Wieso? Was hatWenn der Eigentümer das Grünland verpachtet hat, also vermietet, müsste er das allerdings auch mit dem Pächter klären.
Das hat schon was damit zu tun, wenn auch nicht unbedingt in rechtlicher Hinsicht. Meine Eltern haben selbst Flächen verpachtet. Die Verpächter sind sehr gut beraten, sich nach den Einwänden und Beschwerden ihres Pächters zu richten und das an die "Störenfriede " in welcher Form auch immer weiterzugeben. Ansonsten sucht sich der Pächter schnellstens eine andere Fläche, bei der es keine Probleme gibt. Und, ich weiß nicht, wie es anderswo ist, aber bei uns ist es gar nicht so einfach, einen guten Pächter zu finden.Wieso? Was hat
Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für:
- Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
- Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h.
ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.- Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres
damit zu tun, ob das Land verpachtet ist?
Eigentlich hatte ich den Vergleich auch so bierernst nicht gemeint. Deshalb der smiley dahinter.Der Vergleich ist aber nicht korrekt
Für Privaträume gelten gänzlich andere Regeln, als für Grünland.
Allerdings, will die Polizei in Deine Wohnung latschen, reicht in Bayern auch ein Listenhund und Du hast kein Recht mehr das zu verweigern, auch ohne konkreten Verdacht.
Wenn der Eigentümer das Grünland verpachtet hat, also vermietet, müsste er das allerdings auch mit dem Pächter klären.
Hab ich schon verstanden, dass es nicht bierernst warEigentlich hatte ich den Vergleich auch so bierernst nicht gemeint. Deshalb der smiley dahinter.
Ich wunderte mich bloß, daß solche Fragen nach dem Recht eigentlich nie beim (eigenen) Wohneigentum aufkommen, sondern immer nur bei anderem Grundbesitz, bei Wald- und Grünflächen, Streuobstwiesen, Ackerland. Eigentum ist aber Eigentum. Daß man niemand Wildfremden in seine Wohnung lassen möchte, findet jeder normal, aber daß es auch Gründe geben kann, jemanden seines Grünlandes oder seines Ackers zu verweisen, scheint immer in Frage gestellt zu werden.
Das meinte ich.
Ne, da ist eben Eigentum nicht einfach Eigentum, da diese Flächen auch der allgemeinen Erholung dienen und man sie als Eigentümer nicht „einfach“ sperren kann.sondern immer nur bei anderem Grundbesitz, bei Wald- und Grünflächen, Streuobstwiesen, Ackerland. Eigentum ist aber Eigentum.
Da hast du völlig recht.Grundsätzlich kann man das hier wohl dahingehend abkürzen, dass man, wenn man sich über etwas ärgert, egal, ob berechtigt, oder unberechtigt, das erstmal einigermaßen höflich anbringt beim Verursacher. Die meisten Vorfälle passieren nämlich NICHT böswillig. Aber mit einem blöden Ton und Rumgeschreie macht man sich im schlimmsten Falle jemand zum Feind, wo es das ganze nicht gebraucht hätte.
Es ging ja auch nicht um sperren, sondern darum, daß man möglichst nicht durch den Futterklee latscht und den Hund da drauf kacken lässt. Den "Wunsch" kann man als Eigentümer schon äußern, denke ich. Oder?Ne, da ist eben Eigentum nicht einfach Eigentum, da diese Flächen auch der allgemeinen Erholung dienen und man sie als Eigentümer nicht „einfach“ sperren kann.
Ja, klar kann man das. Wenn man es höflich äußert, hat man ja auch gute Chancen, dass dem nachgekommen wird. Wenn man erstmal auf's Übelste beschimpft wird und bedroht, ist man als Gegenpart erstmal nicht in der Stimmung, freundlich zu sagen: Kommt nicht wieder vor.Es ging ja auch nicht um sperren, sondern darum, daß man möglichst nicht durch den Futterklee latscht und den Hund da drauf kacken lässt. Den "Wunsch" kann man als Eigentümer schon äußern, denke ich. Oder?
Klar. Wünschen kann man vielesEs ging ja auch nicht um sperren, sondern darum, daß man möglichst nicht durch den Futterklee latscht und den Hund da drauf kacken lässt. Den "Wunsch" kann man als Eigentümer schon äußern, denke ich. Oder?
Der Mann hat IMMER einen schlechten Tag, aber nur dem EINEN Nachbarn gegenüber. Den Hund würde er am liebsten killen.Da hast du völlig recht.
Die Frage ist halt, wie man letztendlich damit umgeht.
Wenn der Eigentümer der Wiese jemand ist, der einem ständig über den Weg läuft, vielleicht noch jede Menge andere Grundstücke in der Gegend hat, über die man ab und zu laufen möchte usw., dann wäre es evtl. sinnvoll, nochmal das Gespräch zu suchen. Kann ja sein, daß der bloß einen schlechten Tag hatte und daß man ihn mit einem "Sorry, kommt nicht wieder vor." schon wieder besänftigen kann?
Wahrscheinlich wurde dann eine "Grunddienstbarkeit" im Grundbuch eingetragen, oder sowas. Also ein Nutzungsrecht, in dem Fall wahrscheinlich für die Gemeinde, die evtl. im Gegenzug für die Instandhaltung sorgt?So gesehen: Wie ist das denn bei Wanderwegen? Wir waren grade letzte Woche im Allgäu, das ja bekanntlich auch zu Bayern gehört, und dort führen einige der offiziell beschilderten Wege über Viehweiden. Ist das in jedem Einzelfall mit den Besitzern abgeklärt oder gibt es da ein Landesrecht, das über dem Privatbesitz steht?
Wobei dafür ja das Einverständnis der Eigentümers notwendig wäre.Wahrscheinlich wurde dann eine "Grunddienstbarkeit" im Grundbuch eingetragen, oder sowas. Also ein Nutzungsrecht, in dem Fall wahrscheinlich für die Gemeinde, die evtl. im Gegenzug für die Instandhaltung sorgt?
bin ich wirklich die Einzige die sich über einen ausbüchsenden Bernhardiner in der Nachbarschaft nicht freuen würde, ich würde erst mal nach den Gründen dafür forschen und die Halter in die Buhmann Ecke stelleneDer Mann hat IMMER einen schlechten Tag, aber nur dem EINEN Nachbarn gegenüber. Den Hund würde er am liebsten killen.
Dürftest du, aber jetzt ist nun mal Juli.Außerdem dieses Zeitraums, also von Oktober bis Februar, dürfte ich demnach da durch gehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen - vorausgesetzt, das Privatrecht steht NICHT über dem Landesrecht.