Da wäre es besser einen Anwalt auf diesem Fachgebiet zu fragen.
ZB Lars Weidemann oder Susan Beaucamp. Das geht über einen einfachen Telefontermin. Du kannst bei Deinem eigenen Anwalt bleiben, aber ich würde mich mindestens beraten lassen von einem Anwalt der auf Tierhalterrecht/ Hunderecht...
Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem, weil ich eine Mini Bully Dame aus Berlin aufgenommen habe. Alter 2 Jahre, Schulterhöhe 38 cm, VDH-Stammbaum (mit reichlich Inzest in der Linie).
Fakt ist, dass für alle Fragen zum LHG das jeweilige Veterinäramt des (angestrebten) Wohnortes zuständig...