Hausordnung erlaubt keine Tiere

Nebelfee

KSG-Olga™
10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

erstmal zu meiner Situation:
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 9 Parteien. Unsere Hausverwaltung hat eine Hausordnunf verfasst in welcher keine Tiere erlaubt sind. Darf man das überhaupt?

Es gibt 3 Situationen bei welchen ich mich frage ob man mir die überhaupt verbieten darf trotz Hasuordnung:

1) Meine Freundin hat zwei Möpse :)D). Darf die uns mit Hunden in der Wohnung besuchen?

2) Ich habe darüber nachgedacht in Absprache mit usnerer Tierheimleitung mal für 2h meinen Gassi-Hund vom Tierheim mit in die Wohnung zu nehmen um zu testen wie er im häuslichen drauf ist.

3) Meine Freundin bräuchte jemand der eine Woche auf ihren alten Westi aufpasst. Vermieterin erlaubt es mir nicht, weil sie keinen Stress mit der Hausverwaltung will. :rolleyes:

Was sagt ihr, darf man mir das alles überhaupt verbieten? Was hat denn der Punkt "Keine Tiere" in der Hausordnung für eine rechtliche Bedeutung?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
 
  • 22. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Nebelfee ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
zu 1) natürlich darf die Freundin Dich samt Mops bzw. Möpsen besuchen

zu 2) auch das mit dem TH-Hund-ist möglich, sofern es nicht in Regelmässigkeit ausartet

zu 3) da wird es nun kritisch, ein Gericht hat mal geurteilt, dass mehr als drei Tage sitten bei "Hundehaltung verboten" net geht

ich hab Dir mal zwei Links rausgekramt



gibt natürlich noch fachlich fundierte Quellen, aber der Tenor bleibt derselbe
 
Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht.

Sieht der Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vor, dann ist diese Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen. Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen aber gehalten werden. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung darf der Vermieter eine Hundehaltung auch nur dann verbieten, wenn er eine konkrete Störung durch das Tier nachweist.

Aber:

Erlaubt der Mietvertrag die Haltung von Kleintieren, verbietet aber die Haltung von Hunden und Katzen (oder fordert hierfür eine vorherige Zustimmung durch den Vermieter), dann wird es bei regelmäßigem Hundebesuch (besonders, wenn diese auch regelmäßig übernachten) schwierig! Vorher abklären, um Streß zu vermeiden!
 
Ok vielen Dank schonmal Euch beiden.

Aber mich interessiert speziell noch die Bedeutung einer sogenannten "Hausordnung". Ich meine, in irgendwelchen Jugendherbergen gibt es ja auch Hausordnungen. wenn das in einem haus von Wohnungen ist, ist die dann auch so zwingend? Ist das so zwingend wenn laut Hausordnung keine Tiere erlaubt sind, man aber ja keinen nicht-regelmäßigen Besuch von zB kleinen Hunden verbieten kann.

Ich hoffe ich kann das erklären, was mein Konflikt ist bei der Situation.
 
das thema hatten wir in unsrer alten wohnung auch!
kleintiere wie kaninchen oder so kann der hausgeigentümer nicht verbieten..soweit ich weiß...
unsre ehemalige besitzerin meinte damals zu uns(wegen dem hund:(
wenns n besuchshund is kann der auch für n halbes jahr bleiben das wär ihr egal!!:unsicher:
aber ansonsten kann der eigentümer das mit den größeren tieren selbst bestimmen...
 
ich würde, um es genau abzuklären RA Weidemann mal kontaktieren

Da bekommst Du dann 100%ige Auskunft ;)
 
Kurz eine Frage: Deine Vermieterin ist Eigentümerin der von Dir gemieteten Wohnung, oder? Dann gehe ich mal davon aus, dass sei gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümer eine sog. Wohnungseigentümergemeinschaft "WEG" bildet, welche dann durch die hausverwaltung nach außen vertreten wird.

Das generelle Haustierverbot wurde dann mit Sicherheit im Rahmen einer WEG-Versammlung durch Beschluss festgeschrieben und von der Hausverwaltung lediglich im Rahmen einer "Hausordnung" veröffentlicht.

Ein solches generelles Tierhaltungsverbot ist jedoch nicht möglich. Guckst Du hier:
WEG kann kein Haustierverbot erteilen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf kein generelles Haustierhaltungsverbot beschließen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken beschlossen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar, dessen Wohnung im obersten Stock gelegen war, einen Hund der Rasse Dobermann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte vor Anschaffung des Hundes per Mehrheitsbeschluss eine Hausordnung verabschiedet, in der es unter Ziffer 4 den Wohnungseigentümern und Mietern des Hauses verboten wird, Haustiere zu halten.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte aus, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich des generellen Haustierhaltungsverbot nichtig sei. Die Nichtigkeit ergebe sich aus § 134 BGB i.V.m. § 13 Abs. 1 WEG. Nach § 13 Abs. 1 WEG könne jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstünden, mit seinen im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren.
Der zulässige Gebrauch finde seine Grenzen gemäß § 14 Nr. 1 WEG erst dort, wo die anderen Miteigentümer in ihrer Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum mehr als in unvermeidlichem Umfang beeinträchtigt werden. Der Wohnungseigentümer sei danach verpflichtet, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen lediglich in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwachse.
Zu den herkömmlichen soziokulturellen Vorstellungen im Geltungsbereich des WEG gehöre die Haustierhaltung jedenfalls dann, wenn mit ihr keinerlei Nachteile für die anderen Wohnungseigentümer verbunden sei. Damit gehöre sie zum Wesensgehalt des Sondereigentums, das auch unter dem die Auslegung der zivilrechtlichen Vorschriften beeinflussenden Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG stehe. Sie gehöre ferner zu der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit, weshalb ein absolutes Verbot jeglicher Haustierhaltung durch Wohnungseigentümer ausgeschlossen sei.
Ein generelles Tierhaltungsverbot sei vor diesem Hintergrund zugleich unverhältnismäßig, weil es auch Tiere umfasse, von denen keinerlei Beeinträchtigung oder Gefährdungen zu befürchten seien, weil sie den Bereich des Sondereigentums schon nicht verlassen und von ihnen weder Geräusch- noch Geruchsbelästigungen ausgehen können (Zierfische, Kanarienvögel, Schildkröten). Ein solches Verbot sei auch deshalb unverhältnismäßig, weil andere Mittel der Hausordnung zur Verfügung stünden, um Belästigungen jedenfalls zu mindern, beispielsweise eine art- oder zahlenmäßige Einschränkung der Haustierhaltung. Ein unterschiedsloses Verbot sei daher materiell rechtswidrig (§134 BGB, §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 2 WEG) und damit nichtig.

Oberlandesgericht Saarbrücken; Beschluss vom 02.10.2006, [Aktenzeichen: 5 W 154/06 - 51]
Quelle:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hausordnung erlaubt keine Tiere“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

S
Antworten
4
Aufrufe
3K
Lux1234
L
W
Puh heftig. Hätte gedacht, das halt dann nur der Hund eingezogen werden kann oder so. Naja bei ner 50 stunden-woche ist das eh kein Thema :(
Antworten
18
Aufrufe
3K
Spell_2103
S
Emily
Also gefragt hab ich auch noch nicht, aber sonst... Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. LG Volker
Antworten
5
Aufrufe
666
raceman
raceman
A
Blau würde ich nur aus TH holen, aber nicht wegen Farbe, nur das der Hund nicht ewig dort sitzen muss. Etwas älter soll auch schon sein, weil ich keine junge Hund mehr holen würde. Aber bei mir ist es noch kein Thema, Luna wird bald 10Jahre ist aber sehr fit.
Antworten
18
Aufrufe
2K
M
Liv&Sam
Antworten
17
Aufrufe
2K
bxjunkie
bxjunkie
Zurück
Oben Unten