dem eigenen Grundstück vor!
Da steht meistens, sinngemäß "Ein Hund, der einen Menschen oder ein anderes Tier beißt, hetzt oder tötet ist ein gefährlicher Hund". Ausnahmen sehen einige (!) LHVOs vor, wenn der Hund bei einem Angriff auf die Besitzer beißt, aber nirgends ist eine "Grunstücksklausel" zu finden.
Ich meine mich an einen Fall im Pressebereich zu erinnern, wo der Hund wegen Katzenkillens im eigenen Garten eine MK-Pflicht bekommen hat.
Auch haben mehrere Urteile ja bestätigt, dass man als Grundstückeigentümer 1 Katze (zur Zeit) zu dulden hat, demnach würde ich mich nicht darauf verlassen, dass es nicht doch zu Auflagen kommen wird, wenn der Katzenbesitzer entsprechende Register zieht.
Ich würde wohl die tote Katze beim Tierarzt abgeben, wenn ich wüsste wer der Besitzer ist auch unter Angabe dessen Namens - ansonsten einfach darauf hoffen, dass das Tier gechipped ist. Tierheim würde wohl auch gehen - je nachdem, wo man sich sicher sein kann, dass man als Finder nicht genannt wird. Wahrscheinlich eher TH, da hat man u.U. mehr Verständnis was die Auflagen für Hunde betrifft und man könnte über eine Spende eine "Aufwandtsentschädigung" leisten.