Giftköder Outing....

thekk14 schrieb:
Bei solchen sachen werden Tieren vom Gesetz zum glück nicht mehr als "ding" angesehen!
Echt!? :verwirrt: Hat sich das jetzt geändert? Kann ich das irgendwo nachlesen?
 
  • 18. Mai 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Flipstar schrieb:
Die Frage ist ob er wirklich Köder ausgelegt hat , oder es nur ein Drohschild war.
Aber wer neben dem Schild schon einen Hund aufhängt , der wird wohl auch Köder auslegen.

Das denke ich wohl auch...Der ist doch völlig durch der Typ und hat vor kein Leben Respekt...:sauer: :sauer:
Er hat ja schon ein Leben ausgelöscht(ich möcht mir garnet ausmalen wie:( :uhh: ) da ist köder auslegen wohl noch einfacher...
 
Wie schrecklich - was für Leute dürfen denn frei rumlaufen?
Ich hoffe dass er zur Rechenschaft gezogen wird!
R.I.P kleine Hundeseele!
 
SkymausB schrieb:
Wäre das nicht evt sogar vor dem Gesetz versuchter Mord oder zumi8ndest versuchte fahrlässige Tötung?


Nee nee, er hat ja nicht vorsätzlich versucht, jemanden(Menschen) damit umzubringen. Und versuchte fahrlässige Tötung geht nicht. "Versucht" wäre ja Mord oder Totschlag und "fahrlässige Tötung" kann nicht vorsätzlich sein(da aus Unachtsamkeit). Is blöd, is aber so. Solange nix passiert is, wird so eine Klage wohl schwierig... :(
 
Moin,

ich finde das wahnsinnig traurig und bin stinksauer...:sauer:

Ich muss allerdings zugeben, in dieser Situation, wäre ein sofortiger Anruf bei der Polizei sinnvoller gewesen!

Ob ich aber so geistesgegenwärtig gewesen wäre, dass weiß ich nicht!

R.I.P. namenloser Hund!
 
:love: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: Also mal ganz ehrlich und unter uns Hundenarren,ich glaub ich hätte mich auch total vergessen und ich kann nicht garantieren,dass er ohne ernsthafte Blessuren davongekommen wäre.
Wenn es um arme Kreaturen geht die auf uns angewiesen sindwerde ich zur amoklaufenden(pardon) Wildsau.
Auch wenn irgendjemand meinen Kampfschmuser schief anguckt werde ich verbal etwas grober.
Hoffentlich geht es für den Mann gut aus ansonsten glaube ich nicht mehr an den Test von Gerechtigkeit:sauer: :verwirrt:
 
The Martin schrieb:
Echt!? :verwirrt: Hat sich das jetzt geändert? Kann ich das irgendwo nachlesen?

Hoffe mal das ist aktuell und das richtige.... ( bin kein jurist:rolleyes: )


Edit: Warum ist da denn ein smilie im link???:verwirrt:

Irgentwie funzt derlink nicht also nochmal zwei:



 
Solang nix gegenteiliges bewiesen ist versuche ich mir alles schönzureden :-/
Ich hoffe das der Hund eines natürliches Todes starb und er ihn sich irgendwie aneignete und das Schild "Giftköder" mit dem sowieso toten Hund nur ein riesiger geschmackloser Blöff war......
Naive Gedankengänge, gelle?
Aber ich hoff es einfach!
 
Schrecklich ! :(

Mir stellt sich die Frage, von wem ist der Hund ???

Und, war er schon tot vorher und der Mann hat das gemacht, um Leute zu schocken, aber eben "nur" einen bereits toten Hund aufgehängt oder hat er ihn getötet ?!? :sauer:

Dazu wäre es unerlässlich, den Hund sicherzustellen und obduzieren zu lassen, um festzustellen, woran er gestorben ist.

Wo ist der Hund jetzt ? Hat Dein Bekannter ihn da bei dem Typ auf dem Grundstück liegengelassen ? Hat er gewartet, bis die Polizei da war und diese hat den Hund dann mitgenommen ?

Sorry, wenn ich was überlesen habe...
 
thekk14 schrieb:
Wenn dein bekannter noch keine Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, würde es mich stark wundern wenn die sache von der staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht wird....
Für den ´Hundehasser´wird die Sache aber glaub ich unangenehmer....:eg:


Ihn kenne ich nur vom sehen und Hallo sagen.Weiss nicht ob er schon was hat.
Hab mehr mit ihr zu tun....

Katzenschutz schrieb:
Schrecklich ! :(

Mir stellt sich die Frage, von wem ist der Hund ???

Und, war er schon tot vorher und der Mann hat das gemacht, um Leute zu schocken, aber eben "nur" einen bereits toten Hund aufgehängt oder hat er ihn getötet ?!? :sauer:

Dazu wäre es unerlässlich, den Hund sicherzustellen und obduzieren zu lassen, um festzustellen, woran er gestorben ist.

Wo ist der Hund jetzt ? Hat Dein Bekannter ihn da bei dem Typ auf dem Grundstück liegengelassen ? Hat er gewartet, bis die Polizei da war und diese hat den Hund dann mitgenommen ?

Sorry, wenn ich was überlesen habe...



Das kann ich dir leider noch nicht beantworten.
Sie hatte auch nur kurz mit ihrem Mann telefoniert heute Morgen , weil er ja weiter arbeiten musste.Denke mal morgen weiss ich mehr.
 
@ thekk14: Danke! Ich versteh das Ganze auch nicht so recht. Klar greift das TSchG bei z.B. Tierquälerei, aber irgendwie gilt vor dem Gesetz ein Tier doch noch als Sache. :verwirrt: :verwirrt:
 
The Martin schrieb:
@ thekk14: Danke! Ich versteh das Ganze auch nicht so recht. Klar greift das TSchG bei z.B. Tierquälerei, aber irgendwie gilt vor dem Gesetz ein Tier doch noch als Sache. :verwirrt: :verwirrt:

Da muss ich wiedersprechen. Im Tierschutzgesetz wird ein Tier ganz klar als Lebewesen "behandelt" und nicht als ding.
Nur die Strafen dürften teilweise ruhig etwas höher angesetzt sein....:unsicher:
 
Tier keine Sache

Der damals neu eingefügte § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings haben sie auch in Deutschland keine dem Menschen vergleichbare Rechtsstellung; vielmehr sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Das habe ich gemeint. Vermutlich geht die Tendenz in die Richtung, dass Tiere immer weniger als "Sache" angesehen werden.

 
The Martin schrieb:
Das habe ich gemeint. Vermutlich geht die Tendenz in die Richtung, dass Tiere immer weniger als "Sache" angesehen werden.

[/URL]


Das war mir noch nicht bekannt;) , aber wie ich das rauslese wird das tier "nur" als Sache gesehen wenn es um Kohle geht und nicht bei tötungen, misshandlungen, etc....

Ja das liebe Geld....:unsicher:
 
Wenn es um Besitzverhältnisse etc geht, gilt ein Tier als Sache. Sonst könnte es auch keiner besitzen.
Wenn es um das Tier persönlich geht, als Tier(TSchG).
Ich könnte jemanden, der meinem Tier was tut also wegen mehrerer Straftaten anzeigen: Einerseits beschädigt er mein Eigentum(so bitter das klingt), andererseits verstößt er gegen das Tierschutzgesetz.
 
thekk14 schrieb:
Nur die Strafen dürften teilweise ruhig etwas höher angesetzt sein....:unsicher:
Und das nicht nur bei Taten gegen Tiere, sondern auch gegen Menschen. Allerdings sollte auch viel Therapie/Resozialisierung für den Täter gemacht werden. Einfach wegsperren bringt wenig, weil die Rückfallquote dann sehr hoch ist.
@Lotte: Tolle Erklärung! Danke!
 
Naja bei Straftaten gegen Menschen find ich die gesetze ausreichend. Alles nur ne anwendungssache.
Und wenn man sich mal ne "körperverletzung" wie in diesem Thema anguckt kann die wohl getrost Fallengelassen werden.
Beim Menschen kommt es halt auf den Grund an weswegen man dem gegenüber zum beispiel eine ballert.
Und wenn ein Tier geschlagen wird kann es meiner meinung nach keinen vernünftigen grund dafür geben. Darum will ich bei verletzungen gegen das tierschutz gesetz halt höhere strafen sehen.
Von mir aus auch ruhig höher als bei fällen , mensch gegen mensch.
 
Naja, vielleicht nicht unbedingt höher, aber sie sollten angemessen sein. Das seh ich bis jetzt auch noch nicht so... :unsicher:
Und ehrlich gesagt, wenn z.B. so ein Hund tatsächlich versucht, mich zu beissen, trete oder schlage ich auch mal zu bevor ich die Zähne im Bein hab... :rolleyes:
Für mich geht es also auch im Tierschutz um die Verhältnismäßigkeit der Reaktion(Aktion ist hier natürlich ausgeschlossen) und es gibt durchaus einen Grund, ein Tier zu schlagen... Sorry. ;)
 
Lotte schrieb:
Naja, vielleicht nicht unbedingt höher, aber sie sollten angemessen sein. Das seh ich bis jetzt auch noch nicht so... :unsicher:
Und ehrlich gesagt, wenn z.B. so ein Hund tatsächlich versucht, mich zu beissen, trete oder schlage ich auch mal zu bevor ich die Zähne im Bein hab... :rolleyes:
Für mich geht es also auch im Tierschutz um die Verhältnismäßigkeit der Reaktion(Aktion ist hier natürlich ausgeschlossen) und es gibt durchaus einen Grund, ein Tier zu schlagen... Sorry. ;)

Stimmt schon, aber wenn ein Hund dich beisst ist rein Rechtlich gesehen der Besitzer des Hundes schuld und nicht der Hund. Von dir wäre es dann ja auch nur notwehr.
 
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