Unbedingt.
Meine Frauenärztin hatte mir zwar zugestimmt, als ich sagte, ich wolle trotz der vergurkten ersten Geburt im selben Krankenhaus entbinden, weil die es jetzt aktenkundig hätten, was bei mir nicht geht - hat aber hinterher ganz genau nachgefragt.
Ich konnte absolut nicht klagen - die jetzige Oberärztin hatte damals gerade dort im Haus angefangen, konnte sich an die Geburt noch erinnern und hatte definitiv ihre Schlüsse draus gezogen.
Und selbst beim ersten Mal lief es für mich mies, aber nicht so wie das, was du beschreibst. Und in dem Moment, wo die Herztöne vom Kind bei jedem Wehenversuch runtergingen, war Schluss mit lustig - und "kein Schmerzmittel, weil Muttermund zu weit zu" ist ja wohl auch Käse vom Feinsten.
Meine FÄ erzählte mir damals (ohne weitere Details), sie habe gerade einen Geburtsbericht aus dem anderen Krankenhaus am Ort erhalten, wo ihr immer noch die Haare zu Berge stehen würden, und sie die Sachlage haarscharf vor einer Körperverletzungsklage sehen würde. Auf jeden Fall aber als Fall für eine Beschwerde bei der zuständigen Landes-Ärztekammer. Und wenn es bei mir eben auch wieder so schief gegangen wäre wie beim ersten Mal, hätte sie auch mich ermutigt, mich da zu melden.
War aber zum Glück nicht nötig.
Bei der Ärztekammer kann man als Patient evtl. auch anrufen und sich in Sachen Beschwerde beraten lassen (Also welche, an wen, in welcher Form). Also, zumindest bei unserer ("Nordrhein") geht das. Das macht aber jede LÄK etwas anders.