Hi.
In NRW bekommst Du nur eine Haltungserlaubnis für einen Staff oder Pit, wenn Du
a) ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst und das geht nur in der Form, indem Du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst.
Kaufst Du einen Welpen aus der Zeitung ist das illegal, so einen Hund bekommst Du nicht genehmigt, denn in NRW ist die Zucht und der Handel mit Liste-1-Hunden verboten.
Einen Hund aus dem Tierschutz bekommst Du aber nur, wenn Du eine Vermietererlaubnis vorlegst, die einen Hund dieser Rasse genehmigt.
und
b) vor Übernahme des Hundes alle notwendigen Auflagen erfüllst, hier mal ein Auszug aus dem Landeshundegesetz:
§ 4
Erlaubnis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
- in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
- sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
- den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
- die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht
Ist also gar nicht so einfach, Dein Vorhaben.
Den Hund privat zu kaufen und in Niedersachsen anzumelden würde ich mal ganz schnell abhaken, das ist ein klarer Verstoß gegen das Landeshundegesetz NRW und da sind die Schwierigkeiten schon vorprogrammiert.
Hier kannst Du Dich mal informieren, das ist das Landeshundegesetz NRW:
Gruß
tessa