müssen gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues Halsband und einen Maulkorb tragen
Als von vornherein gefährlich gelten der American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier
Um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen, braucht man eine Erlaubnis. Sie muss bei der Ordnungsbehörde des Wohnorts beantragt werden. Die Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Halter volljährig ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde hat. Der Hund muss außerdem haftpflichtversichert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Zuverlässigkeit eines Hundehalters ergibt sich aus einem Führungszeugnis.
Das Gefahrhundegesetz sieht die Möglichkeit vor, dass gefährliche Hunde von der Pflicht befreit werden können, in der Öffentlichkeit einen Maulkorb zu tragen. Dazu muss in einem Wesenstest nachgewiesen werden, dass das Tier sozialverträglich ist.