Hund beißt Joggerin in Österreich tot – auch Besitzerin schwer verletzt

@Eisbecher
Das wenige, was ziemlich sicher sein dürfte ist, das der Hund wohl nicht gezielt gegen seine Halterin vorging, dass er als die Halterin dazu kam, bereits derart voll mit Adrenalin, Noradrenalin & Co war, dass er nicht mehr in der Lage war, sich zu steuern, auf sie zu reagieren, falls er es überhaupt mitbekommen hat.
 
Und was möchtest du jetzt damit sagen?
Das noch vor Jahren - vor E Bikes - dieChance bestand : auf diesen Wegen keinen Menschen zu treffen. Da war ich und meine freilaufende Hunde - alleine unterwegs.
Und wenn Mensch meinetwegen auch mit Hund kam ,- dann auch zu Fuß- und jeder hatte Zeit seinen Hund ( oder Hunde anzuleinen).
Nun mit Hilfe vom E Bike kommt jeder Depp dahin - ohne Kondition und Mühe. Auf die ausgefallene Wege.
 
Doch das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen..wie oft passiert das bei Beißereien unter Artgenossen, wo Menschen von ihren eigenen Hunden im Eifer des Gefechts gebissen werden. Sie hat ihn ja noch einigermaßen unter Kontrolle bringen und ins Haus zurückbringen können, erst danach ist sie dann zusammengeklappt verständlicherweise.

Sehe ich auch so, zumal teilweise der lange stationäre Aufenthalt der Halterin mit dem Trauma begründet wird, das sie erlebt hat und nicht mit der Schwere der Bissverletzungen.

Die Hundebesitzerin wurde in das Spital nach Linz eingeliefert. Nachdem ihre äußerlichen Wunden ambulant behandelt wurden, musste die Frau in die psychiatrische Abteilung verlegt werden, so die OÖN. Der Schock und das Trauma waren so heftig, dass die Frau vorerst auch von der Polizei noch nicht zu dem Vorfall befragt werden konnte.

 
Das ist ja auch ein absoluter Alptraum.
Zuallererst für die Joggerin und ihre Angehörigen, aber das zu sehen und auch noch durch das eigene Tier verursacht zu wissen muss schrecklich sein. Da wird man doch seines Lebens nicht mehr froh.
 
:frust::frust::fuerdich::fuerdich::frust:An dem Oe24-interview stört mich trotzdem, daß Nichthundehalter geschult werden sollen, wie Hunden zu begegnen ist oder eben nicht zu begegnen.
Das ist doch reine Illusion ! Und kommt der Täter--Opfer-Umkehr nahe.
Wenn ich einen Hund halte, habe ich als Halter dafür zu sorgen, daß nichts passiert. So sieht das die Rechtssprechung - es geht tw. so weit, daß der Hund den Menschen garnicht berühren muß. Mensch erschrickt nur beim Anblick meines Hundes und fällt hin - und Hundehalter haftet. Habe solches hirnrissig Urteil schon gelesen...
Im Video erzählt uns die RAin, für eine Haftung müsse Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Da bleibt dann die tote zerfleischte Joggerin "auf ihrem Schaden sitzen"?
 
Im Video erzählt uns die RAin, für eine Haftung müsse Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Da bleibt dann die tote zerfleischte Joggerin "auf ihrem Schaden sitzen"?
Es ging da ums Strafrecht. Um eine mögliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Deswegen wird ja gegen die Halterin ermittelt. Und strafrechtlich kann man natürlich nicht ohne Verschulden belangt werden.
Die zivilrechtliche Haftung, also die Frage des Schadensersatzes, ist eine andere Frage.
Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, in Deutschland gilt da für Hundehalter die Gefährdungshaftung, das heißt man haftet als Halter unabhängig von Verschulden.
 
:frust::frust::fuerdich::fuerdich::frust:An dem Oe24-interview stört mich trotzdem, daß Nichthundehalter geschult werden sollen, wie Hunden zu begegnen ist oder eben nicht zu begegnen.
Das ist doch reine Illusion ! Und kommt der Täter--Opfer-Umkehr nahe.
Wenn ich einen Hund halte, habe ich als Halter dafür zu sorgen, daß nichts passiert. So sieht das die Rechtssprechung - es geht tw. so weit, daß der Hund den Menschen garnicht berühren muß. Mensch erschrickt nur beim Anblick meines Hundes und fällt hin - und Hundehalter haftet. Habe solches hirnrissig Urteil schon gelesen...
Im Video erzählt uns die RAin, für eine Haftung müsse Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Da bleibt dann die tote zerfleischte Joggerin "auf ihrem Schaden sitzen"?
Strafrecht und Zivilforderungen sind nicht das selbe. Das eine schliesst das andere nicht aus. Abgesehen kann ich mir fast nicht vorstellen, dass sie nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird. In Ö wurde auch n Bauer verurteilt, dessen Kuh auf der Weide eine Frau getötet hat. Trotz Schildern.

Zu dem, dass andere Leute auf Hundebegegnungen geschult werden sollten: das war in meiner Kindheit normal. Da hat jedes Kind gelernt, dass man am Bauernhofhund nicht vorbei rennt, das man nicht hinter ein Pferd steht, usw. Das war normal und wusste dazu mal jeder. Das lernen Kinder heute nicht mehr und ich finds eigentlich schade. Weil auch dazu gehörte, dass man keine Tiere ärgert usw. Den Vorschlag würde ich nicht als "Täter Opfer Umkehr" sehen.

Das Interview an sich ist allerdings wirklich das neutralste das ich je gehört hab.
 
Ok, jetzt sehe ich das klarer. Danke. Zivilrechtlich muß jetzt der Witwer klagen bzw. ggü. der Hundehaftplicht selbst Ansprüche geltend machen, sofern er diese weiß. Der arme Witwer!
 
Bergtouristen haben sich schon einen Spaß daraus gemacht, brave Weidekühe umzuwerfen. :eg: muẞ der Almbauer hier auch haften, wenn ein Touri unter die Kuh gerät (oder darf er ihn erschlagen im Affekt)
 
Und dort hatte der hund schon vorher menschen angegriffen, vonwegen keine anzeichen, in diesem fall war es bekant.
Es gab in den UK halt jetzt einige sehr schlimme Vorfälle mit diesen XLs.... darum wollen sie sie ja auf die banned Breed List setzen.
 
:frust::frust::fuerdich::fuerdich::frust:An dem Oe24-interview stört mich trotzdem, daß Nichthundehalter geschult werden sollen, wie Hunden zu begegnen ist oder eben nicht zu begegnen.
Das ist doch reine Illusion ! Und kommt der Täter--Opfer-Umkehr nahe.
Wenn ich einen Hund halte, habe ich als Halter dafür zu sorgen, daß nichts passiert. So sieht das die Rechtssprechung - es geht tw. so weit, daß der Hund den Menschen garnicht berühren muß. Mensch erschrickt nur beim Anblick meines Hundes und fällt hin - und Hundehalter haftet. Habe solches hirnrissig Urteil schon gelesen...
Im Video erzählt uns die RAin, für eine Haftung müsse Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Da bleibt dann die tote zerfleischte Joggerin "auf ihrem Schaden sitzen"?
Also als aller erstes hat die Anwätin gesagt das Sie zu dem besagten Fall nicht viel sagen kann weil Sie die Fakten nicht kennt.
Das nicht Hundehalter geschult werden sollen wird eine Illusion bleiben aber abwegig wäre es nicht und wenn sich ein Fahrradfahrer von hinten nähert ohne zuklingeln und mich dann umfährt und mein Hund das als Gefahr ansieht und einmal zuschnappen würde , würde ich und der Hund keine Strafe bekommen, glaub mir das ist schon bei Freunden so passiert , da wurde der Radfahrer wegen Körperverletzung und Schmerzensgeld verdonnert.
Oder wie oft stellt sich jemand an der Ampel neben uns oder besser neben Carlos so nah das Carlos berührt wird teilweise richtig bedrängt , Carlos hat Gott sei Dank kein Problem damit , aber muß sowas sein?
Also so abwegig ist das was die Anwältin sagt nicht.
 
Das noch vor Jahren - vor E Bikes - dieChance bestand : auf diesen Wegen keinen Menschen zu treffen. Da war ich und meine freilaufende Hunde - alleine unterwegs.
Und wenn Mensch meinetwegen auch mit Hund kam ,- dann auch zu Fuß- und jeder hatte Zeit seinen Hund ( oder Hunde anzuleinen).
Nun mit Hilfe vom E Bike kommt jeder Depp dahin - ohne Kondition und Mühe. Auf die ausgefallene Wege.
Hat aber nichts damit zu tun, wenn ein Hund Menschen tötet.
 
Nö, du brauchst nur ein Halsband, um ihm notfalls die Luft abdrehen zu können.
Müssen solche dämlichen Kommentare wirklich sein? Ich habe eher das Gefühl, dass du überhaupt keine Ahnung hast. Du kannst deinen Hund ja streicheln, wenn er vor dir irgendjemanden oder einem Tier die Haut von den Knochen reißt. Zieh mal in so einer Situation nen Bitebreaker oder verorte das Tier auf nen Tannenbaum. Die Tiere grinsen dich an. Die Sauerstoffzufuhr im Notfall zu unterbinden ist das Einzige, dass zuverlässig so eine Situation entschärfen kann, ohne dass du dich oder andere weiter dabei in Gefahr begibst.

Wie wäre es wenn du einfach paar Krisenkurse buchst, vor allem wenn es um kräftige Rassen geht. Wenn das Tier in einem anderen drin hängt reißt du die Leine senkrecht hoch. In 95 prozent der Fälle lässt das Tier ab, wenn es das nicht tut, musst du die Ohnmacht erzwingen. Hätte die Frau in Österreich das gewusst, wäre keiner gestorben. Die Leute sollten sich für solche Sticheleien als Internet-Rambo und Bilderbuchhundehalter in Grund und Boden schämen. Keine Hunde für Leute wie Dich.
 
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