Heilbronn: Streit um Kastration - Jäger fürchten um Rassehunde

weder die ts-hundeverordnung noch die th-ordnung (jeweils land BRB) schreiben mMn zwingend eine rudelhaltung vor.
und selbst bei einer rudelhaltung kann man nich grundsätzlich von der möglichkeit der "unkontrollierten vermehrung" ausgehen, denn
das "rudel" (naja-eigentlich ist es ja nur eine gruppe) lebt nicht irgendwo autark, sondern in einem th.
die intakte hündin in eine gruppe und der intakte rüde in eine andere gruppe - wäre auch eine variante der problemlösung gewesen, wenn man denn keine zwinger-einzelhaltung mag/hat.
die hündin ging in eine ps. ich denke, in einer ps sollten prinzipiell möglichkeiten zur (zeitweilligen) trennung der tiere bestehen.

Nun ja, es geht ja auch nicht zwingend um möglich. Ich habe als Besitzer keinen Anspruch darauf zu bestimmen, wo mein Tier bis zu meinem Auffinden untergebracht wird. Nur, dass es nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes untergebracht wird. Und das kann eben durchaus auch in einer Gruppe sein, was keinen Widerspruch zum Tierschutzgesetz darstellt.

vielleicht ist es schade, dass es kein urteil gab, da wir alle so ein wenig mit unserer rechtsauffassung rumdümpeln.

LG :hallo:

Wie ich bereits anfangs schrieb, kenne ich es aus der Praxis auch nur so, dass Fundtiere erst nach Ablauf von 6 Monaten kastriert werden. Mir wurde das immer mit einer "Sachbeschädigung" erklärt, deshalb würde ich es auch weiterhin so handhaben. Einzige Ausnahme: ein medizinisches Problem.
Aber eine Sachbeschädigung kann eben auch eine ungewollte Belegung sein, auf die man, je nach Unterbringungsmöglichkeit u.U. keinen Einfluss hat. Deshalb denke ich, zu diesem Thema gibt es sicherlich eine unterschiedliche Rechtsauffassung und ob ein mögliches Urteil in einem Einzelfall als allgemeingültig betrachtet werden könnte, wage ich auch zu bezweifeln. Eben weil niemand vorschreibt, dass ein Fundtier in "Einzelhaft" genommen werden muss und das Tierschutzgesetz andere Modelle zulässt.
 
  • 5. Mai 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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und selbst bei einer rudelhaltung kann man nich grundsätzlich von der möglichkeit der "unkontrollierten vermehrung" ausgehen, denn das "rudel" (naja-eigentlich ist es ja nur eine gruppe) lebt nicht irgendwo autark, sondern in einem th.

Stimmt. Aber eine unkastrierte Hündin kann unter Umständen für reichlich Wirbel sorgen (vor allem dann, wenn sie läufig wird) und dadurch wieder Haltungsprobleme verursachen. Das Tierheim schrieb doch auch so etwas in der Art in einem Statement? Hundepensionen etc. nehmen aus diesem Grund i.d.R. keine läufigen Hündinnen auf.

Ich überlege einfach mal in jede Richtung und diese erscheint mir doch recht plausibel. :)
 
Aber eine unkastrierte Hündin kann unter Umständen für reichlich Wirbel sorgen (vor allem dann, wenn sie läufig wird) und dadurch wieder Haltungsprobleme verursachen. ....

natürlich kann sie das, keine frage. aber sie war in einer ps.

die hunde hatten tatoo-nr., waren damit als rassehunde sicherlich erkennbar und die 6 monate waren noch nicht vorbei. für mein gefühl ist da der tsv mit einem "blauen auge davongekommen"...es hätte schlimmer kommen können.


allerdings kann ich mir nach diesem fred auch erklären, warum gastjäger hier immer so hektisch anrufen, wenn ihnen ein hund abhanden gekommen ist. da rufen an einem abend mehrere leute an, man meint fast schon ein ganzes rudel ist entlaufen, dabei geht es nur um ein-und-denselben hund.

LG
 
allerdings kann ich mir nach diesem fred auch erklären, warum gastjäger hier immer so hektisch anrufen, wenn ihnen ein hund abhanden gekommen ist. da rufen an einem abend mehrere leute an, man meint fast schon ein ganzes rudel ist entlaufen, dabei geht es nur um ein-und-denselben hund.

LG

Hm, mir geht es da ganz anders. Wie ich schon schrieb, wird nirgendwo erwähnt, dass der Verein mit anderen Hunden anders verfährt. Ich bleib dabei, ich finde den Bezug zur Jägerschaft an den Haaren herbei gezogen. Dazu gibt es viel zu viele Jagdhunde in Privathänden. Und es ist auch nicht die Regel, dass Fundtiere so bald kastriert werden.
Was ich mir so gar nicht erklären kann ist die Tatsache, dass man Hunde auf die Wildschweinjagd schickt und weshalb man dann Angst davor haben soll, dass sie im Tierheim landen könnten.

Okay, ich war nie auf einer Wildschweinjagd. Ungefährlich ist das doch für Hunde nicht, Angriffe von Wildschweinen auf Hunde gehen meist für die Hunde nicht gut aus. Ich bin auch kein Jäger und ich kann mich wahrscheinlich deshalb nicht in die Situation versetzen. Aber wenn ich einen wertvollen Zuchthund habe, müsste ich dann nicht in erster Linie davor Angst haben, dass er bei einer solchen Jagd verletzt oder gar getötet wird? Mir wäre das Risiko zu groß. Da geht es doch nicht ums aportieren. Unter dem Aspekt kann ich mir schon vorstellen, dass man ein auf der Jagd verlorenes Tier sucht. Gerade wenn es möglicherweise verletzt ist. Aber doch nicht, weil es in ein Tierheim gebracht werden könnte....
 
allerdings kann ich mir nach diesem fred auch erklären, warum gastjäger hier immer so hektisch anrufen, wenn ihnen ein hund abhanden gekommen ist. da rufen an einem abend mehrere leute an, man meint fast schon ein ganzes rudel ist entlaufen, dabei geht es nur um ein-und-denselben hund.

LG

Hm, mir geht es da ganz anders. Wie ich schon schrieb, wird nirgendwo erwähnt, dass der Verein mit anderen Hunden anders verfährt. Ich bleib dabei, ich finde den Bezug zur Jägerschaft an den Haaren herbei gezogen. Dazu gibt es viel zu viele Jagdhunde in Privathänden. Und es ist auch nicht die Regel, dass Fundtiere so bald kastriert werden.
Was ich mir so gar nicht erklären kann ist die Tatsache, dass man Hunde auf die Wildschweinjagd schickt und weshalb man dann Angst davor haben soll, dass sie im Tierheim landen könnten.

Okay, ich war nie auf einer Wildschweinjagd. Ungefährlich ist das doch für Hunde nicht, Angriffe von Wildschweinen auf Hunde gehen meist für die Hunde nicht gut aus. Ich bin auch kein Jäger und ich kann mich wahrscheinlich deshalb nicht in die Situation versetzen. Aber wenn ich einen wertvollen Zuchthund habe, müsste ich dann nicht in erster Linie davor Angst haben, dass er bei einer solchen Jagd verletzt oder gar getötet wird? Mir wäre das Risiko zu groß. Da geht es doch nicht ums aportieren. Unter dem Aspekt kann ich mir schon vorstellen, dass man ein auf der Jagd verlorenes Tier sucht. Gerade wenn es möglicherweise verletzt ist. Aber doch nicht, weil es in ein Tierheim gebracht werden könnte....


das risiko ist nicht gross....ein hund hat entweder gelernt, wie er sich am schwarzwild verhält, oder seine erste jagd ist auch gleichzeitig seine letzte...da unsere jagdhunde nicht erst seit gestern existieren haben sich gewisse verhaktensweisen als lebensverlängernd herausgestellt...an jeder sau ist hinten der schinken, und vorne sitzen die zähne....
zu verlusten kommt es meist, wenn man hunde zur wildschweinjagd einsetzt, die ursprünglich für was ganz anderes gezüchtet wurden....zu gross, zu schwer...sie bieten dem hauenden schwein zuviel wiederstand, werden dadurch leichetr von den zähnen verletzt...
leichte , kleine und wenidge hunde, wie z.b. die DJT aus dem beitrag sind eigentlich ideal für diese aufgabe, die segeln eher davon, als aufgeschlitzt zu werden , so sie denn die dummheit machen, sich der sau von vorne zu nähern....

und ich frage mich ernsthaft, was das für ein tierschutzverein sein will, der keinen mitarbeiter hat, der sich auch nur annähernd mit den deutschen hunderassen auskennt..?

muss ja ein toller "schutz" sein...?

sollte das mal jemand mit meinen beiden versuchen, kann er die hütte direkt dicht machen, der schaden wäre kaum zu beziffern, da die rasse bedroht bzw der auslöschung nahe ist....

und, wenn einem wertvolle zuchttiere kastriert werden, hat die RASSE den schaden, da ihr wertvolles genetisches material verloren geht...in einem forum, in dem sich alle so guit mit hunden auskennen wollen, erwarte ich diesbzüglich ein wenig mehr , als dümmliche kommentare ala´"geld durch die zucht verloren, hähähä!":rolleyes:
 
das risiko ist nicht gross....ein hund hat entweder gelernt, wie er sich am schwarzwild verhält, oder seine erste jagd ist auch gleichzeitig seine letzte...

Müsste ein solcher Hund nicht auch gelernt haben, sich nicht einfach selbstständig zu machen, um überhaupt erst in einem Tierheim landen zu können?


...in einem forum, in dem sich alle so guit mit hunden auskennen wollen, erwarte ich diesbzüglich ein wenig mehr , als dümmliche kommentare ala´"geld durch die zucht verloren, hähähä!":rolleyes:

In welchem Beitrag hast du sowas gelesen?
 
das risiko ist nicht gross....ein hund hat entweder gelernt, wie er sich am schwarzwild verhält, oder seine erste jagd ist auch gleichzeitig seine letzte...

Müsste ein solcher Hund nicht auch gelernt haben, sich nicht einfach selbstständig zu machen, um überhaupt erst in einem Tierheim landen zu können?


ein selbständig jagender hund, macht sich selbständig um das wild zu suchen und auf zuhalten. Und manchmal geht die suche soweit das er den zurückweg nicht mehr findet.

ein apportierhund kommt meistens wieder zurück, oder sollte wenigstens seine bumerang funktion ein bisschen in die genen haben.
 
das risiko ist nicht gross....ein hund hat entweder gelernt, wie er sich am schwarzwild verhält, oder seine erste jagd ist auch gleichzeitig seine letzte...

Müsste ein solcher Hund nicht auch gelernt haben, sich nicht einfach selbstständig zu machen, um überhaupt erst in einem Tierheim landen zu können?


ein selbständig jagender hund, macht sich selbständig um das wild zu suchen und auf zuhalten. Und manchmal geht die suche soweit das er den zurückweg nicht mehr findet.


Das bestreite ich ja gar nicht. Aber wenn man auf der einen Seite sagt, man kann einen Hund so trainieren, dass ein direkter Kontakt mit einem Wildschwein keine reale Gefahr darstellt, dann müsste es doch viel einfacher möglich sein, ihn darauf zu konditionieren, den Weg zurück zu finden. Er braucht doch "nur" seine eigene Spur zurück verfolgen. Ich geh (als Nichtjäger) eben davon aus, dass beides möglich ist, nur kann ich ihm beim Kontakt mit dem Wildschwein nicht helfen.

Wenn du nun quasi sagst, dass man sogar einkalkulieren muss, das ein Hund bei einer solchen Jagd den Weg zurück allein nicht findet, ist es dann nicht sogar grob fahrlässig, wenn man seinen Hund nicht ausreichend kennzeichnet und registriert, damit er eindeutig und baldmöglichst zurück gebracht werden kann?
 
Wenn du nun quasi sagst, dass man sogar einkalkulieren muss, das ein Hund bei einer solchen Jagd den Weg zurück allein nicht findet, ist es dann nicht sogar grob fahrlässig, wenn man seinen Hund nicht ausreichend kennzeichnet und registriert, damit er eindeutig und baldmöglichst zurück gebracht werden kann?

ganz genau, das meine ich, es gibt gps, jagdhalsungen, chip, jagdgilet worauf mann tel, und adresse machen kann USW.
 
Ich wäre einfach nur froh meinen Hund nach einen halben Jahr wieder gefunden zu haben, die Kastration wäre mir in diesen Moment sch***egal.

Leider drängt sich bei mir da ebenfalls der Eindruck auf, das es nur um den nicht gemachten Gewinn durch die Zucht geht.

Ich glaub, dem Mann geht es in erster Linie darum, dass er mehrfach im TH angerufen hat, und ihm gesagt wurde: "Nen Deutschen Jagdterrier? - Ham wir nich'!"

(Die Hunde wurden dann ja auch als Mischlinge vermittelt/ in die PS gegeben, stand zumindest in einem hier verlinkten Artikel.)

Da kommt man sich doch hinterher irgendwie veräppelt vor...

@gugl...

Dass man wen kennt, der Internet hat - heißt ja noch nicht, dass mann weiß, was man dort alles suchen oder finden kann.

Wenn man aber nicht weiß, was man dort alles suchen oder finden kann - warum sollte man wen mit Internet fragen, ob der einem suchen hilft?


ganz genau, das meine ich, es gibt gps, jagdhalsungen, chip, jagdgilet worauf mann tel, und adresse machen kann USW.

Na, der Mann scheint insgesamt eher technikfeindlich gewesen zu sein. Suchfaul war er vielleicht nicht, aber evtl. etwas kennzeichnungsfaul.

Wobei ich ehrlich sagen muss: Bin ich auch. So ne Marke mit Handynummer drauf wär mal sinnvoll bei meinem orientierungslosen Hornviech.

Andererseits ist er natürlich gechippt - sogar mehrfach. :unsicher: Und mittlerweile auch mit dem aktuellen Chip bei tasso registriert.

(Ach ja - schauen lassen, ob man den noch lesen kann, müsste ich auch mal wieder...)
 
in der schweiz war/ist es so, das man jedes jahr eine nummer bekommt, den mann an das halsband machen sollte, pro jahr hat das ding eine andere farbe/ form und den kanton ist vermerkt, jede poliziestation vom kanton kann innert minuten sagen wer den eigentümer ist.

als ich alina geholt habe, hat sie schon im tierheim von mir ein medaillon bekommen mit name und handy nummer, im falle des falles. es war im nachhinein nicht nötig, sie ist uns nie abhanden gekommen.
 
Okay, ich versuche es heute nochmal. So als kurzer, ähm okay eher langer Überblick.

Keine Garantie, dass es vollkommen richtig formuliert und ganz ohne (auch rechtliche) Fehler ist ;)


Rückgabe der "Sache" nach Ablauf von 6 Monaten

Nehmen wir einige Beispielsfälle:

Golden Retriever Ben, der dem X gehört, läuft auf dem Spaziergang weg und wird von Y eingefangen.
Y wollte schon immer einen eigenen Hund, meldet den Fund und ist auch sonst ganz der ehrliche Finder. Nach 9 Monaten entdeckt X Ben bei Y und will ihn wieder zurück.
Geht das?


Nach Ablauf der 6 Monate ist der Y Eigentümer von Ben geworden.
Das regelt § 973 BGB:

§ 973 Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.


X kann Ben nicht "einfach so" zurückfordern. Er hat sein Eigentum verloren und kann sich nicht auf die Herausgabeansprüche des Eigentümers berufen.

Warum ist das so?
Grund für den § 973 BGB ist vorrangig, dass der Gesetzgeber keine überlangen "Schwebezustände" wollte, in denen nicht klar ist, wer die Eigentümerstellung inne hat. An diese sind schließlich nicht nur Rechte gebunden, sondern auch Pflichten. § 973 regelt die Eigentümerstellung aber nicht endgültig.
Dies stellt § 977 BGB fest.

§ 977 Bereicherungsanspruch
Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.


Einen wirklichen, echten "Rechtsverlust" erleidet nur der X.
Das Gesetz macht aus Y gemäß § 973 einen Eigentümer und entzieht dem X sein Eigentumsrecht, gibt ihm aber den Anspruch aus § 977.

MaHeDo schrieb:
Einen Rechtsverlust z.B. nach §973 erleidet der Finder, nämlich z.B. den auf Finderlohn, nachdem das Tier zu seinem Eigentum geworden ist.
In diesem Gesetz sind auch nur seine Ansprüche beschrieben, bzw. wann er nicht Eigentümer werden kann. Den Verlust eines Rechtsanspruchs für den Vorbesitzer kann man nur daraus ableiten, er ist nicht Bestandteil des Gesetzes.

Im Gesetz steht zwar nicht explizit drin, dass der frühere Eigentümer sein Eigentum verliert und damit einen Rechtsverlust erleidet, dies ist aber die logische Folge, weshalb es dort nicht stehen muss.
Der Finder verliert doch nichts, schon gar kein Recht, er gewinnt.
Unterstellt es wäre so, wie du sagst, käme man doch zu recht wirren Ergebnissen. Wenn ich 100€ finde und mir davon eigentlich 5€ Finderlohn zustehen, ich nach 6 Monaten die vollen 100€ bekomme, habe ich doch nicht gleichzeitig 5€ verloren?

Ähnlich gehandhabt wird das bei der Verbindung, Vermischung und Verarbeitung von Sachen. Auch dort verliert ein Eigentümer uU kraft Gesetzes sein Eigentumsrecht und bekommt dafür einen Anspruch aus Bereicherungsrecht. So geregelt in § 951 BGB.
Schau dir mal die Forumulierungen dort an:

(hier verliert jemand sein Eigentum, aufgrund von Verarbeitung, ohne dass dies ausdrücklich im Gesetz steht)

(hier erhält dieser jemand einen Bereicherungsanspruch)

X hat also einen Bereicherungsanspruch gegen den Y auf Rückübertragung des Eigentums an Ben.
Er muss ihn wieder rausgeben. Allerdings hat er seinerseits einen Anspruch gegen X auf Ersatz seiner Kosten und Aufwendungen.

Y hat Ben nach den 6 Monaten kastrieren lassen. X ist empört und verlangt den Minderwert erstattet.
Bekommt er das Geld von Y?


Im Regelfall nicht. Als Eigentümer durfte Y Ben kastrieren. Ein entsprechender Anspruch des X scheitert regelmäßig daran, dass der Y insoweit "entreichert" ist, § 818 III BGB.

Anders kann es wieder aussehen, wenn der Y vor Bens Kastration Kenntnis davon erlangt, dass X seinen Hund von ihm zurückfordert.

X entdeckt seinen verschwunenen Ben bei Y erst nach 4 Jahren. Er will ihn sofort zurück. Was nun?

Y ist wie gesagt ja Eigentümer geworden. Allerdings gibt es, wie gesehen, den Bereicherungsanspruch aus § 977.
Dieser Anspruch ist aber zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Diese Zeit ist abgelaufen. Y kann Ben behalten.

Y hat mit Hunden nichts am Hut und verkauft Ben nach 6 Monaten an den Hundeliebhaber Z. X sieht Ben bei Z und will ihn zurück.
Geht das?


Der Bereicherungsanspruch aus § 977 wendet sich gegen den Finder. Z ist nur neuer Eigentümer, Finder war er nicht und ist es durch den Kauf auch nicht geworden. Der Anspruch aus § 977 richtet sich nicht gegen ihn.
Z darf den Hund behalten.
(Anders könnte es eventuell aussehen, wenn Z den Hund geschenkt bekommen hätte.)

Y hat den Hund sofort an Z verkauft, allerdings unter der Bedingung, dass sich innerhalb der 6 Monate kein Eigentümer findet. X entdeckt nach 1 Jahr Ben bei Z und will ihn zurück.

Y hatte als Finder eine Art "Anwartschaftsrecht" an dem Tier, dass er auch auf Z übertragen darf. Z ist also nach 6 Monaten Eigentümer geworden. Fraglich ist, ob er Ben nach § 977 herausgeben muss. Auch das ist nicht der Fall, denn Y überträgt nur sein Anwartschaftsrecht, nicht aber seine "Finderstellung" auf Z.
Z darf Ben behalten. Anders sähe es aus, wenn X den Hund nach 4 Monaten bei Z finden würde. In diesem Fall würde er ihn zurückbekommen.

MaHeDo schrieb:
Nach Ablauf der 6 Monate ist der Finder auch kein Finder mehr, sondern Eigentümer. Und § 977 bezieht sich auf den Zeitpunkt nach den 6 Monaten.

Doch das ist er noch. Nur weil er jetzt auch noch Eigentümer ist, ändert sich doch nichts an seiner Stellung als Finder.
Dass dort nicht "neuer Eigentümer" oder Ähnliches steht, erklärt das obige Beispiel. Der Finder, der Eigentümer geworden ist, muss dies nicht bleiben. Er kann die Sache verkaufen, verschenken, das Eigentum daran aufgeben etc.


Schaltet man die Gemeinde in den Fall ein, gibt es im Grunde keine wesentlichen Änderungen.

Y findet den Hund und übergibt ihn der zuständigen Behörde, die Ben im Tierheim unterbringt. Etwaige Ansprüche interessieren Y nicht, er verzichtet darauf.
Nach 8 Monaten findet X seinen Hund im Tierheim wieder und verlangt ihn zurück.


Hier ist die Gemeinde nach § 976 Eigentümerin des Hundes geworden.



Allerdings wird § 976 auch vom Bereicherungsanspruch des § 977 erfasst. X kann den Hund nach § 977 herausverlangen, muss aber Versorgungskosten etc. tragen.

Es funktioniert also alles mehr oder weniger so wie oben.

Fazit: Alles hängt von der Fallgestaltung ab. Wandelt man meine Beispiele nur etwas ab, kann man mitunter zu ganz anderen Ergebnissen kommen.

Zum herrenlosen Tier


MaHeDo schrieb:
Ich hoffe, ich kann das richtig wieder geben.
Die Besonderheit der "Sache Tier" kann sowohl ein Tierheim als auch einen Finder schon vor Ablauf der 6 Monate zum Eigentümer machen und das Fundrecht ist dann (inkl. §977) irrelevant.
Komunen sind nur zur Aufnahme von Fundtieren verpflichtet. Nicht aber zur Aufnahme, Aufbewahrung und Versorgung von herrenlosen Tieren. Eine für Komunen verbindliche Unterscheidung gibt es nicht. Als herrenlose Tiere gelten Tiere, die z.B. ausgesetzt wurden, auch wenn das nicht erlaubt ist. Tiere ohne Besitzer darf jeder zu seinem Eigentum machen, für sie gilt das Fundrecht nicht.Es gibt sogar Komunen, die bereits 4 Wochen nach Auffinden ein Tier als herrenlos bezeichnen, wenn kein Besitzer dieses Tier durch eine Verlustanzeige Anspruch angemeldet hat.

Natürlich finden auf "herrenlose" Tiere, die Anordnungen über das Fundrecht keine Anwendung.
Aber eine solche Eigentumsaufgabe erfordert einen entsprechenden Willen beim Eigentümer.


Es ist keine Norm mit der man "auf die Schnelle" die Fundvorschriften umgehen kann. Also ein: "oh, da liegt ja ein armer, vollgepackter, ausgesetzter Geldbeutel, den nehme ich jetzt großherzigerweise bei mir auf und eigne ihn mir an", geht so nicht ;)
Es müssen schon entsprechende Umstände für einen solchen Willen sprechen, z.B. wo und wie die Tiere gefunden wurden, was es für Tiere waren etc.
Pauschal zu sagen: "wenn sich nach 4 Wochen niemand meldet, dann war es ein herrenloses Tier", halte ich für gefährlich.

Thema Kastration von "Fundtieren"

MaHeDo schrieb:
Aus diesem Fall lässt sich daher nicht ableiten, dass die Kastration eines Tierheimtieres in keinem anderen Fall durchgeführt werden darf.

Da hast du sicher recht.

Ich habe mal gesucht und ein altes Urteil (von 1993) vom Kammergericht Berlin gefunden (Az.: 7 U 2938/93)
Dort ging es um die Sterilisation einer Zuchthündin (AmStaff).
Das Kammergericht hat die Sterilisation nicht als pflichtwidrig eingestuft, weil das Tier aggressiv war. Es hat aber festgestellt, dass "ein hinreichender Grund" vorliegen muss, damit ein solcher Eingriff nicht als Pflichtverletzung gewertet wird. Bezogen auf den Fall; wenn das Verhalten des Tiers die Sterilisation nicht gerechtfertigt hätte. Hier soll die Hündin ziemlich aggressiv gewesen sein, außerdem ein "Kampfhund", weswegen das insgesamt okay war.

Wer das gesamte Urteil lesen will, kann mir eine PN senden, ich schick es ihm dann zu.

OT: hat das alles eigentlich jemand ganz gelesen, ist ja ein halber, unverständlicher Roman geworden :D
 
@gugl...

Dass man wen kennt, der Internet hat - heißt ja noch nicht, dass mann weiß, was man dort alles suchen oder finden kann.

Na, wie wärs mit fragen ? :D Sorry, lekto..aber das zieht (imho) irgendwie nich in 2009 und bei 6 Monaten Zeit. Wir sind doch nicht in der Dritten Welt.. :kp:

Und wieso beharrst du darauf, daß er öfter im TH angerufen hat, wenn das TH das doch bestreitet ? :verwirrt: Mag ja sein, daß du richtig liegst, aber erwiesen ist das nicht.

Lt. dem Statement des TH ist dieses TH das einzige weit und breit dort (was ich nicht weiss), und da kann man nicht ein einziges Mal hinfahren ?
 
OT: hat das alles eigentlich jemand ganz gelesen, ist ja ein halber, unverständlicher Roman geworden :D

Ich. :D
Auch nicht unverständlich geschrieben, auch wenn ich ein, zwei Dinge nicht wirklich nachvollziehen kann. Zumindest lesen sich solche Aussagen
.....Fazit: Alles hängt von der Fallgestaltung ab. Wandelt man meine Beispiele nur etwas ab, kann man mitunter zu ganz anderen Ergebnissen kommen....
doch etwas anders als deine erste Aussage, dass ein Vorbesitzer auch nach 6 Monaten noch aufschlagen und seinen Hund verlangen kann.
Ich fasse kurz zusammen, dass ein aus dem Tierheim gekauftes ehemailges Fundtier dem neuen Besitzer nach Ablauf der 6 Monate gehört, weil dieser ja nicht der Finder ist, auf den sich §977 beruft. Richtig?

Etwas anders als das, was du geschildert hast, sehe ich das nach wie vor, wenn der Finder das Tier behalten will. Im Gegensatz zu "wirklichen Sachen" muss ein Tier versorgt werden. Unser Tierheim macht pro Hund/Tag 10€ für die Versorgung geltend, zzgl. tatsächlicher Kosten wie Tierarzt, Fahrtkosten,etc.. Auch ein Finder, der ein Tier bei sich aufnimmt, hat ein Anrecht auf Erstattung dieser Kosten, wie du ja auch geschrieben hast. Eine ungerechtfertigte Bereicherung des Finders kann ich deshalb bei Tieren nicht sehen, deren Aufbewahrung mit nennenswerten Kosten verbunden ist.

In 6 Monaten kommen wir da auf gut 2000€, die den "Wert" der "Fundsache Hund" übersteigt. Verkauft der Finder nach 6 Monaten dieses Tier, wird er nicht ansatzweise das bekommen, was er vom ursprünglichen Besitzer vor Herausgabe verlangen könnte. Gibt es einen tatsächlichen Fall, indem über eine Klage ein Hund nach Ablauf von 6 Monaten über den §977 zurück gefordert wurde und auch wieder ausgehändigt wurde oder ist das nur ein theoretischer Fall?
 
Na, wie wärs mit fragen ? :D Sorry, lekto..aber das zieht (imho) irgendwie nich in 2009 und bei 6 Monaten Zeit. Wir sind doch nicht in der Dritten Welt.. :kp:

Diese Antwort halte ich für das Ergebnis eines klassischen Generationenkonflikts.

Ich kenne einfach mehrere Leute, die sich so verhalten würden wie dieser Typ. Die haben, kenn und nutzen das Internet nicht und vermissen dabei nichts, also würden sie es auch als Quelle in so einem Fall nicht nutzen. Das gibt es zwar, aber es gehört nicht zu den Dingen, auf die sie in ihrem Leben aktiv zugreifen. Und das sind nicht alles Rentner. Und sie leben nicht in der Dritten Welt, sondern in Deutschland.

Die sind nichtmal besonders technikfeindlich, aber die machen einfach nichts, was nicht schon früher da war, also auch nichts so Neues wie das Internet.

Und wieso beharrst du darauf, daß er öfter im TH angerufen hat, wenn das TH das doch bestreitet ? :verwirrt: Mag ja sein, daß du richtig liegst, aber erwiesen ist das nicht.

Lt. dem Statement des TH ist dieses TH das einzige weit und breit dort (was ich nicht weiss), und da kann man nicht ein einziges Mal hinfahren ?
Weil es passen würde. Und klar kann man hinfahren. Sollte man wohl auch.

Ich sag ja auch gar nicht, dass der Typ sich übermäßig clever angestellt hat bei der Suche, ob nun mit oder ohne Internet. ;)

Bloß, dass ich denke, dass er vielleicht von seinem Standpunkt aus (der nicht meiner ist) durchaus "erschöpfend" gesucht hat.

Wie es unter diesen Umständen um seine geistige Flexibilität usw. bestellt ist, war nicht Thema meiner Beiträge. ;):p
 
.....Fazit: Alles hängt von der Fallgestaltung ab. Wandelt man meine Beispiele nur etwas ab, kann man mitunter zu ganz anderen Ergebnissen kommen....
doch etwas anders als deine erste Aussage, dass ein Vorbesitzer auch nach 6 Monaten noch aufschlagen und seinen Hund verlangen kann.

So habe ich das auch nie geschrieben, sondern es immer auf den Finder begrenzt:

Lana schrieb:
So muss der Finder die Sache z.B. auch nach Ablauf der 6 Monaten wieder herausrücken, wenn der vorige Eigentümer auftaucht und sie wiederhaben will.

Sollte dabei ein anderer Eindruck entstanden sein, tut es mir leid.

MaHeDo schrieb:
Ich fasse kurz zusammen, dass ein aus dem Tierheim gekauftes ehemailges Fundtier dem neuen Besitzer nach Ablauf der 6 Monate gehört, weil dieser ja nicht der Finder ist, auf den sich §977 beruft. Richtig?

Ja:)

MaHeDo schrieb:
Etwas anders als das, was du geschildert hast, sehe ich das nach wie vor, wenn der Finder das Tier behalten will. Im Gegensatz zu "wirklichen Sachen" muss ein Tier versorgt werden. Unser Tierheim macht pro Hund/Tag 10€ für die Versorgung geltend, zzgl. tatsächlicher Kosten wie Tierarzt, Fahrtkosten,etc.. Auch ein Finder, der ein Tier bei sich aufnimmt, hat ein Anrecht auf Erstattung dieser Kosten, wie du ja auch geschrieben hast. Eine ungerechtfertigte Bereicherung des Finders kann ich deshalb bei Tieren nicht sehen, deren Aufbewahrung mit nennenswerten Kosten verbunden ist.
In 6 Monaten kommen wir da auf gut 2000€, die den "Wert" der "Fundsache Hund" übersteigt. Verkauft der Finder nach 6 Monaten dieses Tier, wird er nicht ansatzweise das bekommen, was er vom ursprünglichen Besitzer vor Herausgabe verlangen könnte.

Bereichert ist der Finder doch erstmal, er hat Eigentum am Hund erlangt, das er vorher nicht hatte.
Die Frage ist dann, inwieweit er seine Aufwändungen und Schäden dem entgegen halten kann. Und das wiederum kann er. Er muss den Hund nur Zug-um-Zug gegen Ersatz seiner Aufwendungen herausgeben, hat also sofern der ehemalige Eigentümer nicht zahlt, ein Zurückbehaltungsrecht.
Ein "behalten können", kommt eher nicht in Frage. Selbst wenn man mit der entstandenen Bindung zum Tier argumentiert, denn die besteht beim vorherigen Eigentümer ja auch.

MaHeDo schrieb:
Gibt es einen tatsächlichen Fall, indem über eine Klage ein Hund nach Ablauf von 6 Monaten über den §977 zurück gefordert wurde und auch wieder ausgehändigt wurde oder ist das nur ein theoretischer Fall?

Eine Entscheidung mit Fundhunden und einer Rückübereignung nach 6 Monaten ist, zumindest in den mir zugänglichen Datenbanken, nicht enthalten. Oder ich bin zu doof zum suchen:D
Was aber nichts sagt. Denn dementsprechend ist dort auch keine Entscheidung, die sagt, dass es nicht geht.
 
Diese Antwort halte ich für das Ergebnis eines klassischen Generationenkonflikts.

Ich fühl mich grad voll jung.
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