Fristlose Kündigung wegen "Poldi" (Bullterrier)

Ich habs gestern gesehen.

Poldi ist aber auch nen Schaf.. :lol: :lol: ..den könnte ich so knutschen...

...die reissende Bestie die über drei Zäune und ne Hecke springt um die Nachbarn anzufallen. :rolleyes: ... da haben die anderen 3 Gegenparteien aber eine geBILDete Meinung....

Ich finde es aber gut, dass ihr wenigstens einen Teil eurer Nachbarn vom Gegenteil überzeugen konntet.
 
  • 27. April 2024
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Hi Katja23 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,
habs leider nicht gesehen, wäre es möglich eine Kurzfassung hier zu posten ?
Was war den das mit der reißenden Bestie die über Zäune springt ?

Gruß Uwe
 
Kleine Zusammenfassung:


Kurz nachdem die Familie mit Poldi da eingezogen ist, haben drei Nachbarn bereits Beschwerdebriefe an den Vermieter geschickt. Dieser wusste aber, dass Poldi ein Bullterrier ist.

Nachdem die Familie mitbekommen hat, was die Leute hinterm Rücken so treiben, haben sie sich bei allen Nachbarn zusammen mit ihrem Hund vorgestellt. Diese 3 Parteien konnten der Familie aber ihre Meinung nicht ins Gesicht sagen als diese vor Ihrer Tür standen.

Die Familie lud alle Nachbarn (insgesamt 12 Einfamilienhäuser) zu einem Begrüssungsfest ein, sie konnten die restliche Nachbarschaft schnell davon überzeugen, dass Poldi wirklich ein Schaf ist.
Die 3 Gegenparteien sind gar nicht aufgetaucht.

Da Poldi einen bestandenen Wesenstest hat, wird er beim Vermieter als normaler Hund geführt.

Die Begründung der 3 Nachbarn ist folgende:
Sie haben Angst dass Poldi über 3 Zäune und über 1 Hecke in Ihren Garten springt. Und sie haben ausserdem Angst, dass die Familie beim Gassigehen den Hund nicht unter Kontrolle haben könnte, obwohl er draussen angeleint ist.
 
Wohnen sie denn noch dort oder sind sie mittlerweile umgezogen?
 
Das wär wohl das Urteil:

Wer zu lange mit der Klage wartet, muss in den meisten Fällen die Tierhaltung des Nachbarn weiter tolerieren.
In einem Fall, in dem Immobilienbesitzer mehr als fünf Jahre lang die Hundehaltung des Nachbarn geduldet hatten und erst danach auf die Abschaffung der Tiere klagten, weil die Hunde ständig bellen und für Geruchsbelästigung sorgen würden, war die Frist nach Ansicht des Gerichts überschritten.
Wer gegen die Grundstücksnutzung seines Nachbarn vorgehen wollte, könne sich nicht zeitlich unbegrenzt halten, so die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 7 K 2188/04).
 
Wie kommst Du jetzt auf das Urteil?

Ich denke, im Fall eines "Kampfhundes" kann so ein Urteil auch anders ausfallen...
 
Ja, das mag sein. Andererseits ist ein Kampfhund auch nur ein Hund. Und wenn schon mal so ein Urteil gefällt wurde, kann der RA des Bulli-Halters darauf verweisen. In Rechtsstreitigkeiten wird ja immer wieder vor Gericht auf bereits bestehende Urteile verwiesen.
 
Hallo khw,
gibt es eigentlich schon was neues?
 
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