Das Thema hatten wir ja schon öfters, zumindest in der Schweiz kenne ich keine freiwillige Feuerwehr die eine Fangstange hätte. Polizei zumindest im Kt. Sz ganz sicher auch nicht.Eine fangstange sollten die doch wohl irgendwo haben muessen, um einen hund zu fassen.
Ähm nicht jeder Feuerwehrmann oder Polizist ist ein McGyver??? So ein ding kann man selber basteln???
Und vor‘m Gesetz wird ein Hund sowieso nur als Sache behandelt.
Ist auch nicht so ganz falschEcht jetzt?
Dachte, ich hätte erst vor nem Jahr mal was gehört von wegen Sachbeschädigung...
Ist auch nicht so ganz falsch
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
Die Vorschrift klingt für den unbefangenen Leser auf das erste Lesen recht gut, entpuppt sich aber unter der „juristischen Lupe“ als Etikettenschwindel.
Grundsätzlich bleibt nämlich alles beim alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt. Tiere können vom Gesetzgeber gerne wohlmeinend als besondere, „lebende Sachen“ bezeichnet werden. Solange aber die für die Sachen geltenden Vorschriften wie bisher auch auf die Tiere anwendbar bleiben, ist damit nicht viel erreicht.
Ähm nicht jeder Feuerwehrmann oder Polizist ist ein McGyver
Genau da fahren die dann mal eben in den Baumarkt um alles zu besorgen in so einer SituationNee echt? Ein rohr kaufen und ein seil? Was fuer ein IQ brauchts da..
Hast du mal den Link gelesen? Das sind Rechtsanwälte, die werden wohl mehr Ahnung haben als du.Völliger Unsinn...
Hast Du eine Ahnung, was sich geändert hat und was gleich geblieben ist?
Genau da fahren die dann mal eben in den Baumarkt um alles zu besorgen in so einer SituationWir sind hier in Deutschland da gibt es sehr genaue Vorschriften die im Auto haben dürfen.
Um Gottes willen und dann verletzt man den Hund und kann dafür haftbar gemacht werden?Nee echt? Ein rohr kaufen und ein seil? Was fuer ein IQ brauchts da..
Aber Lisbeth, hast du mal in ein Einsatzfahrzeug geschaut? Da hats keinen übrigen Platz. Im Grundauftrag der Feuerwehr und Polizei ist mit Sicherheit keine Tierrettung erwähnt. Wir hatten hier ja auch die Diskussion wegen Betäubungsgewehr schon öfters. Wenn einem da als Privatperson das Verständnis fehlt, muss man halt selber handeln. (bei dir vermute ich stark du hättest), aber das einzige was ich hier nicht verstehe ist, das man (Polizei) nicht einen TA angerufen hat, der mehr Erfahrung mit verletzten Tieren hat....
es war ein Hund der in Not war...nothing more nothing less..Kampfhunde gibt es nichtEs war ein Kampfhund.
mit seinen Schmerzen und der Angst die er hatte..armer Kerl...Womit hat er denn gekämpft?
Natürlich nicht, aber ich weiß schon, was sie meint.Kampfhunde gibt es nicht