Hausordnung kann Halten von Kampfhunden in Wohnanlage verbieten

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Freitag 24. September 2004, 14:18 Uhr

Hausordnung kann Halten von Kampfhunden in Wohnanlage verbieten

Berlin (ddp-bln). Das Halten von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen kann durch eine Hausordnung in Wohnanlagen verboten werden. Mit diesem Beschluss hat das Berliner Kammergericht wie zuvor schon das Landgericht eine Beschwerde einer Miteigentümerin gegen die von der Eigentümerversammlung beschlossene Hausordnung zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. (AZ 24 W 38/03)

Das Recht des Einzelnen an seinem Eigentum werde durch seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber den anderen Wohnungseigentümern eingeschränkt, hieß es zur Begründung. Das Haltungsverbot bestimmter Hunderassen sei nicht willkürlich, da diese Rassen als potenziell gefährlich betrachtet würden.

Auch das am Vortag im Abgeordnetenhaus beschlossene neue Hundgesetz führt mehrere Hunderassen auf, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Kampfhunde bezeichnet werden. Kampfhundmischlinge werden allgemein als Kreuzungen der verschiedenen Kampfhundrassen untereinander oder als Kreuzungen eines Kampfhundes mit einem anderen Hund verstanden. Kann die Herkunft nicht bestimmt werden, falle der Hund nicht unter das beschlossene Haltungsverbot der Hausordnung, sagte die Sprecherin.

 
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Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wie ist das eigentlich allgemein mit Hundehaltung in einer Eigentumswohnung? ich hab mich letztens mal informiert, ob es da irgendwelche Gesetze gibt, aber das ist ja ziemlich wahllos. Einerseits habe ich gelesen, dass man Hundehaltung nicht prinzipiell verbieten kann, andererseits darf die Eigentümerversammlug ja genau das tun. Ist das von fall zu fall unterschiedlich?
 
Also bei uns ist das auch nicht so genau geregelt!

Würd mich auch sehr interessieren!

Gehts in Deutsch ;)
 
Spell_2103 schrieb:
Ich versuch's:

Wenn eine Eigentümergemeinschaft bereits ein generelles Verbot der Hundehaltung in einer Wohnanlage beschlossen hat, so ist das auch zulässig und von Eigentümern und evtl. Mietern einzuhalten.

Soll ein solches Verbot erst beschlossen werden, so müssen dem alle Eigentümer zustimmen. Wird das Verbot nur mehrheitlich beschlossen, ist der Beschluss anfechtbar. Wird der Beschluss innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten, wird das Verbot rechtsgültig.

Ausführlicher im Thread http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=30634.
 
@Wolfgang:Danke schon mal für die obige Antwort!


Ich habe noch eine Frage und falls die schon einmal gestellt wurde und es hier irgendwo schon eine Antwort gibt wäre es nett wenn mir das jemand sagen könnte ich bin noch nicht so geübt hier das zu finden was ich suche.

Also:

Ich bin gerade umgezogen und wohne jetzt in einer Wohnanlage, die von verschiedenen Verwaltern verwaltet wird. Es hieß, Tiere aller Art sind dort erlaubt. Nun hat mit aber jemand erzählt, dass es zwischen den Verwaltern unterschiedlich wäre: die einen verbieten Tiere aller Art und die anderen erlauben es. Die Tatsache, dass neben mir ein Schäferhund und unter mir eine Katze wohnen, heiße nicht, dass ich auch Tiere halten dürfe. Ich habe bisher halt keine Hausordnung oder so zu gesicht bekommen und weiß nicht zu welchem Verwalter ich gehöre.

Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ein Hausverwalter ide Tierhaltung komplett verbieten? Ich dachte dass das nur die Eigentümerversammlung kann? Und könnte man dagegen klagen, dass zwar der Nachbar ein Tier haben kann, man selbst aber nicht?

Schon mal im Vorraus danke für eine Antwort!

 
Danke Wolfgang!

Meld mich, wenn ich mir mal zu Gemüte geführt habe und falls noch fragen auftreten !! (hab grad leider wenig Zeit)

Danke :love:
 
leben_für_hunde schrieb:
Ich bin gerade umgezogen und wohne jetzt in einer Wohnanlage, die von verschiedenen Verwaltern verwaltet wird.
Es kann durchaus sein, daß eine äußerlich zusammengehörende, aus mehreren Häusern bestehende Wohnanlage mehrere Verwalter hat, wenn für jedes Haus der Anlage eine Eigentümergemeinschaft gebildet wurde. Jede Eigentümergemeinschaft kann dann ihren eigenen Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestellen. Es ist aber nicht möglich, daß es im selben Haus mehrere Verwalter nach dem WEG gibt. Der Verwalter nach dem WEG ist grob gesagt für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und auch für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig.

Davon abzugrenzen ist ein Verwalter, den ein einzelner Wohnungseigentümer mit der Mietverwaltung seiner Wohnung beauftragt hat. Von dieser Art Verwalter kann es im selben Haus natürlich mehrere geben, welche aber nicht für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig sind.

leben_für_hunde schrieb:
Es hieß, Tiere aller Art sind dort erlaubt.
Maßgeblich ist alleine, was in deinem Mietvertrag und in der Hausordnung steht.

leben_für_hunde schrieb:
Nun hat mit aber jemand erzählt, dass es zwischen den Verwaltern unterschiedlich wäre: die einen verbieten Tiere aller Art und die anderen erlauben es. Die Tatsache, dass neben mir ein Schäferhund und unter mir eine Katze wohnen, heiße nicht, dass ich auch Tiere halten dürfe.
Das kann zutreffen, wenn es sich um verschiedene Verwalter von vermieteten Eigentumswohnungen verschiedener Eigentümer handelt. Auch wenn die Hausordnung kein Tierhaltungsverbot enthält, kann der Eigentümer oder Verwalter einer einzelnen Wohnung im Mietvertrag die Tierhaltung verbieten oder von seiner Zustimmung abhängig machen.

Der Verwalter nach dem WEG, von dem es je Eigentümergemeinschaft/Haus nur einen geben darf, kann bei der Durchsetzung der Hausordnung allerdings keine Unterschiede machen, also nicht z.B. dem Bewohner der Ergeschoßwohnung links die Haltung eines Dackels erlauben und dem Bewohner der Ergeschoßwohnung rechts die Haltung eines Dackels verbieten.

Es kann aber durchaus sein, daß die Eigentümergemeinschaft des Hauses A beschlossen hat, daß die Tierhaltung in ihrem Haus zulässig ist und die Eigentümergemeinschaft des Nachbarhauses B ein Tierhaltungsverbot beschlossen hat.

leben_für_hunde schrieb:
Ich habe bisher halt keine Hausordnung oder so zu gesicht bekommen und weiß nicht zu welchem Verwalter ich gehöre.
Das dürfte ja rauszufinden sein.

leben_für_hunde schrieb:
Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ein Hausverwalter ide Tierhaltung komplett verbieten? Ich dachte dass das nur die Eigentümerversammlung kann?
Der Verwalter nach dem WEG hat nicht die Befugnis, die Tierhaltung zu verbieten, wenn die Eigentümergemeinschaft ein solches Verbot nicht beschlossen hat.

leben_für_hunde schrieb:
Und könnte man dagegen klagen, dass zwar der Nachbar ein Tier haben kann, man selbst aber nicht?
Siehe obige Ausführungen. Kann man im übrigen nicht so pauschal sagen (z.B. Chihuahua / Pitbull). Gleiche Sachverhalte (z.B. die oben angeführten Dackel) müssen aber auch gleich entschieden werden, sofern diese Entscheidung der gleichen Person obliegt.
 
Danke für die Antwort!


Das ist alles leicht kompliziert weil die Wohnung meinem Vater gehört und ich deswegen keinen Mietvertrag habe. Aber dass das mit den verschiedenen verwaltern nicht stimmen kann, beruhigt mich schon einmal, denn wenn es im selben Haus einen Hund und Katzen gibt, kann es ja nicht aussichtslos sein.
Die Verwaltung ist leider nicht die schnellste, deswegen erweist es sich als schwierig an ne Hausordnung zu kommen.
Aber ich werd mich weiter darum bemühen.
 
Mal rauskram :)

Wolfgang, weißt du vielleicht was passieren kann, wenn man sich über die Bestimmung hinweg setzt und einfach einen Hund hält.

(denk bitte nicht, ich hätte das vor! - ist rein informell)

Danke schonmal.
Grüßla
 
Ich denke wenn du Mieter bist wirst du wohl rausfliegen
 
Spell_2103 schrieb:
Wolfgang, weißt du vielleicht was passieren kann, wenn man sich über die Bestimmung hinweg setzt und einfach einen Hund hält.
Im schlimmsten Fall kann das zur Entziehung des Wohnungseigentums führen (Zwangsversteigerung).
 
Hallo!

Habe dazu auch eine Frage:

Ziehe am 01.06. um. Habe bei der Wohnungsbesichtigung dem Hausmeister gegenüber angegeben, dass ich einen Staff-Mix habe. Er meinte, es wären schon Hunde im Haus und er sehe da kein Problem. Gestern habe ich direkt mit der Vermieterin telefoniert. Diese ich auch mit der Hundehaltung einverstanden.

Was passiert aber, wenn es manch anderen Mietern im Haus nicht passen sollte, dass ein Staff-Mix demnächst dort wohnt? Vielleicht einfacht nur aus Angst vor sog. "Kampfhunden". Ist ja zur Zeit wieder sehr schlimm mit der negativen Presse.

Habe schon lange Probleme eine Wohnung mit Sam zu finden. Jetzt habe ich eine gefunden und will nicht - weil vielleicht einem anderen Mieter mein Hund nicht passt - evtl. wieder ausziehen müssen.

Reicht hier schon die Ablehnung anderer Mieter, um mir zu kündigen?

Liebe Grüße

Biggi
 
Andyund Biggi schrieb:
Reicht hier schon die Ablehnung anderer Mieter, um mir zu kündigen?
Grundsätzlich ja, selbst wenn dein Vermieter dir schriftlich die Haltung eines Soka genehmigt hat.
 
Meine Nachbarn brauchen also keinen Grund, um sich zu beschweren?

Auch wenn Sam sich absolut nichts zu schulden kommen lässt?

Das kann doch nicht wahr sein!!!:rot:

Biggi
 
Andyund Biggi schrieb:
Meine Nachbarn brauchen also keinen Grund, um sich zu beschweren?

Auch wenn Sam sich absolut nichts zu schulden kommen lässt?

Das kann doch nicht wahr sein!!!:rot:

Biggi

Doch, ist aber leider so.
 
Am besten Du stellst Dich bei allen Nachbarn direkt mit Hund vor. Bring ihm ein paar nette Tricks bei wie Pfötchen geben, sieh zu, daß er die Leute nicht anspringt, lass ihn im Treppenhaus immer angeleint etc.

Sollte wirklich jemand Angst vor ihm haben, könntest Du ihm anbieten, daß Du ihn im Treppenhaus nur mit Maulkorb führst...
 
Wolfgang schrieb:
Im schlimmsten Fall kann das zur Entziehung des Wohnungseigentums führen (Zwangsversteigerung).

Puh heftig. Hätte gedacht, das halt dann nur der Hund eingezogen werden kann oder so.

Naja bei ner 50 stunden-woche ist das eh kein Thema :(
 
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