Hat Landwirt Recht, Betretungsrecht auszusprechen?

Wenn der Eigentümer das Grünland verpachtet hat, also vermietet, müsste er das allerdings auch mit dem Pächter klären.
Wieso? Was hat

Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für:
  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h.
    ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres

damit zu tun, ob das Land verpachtet ist?
 
  • 28. März 2024
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Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe kürzlich gelesen, dass das Landesrecht sich darauf beruft, dass die Flächen aufgrund der Nutzung während der Saat- und Erntezeit, also von März bis Ende September aufgrund der Nutzung nicht betreten werden dürfen, um dort keinen Schaden anzurichten. Außerdem dieses Zeitraums, also von Oktober bis Februar, dürfte ich demnach da durch gehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen - vorausgesetzt, das Privatrecht steht NICHT über dem Landesrecht.
 
Wieso? Was hat

Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für:
  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h.
    ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres

damit zu tun, ob das Land verpachtet ist?
Das hat schon was damit zu tun, wenn auch nicht unbedingt in rechtlicher Hinsicht. Meine Eltern haben selbst Flächen verpachtet. Die Verpächter sind sehr gut beraten, sich nach den Einwänden und Beschwerden ihres Pächters zu richten und das an die "Störenfriede " in welcher Form auch immer weiterzugeben. Ansonsten sucht sich der Pächter schnellstens eine andere Fläche, bei der es keine Probleme gibt. Und, ich weiß nicht, wie es anderswo ist, aber bei uns ist es gar nicht so einfach, einen guten Pächter zu finden.
 
Grundsätzlich kann man das hier wohl dahingehend abkürzen, dass man, wenn man sich über etwas ärgert, egal, ob berechtigt, oder unberechtigt, das erstmal einigermaßen höflich anbringt beim Verursacher. Die meisten Vorfälle passieren nämlich NICHT böswillig. Aber mit einem blöden Ton und Rumgeschreie macht man sich im schlimmsten Falle jemand zum Feind, wo es das ganze nicht gebraucht hätte.
 
Der Vergleich ist aber nicht korrekt ;)
Für Privaträume gelten gänzlich andere Regeln, als für Grünland.
Allerdings, will die Polizei in Deine Wohnung latschen, reicht in Bayern auch ein Listenhund und Du hast kein Recht mehr das zu verweigern, auch ohne konkreten Verdacht.

Wenn der Eigentümer das Grünland verpachtet hat, also vermietet, müsste er das allerdings auch mit dem Pächter klären.
Eigentlich hatte ich den Vergleich auch so bierernst nicht gemeint. Deshalb der smiley dahinter.;)

Ich wunderte mich bloß, daß solche Fragen nach dem Recht eigentlich nie beim (eigenen) Wohneigentum aufkommen, sondern immer nur bei anderem Grundbesitz, bei Wald- und Grünflächen, Streuobstwiesen, Ackerland. Eigentum ist aber Eigentum. Daß man niemand Wildfremden in seine Wohnung lassen möchte, findet jeder normal, aber daß es auch Gründe geben kann, jemanden seines Grünlandes oder seines Ackers zu verweisen, scheint immer in Frage gestellt zu werden.
Das meinte ich.
 
Eigentlich hatte ich den Vergleich auch so bierernst nicht gemeint. Deshalb der smiley dahinter.;)

Ich wunderte mich bloß, daß solche Fragen nach dem Recht eigentlich nie beim (eigenen) Wohneigentum aufkommen, sondern immer nur bei anderem Grundbesitz, bei Wald- und Grünflächen, Streuobstwiesen, Ackerland. Eigentum ist aber Eigentum. Daß man niemand Wildfremden in seine Wohnung lassen möchte, findet jeder normal, aber daß es auch Gründe geben kann, jemanden seines Grünlandes oder seines Ackers zu verweisen, scheint immer in Frage gestellt zu werden.
Das meinte ich.
Hab ich schon verstanden, dass es nicht bierernst war:D.
 
So gesehen: Wie ist das denn bei Wanderwegen? Wir waren grade letzte Woche im Allgäu, das ja bekanntlich auch zu Bayern gehört, und dort führen einige der offiziell beschilderten Wege über Viehweiden. Ist das in jedem Einzelfall mit den Besitzern abgeklärt oder gibt es da ein Landesrecht, das über dem Privatbesitz steht?
 
Grundsätzlich kann man das hier wohl dahingehend abkürzen, dass man, wenn man sich über etwas ärgert, egal, ob berechtigt, oder unberechtigt, das erstmal einigermaßen höflich anbringt beim Verursacher. Die meisten Vorfälle passieren nämlich NICHT böswillig. Aber mit einem blöden Ton und Rumgeschreie macht man sich im schlimmsten Falle jemand zum Feind, wo es das ganze nicht gebraucht hätte.
Da hast du völlig recht.
Die Frage ist halt, wie man letztendlich damit umgeht.
Wenn der Eigentümer der Wiese jemand ist, der einem ständig über den Weg läuft, vielleicht noch jede Menge andere Grundstücke in der Gegend hat, über die man ab und zu laufen möchte usw., dann wäre es evtl. sinnvoll, nochmal das Gespräch zu suchen. Kann ja sein, daß der bloß einen schlechten Tag hatte und daß man ihn mit einem "Sorry, kommt nicht wieder vor." schon wieder besänftigen kann?
 
Ne, da ist eben Eigentum nicht einfach Eigentum, da diese Flächen auch der allgemeinen Erholung dienen und man sie als Eigentümer nicht „einfach“ sperren kann.
Es ging ja auch nicht um sperren, sondern darum, daß man möglichst nicht durch den Futterklee latscht und den Hund da drauf kacken lässt. Den "Wunsch" kann man als Eigentümer schon äußern, denke ich. Oder?
 
Es ging ja auch nicht um sperren, sondern darum, daß man möglichst nicht durch den Futterklee latscht und den Hund da drauf kacken lässt. Den "Wunsch" kann man als Eigentümer schon äußern, denke ich. Oder?
Ja, klar kann man das. Wenn man es höflich äußert, hat man ja auch gute Chancen, dass dem nachgekommen wird. Wenn man erstmal auf's Übelste beschimpft wird und bedroht, ist man als Gegenpart erstmal nicht in der Stimmung, freundlich zu sagen: Kommt nicht wieder vor.
 
Es ging ja auch nicht um sperren, sondern darum, daß man möglichst nicht durch den Futterklee latscht und den Hund da drauf kacken lässt. Den "Wunsch" kann man als Eigentümer schon äußern, denke ich. Oder?
Klar. Wünschen kann man vieles :D
Nein, natürlich kann man das, je nach Aufwuchs, auch berechtigterweise ein Verbot aussprechen.
Aber eben nicht immer und in jedem Fall, nur weil man der Eigentümer ist.
 
Da hast du völlig recht.
Die Frage ist halt, wie man letztendlich damit umgeht.
Wenn der Eigentümer der Wiese jemand ist, der einem ständig über den Weg läuft, vielleicht noch jede Menge andere Grundstücke in der Gegend hat, über die man ab und zu laufen möchte usw., dann wäre es evtl. sinnvoll, nochmal das Gespräch zu suchen. Kann ja sein, daß der bloß einen schlechten Tag hatte und daß man ihn mit einem "Sorry, kommt nicht wieder vor." schon wieder besänftigen kann?
Der Mann hat IMMER einen schlechten Tag, aber nur dem EINEN Nachbarn gegenüber. Den Hund würde er am liebsten killen.
 
So gesehen: Wie ist das denn bei Wanderwegen? Wir waren grade letzte Woche im Allgäu, das ja bekanntlich auch zu Bayern gehört, und dort führen einige der offiziell beschilderten Wege über Viehweiden. Ist das in jedem Einzelfall mit den Besitzern abgeklärt oder gibt es da ein Landesrecht, das über dem Privatbesitz steht?
Wahrscheinlich wurde dann eine "Grunddienstbarkeit" im Grundbuch eingetragen, oder sowas. Also ein Nutzungsrecht, in dem Fall wahrscheinlich für die Gemeinde, die evtl. im Gegenzug für die Instandhaltung sorgt?
 
Wahrscheinlich wurde dann eine "Grunddienstbarkeit" im Grundbuch eingetragen, oder sowas. Also ein Nutzungsrecht, in dem Fall wahrscheinlich für die Gemeinde, die evtl. im Gegenzug für die Instandhaltung sorgt?
Wobei dafür ja das Einverständnis der Eigentümers notwendig wäre.
 
Dann ist vermutlich ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.

Und uU schon länger, als ein bestimmter Eigentümer das Grundstück besitzt.
 
Wir haben hier ja auch eine Wiese direkt hinterm Haus. Wir haben aber mit dem Bauern abgesprochen, dass ich dort mit dem Hund ab und an hin kann. Da wir uns gegenseitig unterstützen haben wir die Erlaubnis auf die Wiese zu gehen.
Ich glaube aber nicht, dass es dem Bauern Recht ist, dass dort eine Hundespielwiese oder eine Pferdetrampelpfad eröffnet wird. Deshalb würde ich an Deiner Stelle die Wiese meiden. Recht hin oder her. Es ist nicht Euer Eigentum und der Eigentümer möchte es nicht. Ich würde es akzeptieren, denn wer will schon einen überflüssigen Rechtstreit auf Staatskosten.
 
Wir haben hier ein Feld mit reichlich Hinweisen von wegen Betreten verboten und keine Hundeka..ke auf meinen Pflanzen. Hund wird genau neben dem Schild abgeleint und am anderen Ende des Feldes wieder angeleint. Mensch trampelt sich einen Pfad auf dem Feld weil der Fußweg daneben ist anscheinend nur für andere da. Stadtrandlage... Viele Menschen, viele Hunde, viele Ignoranten. Ich könnte da einen pöbelnden Landwirt verstehen. Wenn das was Persönliches in dem Fall ist sollte das ja auch einen Ursprung haben?. Dem könnte man eventuell auf den Grund gehen?
 
eDer Mann hat IMMER einen schlechten Tag, aber nur dem EINEN Nachbarn gegenüber. Den Hund würde er am liebsten killen.
bin ich wirklich die Einzige die sich über einen ausbüchsenden Bernhardiner in der Nachbarschaft nicht freuen würde, ich würde erst mal nach den Gründen dafür forschen und die Halter in die Buhmann Ecke stellen
 
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