Giftköder Outing....

Sicher, schuld ist der Besitzer, geschlagen habe ich aber den Hund. Vielleicht auch den Besitzer, das ist dann aber noch was ganz anderes... :lol:
Da ist der Hund ja dann auch wieder Sache.
Puh, wie kompliziert...
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Lotte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mitleid habe ich nur mit dem vergifteten Hund.
Gute Reise zur RBB :(

Ich hätte sicherlich auch die Nerven verloren.
Ich weiß, wie qualvoll und langsam der Tod für einen Hund sein kann, wenn er vergiftet wurde :sauer:

watson
 
Wie schrecklich!:( Habe das jetzt erst gelesen.

Marion, hast Du die Adresse bekommen und hast Du irgendetwas erreicht? Kann ich irgendwie helfen/unterstützen in irgendeiner Form?

Armer, armer Hund. Mir fehlen nun wirklich die Worte. :(
 
Und Marco?Gibt es schon was neues?
Hast du mit deinem Bekannten nochmal geredet?
 
ich sehe in der Handlungsweise des Bekannten von Flipstar überhaupt kein strafrechtlich relevantes oder gar strafwürdiges "Tun"

genau dafür gibts doch die Notstandsregeln im StGB (Notwehr und Notstand sind in den §§ 32 bis 35 StGB geregelt, in diesem Fall wird wohl ein rechtfertigender Notstand hinsichtlich der Körperverletzung vorgelegen haben) und ein vorläufiges Festnahmerecht in 127 StPO

er hätte sich wohl ewig Vorwürfe gemacht, wenn er erstmal in Ruhe die Pozilei oder gar das OA bemüht hätte und in der Zwischenzeit weitere Lebewesen durch Giftköder zu Schaden gekommen wären

im Gegenteil, Handeln war dringend geboten und es war auch erforderlich sofort einzugreifen, da mit mehr als hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Giftköder ausgelegt waren, an der Ernsthaftigkeit der Drohung konnte in diesem Moment kein Zweifel bestehen, weil der Typ ein Tier getötet oder zumindest tot zur Schau gestellt hatte

auch eine geistige Unzurechnungsfähigkeit war zu vermuten, die jederzeit wieder in unkontrollierte Aggressionen umschlagen könnte, also eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für weitere Rechtsgüter,

also ran und den Typen festsetzen, sofern man sich dazu in der Lage sieht, was vorliegend wohl der Fall war :eg:

hinsichtlich der Wahl der Mittel ist auch eine"fahrlässige" Körperverletzung durchaus akzeptabel, schließlich erfolgte von dem Typen sicherlich eine gewisse Gegenwehr, wenn er dabei etwas härter anzupacken war, ist das seine eigene Schuld,

gruss
 
Flipstar schrieb:
Ihn kenne ich nur vom sehen und Hallo sagen.Weiss nicht ob er schon was hat.
Hab mehr mit ihr zu tun....





Das kann ich dir leider noch nicht beantworten.
Sie hatte auch nur kurz mit ihrem Mann telefoniert heute Morgen , weil er ja weiter arbeiten musste.Denke mal morgen weiss ich mehr.

:hallo: :hallo:

Weisst Du inzwischen mehr ?? Mir geht der Hund nicht aus dem Kopf :( Würde gerne wissen, wo er jetzt ist, von wem er war, ob er vergiftet oder aufgehängt wurde :( :(
 
Also ich kann hier schonmal Entwarnung geben , was den toten HUnd angeht.
Das hat meine Bekannte am Telefon völlig falsch verstanden , zum Glück.
Er hatte unter anderem auf dem Schild gedroht , alle Hunde die da vorbeikommen aufzuhängen.Was die Giftköder angeht ... die Polizei war da , und es läuft eine Anzeige.
In wie weit die erfolg hat , kann man nicht sagen.
 
Na GsD gab es doch keinen toten Hund. Trotzdem darf der Kerl da nicht ungeschoren davon kommen.
 
streeco schrieb:
ich sehe in der Handlungsweise des Bekannten von Flipstar überhaupt kein strafrechtlich relevantes oder gar strafwürdiges "Tun"

jo, und Elvis lebt auch noch

streeco schrieb:
genau dafür gibts doch die Notstandsregeln im StGB (Notwehr und Notstand sind in den §§ 32 bis 35 StGB geregelt, in diesem Fall wird wohl ein rechtfertigender Notstand hinsichtlich der Körperverletzung vorgelegen haben) und ein vorläufiges Festnahmerecht in 127 StPO

Notstand gilt nicht bei einem „gerangel“ mit einem Menschen, das wäre in dem Fall „Notwehr“ und die hat nicht vorgelegen, da er ihn erst gar nicht aus dem Haus klingeln musste. §127 geht auch nicht, da die Identität und sogar die Anschrift des Mannes bekannt waren.
Da brauch er schon einen wirklich guten Anwalt damit ihm der Staatsanwalt nicht den Ar*** soweit aufreist das ein Güterzug quer durchpasst.

streeco schrieb:
er hätte sich wohl ewig Vorwürfe gemacht, wenn er erstmal in Ruhe die Pozilei oder gar das OA bemüht hätte und in der Zwischenzeit weitere Lebewesen durch Giftköder zu Schaden gekommen wären

im Gegenteil, Handeln war dringend geboten und es war auch erforderlich sofort einzugreifen, da mit mehr als hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Giftköder ausgelegt waren, an der Ernsthaftigkeit der Drohung konnte in diesem Moment kein Zweifel bestehen, weil der Typ ein Tier getötet oder zumindest tot zur Schau gestellt hatte

dadurch, dass er dem Typ vermöbelt hat wurde die Gefahr durch die Giftköder auch nicht geringer.
Was, allerdings, durch die Notstandsparagraphen gedeckt gewesen wäre, wäre das Betreten fremder Grundstücke und, ggf., das Beschädigen von Zäunen auf der Suche nach Giftködern gewesen.
Hier wäre er aber auch zu Schadensersatz verpflichtet gewesen.

streeco schrieb:
auch eine geistige Unzurechnungsfähigkeit war zu vermuten, die jederzeit wieder in unkontrollierte Aggressionen umschlagen könnte, also eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für weitere Rechtsgüter,

wo ist ne gegenwärtige Gefahr wenn der Typ in seiner Bude vor der Glotze hockt?

streeco schrieb:
also ran und den Typen festsetzen, sofern man sich dazu in der Lage sieht, was vorliegend wohl der Fall war :eg:

hinsichtlich der Wahl der Mittel ist auch eine "fahrlässige" Körperverletzung durchaus akzeptabel, schließlich erfolgte von dem Typen sicherlich eine gewisse Gegenwehr, wenn er dabei etwas härter anzupacken war, ist das seine eigene Schuld,

gruss

und fahrlässig kann es schon mal gar nicht gewesen sein da es eine bewusst vorgenommene Handlung war.

Flipstar schrieb:
Also ich kann hier schonmal Entwarnung geben , was den toten HUnd angeht.
Das hat meine Bekannte am Telefon völlig falsch verstanden , zum Glück.
Er hatte unter anderem auf dem Schild gedroht , alle Hunde die da vorbeikommen aufzuhängen.Was die Giftköder angeht ... die Polizei war da , und es läuft eine Anzeige.
In wie weit die erfolg hat , kann man nicht sagen.

Sorry, wenn ich das so direkt sage, aber die story mit dem aufgehängten Hund kam mir schon „etwas seltsam“ vor

Gruß PJ
 
thekk14 schrieb:
Wenn dein bekannter noch keine Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, würde es mich stark wundern wenn die sache von der staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht wird....
Für den ´Hundehasser´wird die Sache aber glaub ich unangenehmer....:eg:

Könnte schon sein das die Anzeige wegen Körperverletzung mangels „öffentlichen Interesses“ fallengelassen wird oder das Verfahren gegen Zahlung einer (mehr oder weniger) Geringen Geldbuße eingestellt wird…

SkymausB schrieb:
[…]

Wäre das nicht evt sogar vor dem Gesetz versuchter Mord oder zumindest versuchte fahrlässige Tötung?

[…]..

schon mal gar nicht da ein „Versuch“ vorsätzliches Handeln vor aussetzt und „Fahrlässigkeit“ gerade den Vorsatz ausschließt.

:hallo:

ps: das dem Typ eine geballert gehört steht ja außer Frage, hinter her kannste allerdings nur darauf hoffen, das der Richter auch Hundenarr ist.
Und das ist sehr gut so!!! oder was meint ihr wie viele „gute Bürger“ ihre Pflicht darin gesehen hätten, die Gesellschaft vor der „Bestie Kampfhund“ zu schützen? Und alle hätten sich auf irgendwelche Pseudo- und Gummiparagraphen berufen.
 
@PJ-Arbeit: schön aufgedröselt, aber ich find Zivilcourage angenehmer als reines naives Vertrauen in unseren Rechtsstaat, also siehs doch einfach mal als "kleine" Argumentationshilfe, sicher auch sehr konstruiert, aber wenn man damit zumindest auf nen Erlaubnis- oder Erlaubnistatbestandsirrtum kommt, ist eine eventuelles Strafverfahren bei etwas "good will" von Richter oder Staatsanwalt doch deutlich leichter einzustellen;)

war sicher ein sehr überspitztes Szenario mit dem aufgehängten Hund, ich erinnere aber an Murphys Gesetz: Alles was schiefgehen kann wird auch irgendwann schiefgehen, es ist nur eine Frage der Zeit, man kann also im Prinzip drauf warten.

zunächst prima, dass es nicht ganz so extrem abgelaufen ist, aber schließlich möchte wohl niemand tatsächlich in eine solche Situation geraten, da wächst schnell mal ne Feder und man erkennt sich selbst und die eigene Handlungsweise im nachhinein nicht wieder

dann ist man wohl heftig in Erklärungsnot und fährt mit ner fahrlässigen KV sicher immer besser als mit ner vorsätzlichen, die wohl auch erst mal zu beweisen wäre, deshalb die Anführungszeichen um fahrlässig
 
Argumentationshilfe?
OK, lass uns mal Argumentieren ;)

Ok, ich hab ein Schild im Garten auf dem ich drohe alle Hunde zu vergiften. Das würde ich ja nie tun aber wissen Sie wie ekelhaft es ist jeden morgen erst mal die Haufen von fremden Hunden weg machen zu müssen? Natürlich hab ich meine Nachbarn und die anderen HH schon darauf angesprochen aber es hat sich nichts geändert. Ich würde doch nie wirklich Gift auslegen!!
Und an dem Tag war ich einfach zuhause, hab mich mit meiner Frau unterhalten und nebenbei den Fernseher laufen gelassen. Als es an der Tür klingelt und so n Typ draußen steht. Der hat doch sofort angefangen mich furchtbar zu beschimpfen und hat wirr herumgeschrieen das man nichts verstehen konnte (*hierzu gibt’s den Beweis, dass sogar seine eigene Frau ihn Minuten (Stunden) später am Telefon nicht verstand und darauf ein Internetforum mit völlig falschen Behauptungen überschwemmte*).
Ich habe nur „Gift“ gehört und dann hat er mich am Kragen gepackt und mich aus meiner Wohnung rausgezogen. Natürlich hab ich mich gewehrt, ich wusste ja nicht was der mit mir vorhat. Was hätten Sie denn an meiner Stelle gemacht??

tbc!!



Wenn es dumm läuft und kein Gift gefunden wird bekommt der Typ den „freundschaftlichen“ Rat das Schild verschwinden zu lassen weil er sonst ne Anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernis bekommt.
Dagegen steht ne Anzeige wegen: Körperverletzung, Hausfriedensbruch, falscher Verdächtigung (nicht haltbar), Nötigung, ggf. Schmerzensgeld (irgendwas tut bestimmt weh) und was nem Rechtsverdreher sonst noch einfällt.

Btw: in vielen Bundesländern brauch ich ne Halteerlaubnis für SoKa, da macht sich ne Anzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch saugut!

Zivilcourage: JA
Aber sinnvoll und bitte nicht von vorneherein ins eigene Schwert stürzen.


Wenn ich schon dem Typ eine scheuer sollte ich wenigstens wissen auf was ich mich einlass ;) und wenn schon auf vorübergehende geistige Unzurechnungsfähigkeit (durch das Schild ausgelöst) plädieren
 
streeco schrieb:
@PJ-Arbeit: schön aufgedröselt, aber ich find Zivilcourage angenehmer als reines naives Vertrauen in unseren Rechtsstaat, also siehs doch einfach mal als "kleine" Argumentationshilfe, sicher auch sehr konstruiert, aber wenn man damit zumindest auf nen Erlaubnis- oder Erlaubnistatbestandsirrtum kommt, ist eine eventuelles Strafverfahren bei etwas "good will" von Richter oder Staatsanwalt doch deutlich leichter einzustellen;)

Zivilcourage ist schön und gut und es ist nachvollziehbar, dass man so einem Menschen gerne eine "reinhauen" würde.
Dabei muss einem aber bewusst sein, dass unser Staat so eine Art von Selbstjustiz nicht akzeptiert und, dass das sehr wohl strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und in der Regel auch wird.
Natürlich kann es passieren, dass man an einen sehr verständnisvollen Richter gelangt, aber darauf kann man nicht spekulieren.
Deine sorry "pseudo-juristischen" Analysen sind den Leuten gegenüber nicht fair, die sich diese zu Herzen nehmen und in einer entsprechenden Situation im Glauben handeln, sich nicht strafbar zu machen. Und das, wo gerade Soka-Halter eine weiße Weste brauchen.

Kleiner Exkurs:
- Zum Erlaubnistatbestandsirrtum;
hierbei sieht man sich die Vorstellung des Täters an. Sofern er fälschlicherweise Umstände für gegeben hält, die wenn sie tatsächlich vorliegen würden, einen Rechtfertigungsgrund darstellten, liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor.
Beispielsweise wenn ich jemanden niederschlage, weil ich überzeugt bin, dass er mich gerade überfallen will.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man in diesem Fall auf einen Erlaubnistatbestandsirrtum kommen kann.

- Zum Erlaubnisirrtum
Dabei weiß der Täter, dass er gegen die Rechtsordnung verstößt, er glaubt aber dies ausnahmsweise zu dürfen. (Beispielsweise weil er glaubt sein Handeln wäre von einem Rechtfertigungsgrund umfasst).
Dies könntest du möglicherweise auf diesen Fall anwenden.
Das Problem ist, dass der Erlaubnisirrtum nach § 17 StGB behandelt wird. Die Schuld und somit auch die Strafbarkeit entfällt nur, wenn der Irrtum vermeidbar war. Und an die Vermeidbarkeit setzt die Rechtsprechung so hohe Ansprüche, dass der Irrtum so gut wie immer als vermeidbar eingestuft wird.
 
mal ganz langsam :hallo:

wir können gerne diskutieren, aber meine eigene Meinung steht mir wohl doch noch zu, oder? ich habe/werde mich auch nicht hinstellen und anderen sagen, geht mal los und pellt mal ein paar Hundehasser weg, da hat wohl jeder noch sein eigenes Rechtsempfinden und sollte wissen, wie weit er gehen darf, ohne sich selbst in die Nesseln zu setzen

es ging mir also nicht um die Zukunft der offensichtlich nach eurer Meinung moralisch ungefestigten Leser dieses Threads, sondern um die Betrachtung der von Flipstar geschilderten Extremsituation mit dem aufgehängten Hund und einer darauf folgenden KV, wo das Kind sozusagen bereits in den Brunnen gefallen ist

allein auf diese Situation bezog sich mein Statement, ihr braucht also nicht anfangen mit der "Fallabwandlung" zu diskutieren

und genau in dieser Situation würde ich mich im nachhinein nicht hinstellen und sagen" tja, selbst schuld mein Lieber, hättest mal die Füße ruhig gehalten, jetzt fährt dir der Staatsanwalt mit nem Güterzug in den allerwertesten usw."

in dieser Situation gehts mir eher darum, dem nun von einer Strafanzeige Betroffenen zu helfen und irgendwie noch nen geschmeidigen Ausweg zu finden, und genau da kommt dann auch der rechtfertigende Notstand ins Spiel,

wohlgemerkt § 34 StGB, hab ich oben auch geschrieben, es geht also um den strafrechtlichen rechtfertigenden Notstand, nicht einen zivilrechtlichen wie den Defensivnotstand aus § 228 BGB oder den Aggressivnotstand aus § 904 BGB, wo es um Einwirkung auf Sachen und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geht

wer lesen kann ist klar im Vorteil und ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, heisst es doch so schön,

also mal flink nachgelesen und siehe da: beim strafrechtlichen Notstand können alle Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden, er geht also viel weiter als der zivilrechtliche Notstand, im vorliegenden Fall wären ein Hausfriedensbruch, eine Nötigung und die wohl fahrlässige KV gegen das Leben der durch die Giftköder gefährdeten Tiere abzuwägen gewesen (wie bereits oben geschrieben, angesichts des zu diesem Zeitpunkt "noch toten" Hundes hätte an der Ernsthaftigkeit der Giftköder-Drohung auf dem Schild wohl kein Zweifel bestanden)

und dann braucht man auch nicht "auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit" zu plädieren, denn:

Wenn der Staatsanwalt oder wenigstens später der Richter einen Rechtfertigungsgrund sieht, wird die Tat von der Rechtsordnung gebilligt.

Liegt lediglich ein Entschuldigungsgrund vor, wird die Tat zwar von der Rechtsordnung mißbilligt, in Anbetracht der außergewöhnlichen Konfliktlage jedoch Nachsicht geübt und auf einen Schuldvorwurf verzichtet, so daß der Täter trotzdem straflos bleibt.

Aber hier nochmal für die weniger moralisch gefestigten Leser:

Bitte erst nachdenken, dann hauen, oder noch besser von 1 bis 100.000 zählen, dann ist wieder gut und es stellt sich zum Glück heraus, dass es ja gar keinen toten Hund gab. ;)
 
So wie du hier schreibst könntest du doch glatt ein Rechtsverdreher (pardon, -anwalt) sein.
 
Ich kann nur hoffen, dass der arme Hund nicht durch eine Giftköder gestorben ist.

Für den "Menschen", der das Schild und den Hund aufgehängt hat, wünsche ich mir eine Mahlzeit mit "Giftköder" und eine mehr als hohe Strafe.

Ruhe in Frieden du kleine Hundeseele.:heul:
 
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