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AlteOma

10 Jahre Mitglied
Hallo!

Ich hatte von meiner Gemeinde Post bekommen, dass ich den Hundeführerschein machen muss.

Habe mich dann beschwert, da ich schliesslich seit über 2 Jahren Hundehalter bin.

Nun hat mir die Gemeinde mitgeteilt, dass man nur vom Hundeführerschein befreit werden kann, wenn der Hund mindestens 2 Jahre lang in Niedersachsen angemeldet war.

Ich wohne aber noch keine 2 Jahre in Niedersachsen, dachte aber immer, das wäre egal?

Wer kann mir nun mehr dazu sagen?

Gruss
 
  • 19. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi AlteOma ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Leg Einspruch ein:



Da steht nicht das die Haltung in NDS sein muss.

Ruf mal beim Land an und lass dir das SCHRIFTLICH bestätig.
 

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