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YVeONNEt

Die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Hundegesetz

von Florentine Anders

Für die Hundebesitzer ergeben sich aus dem neuen Hundegesetz eine Reihe von praktischen Änderungen. DIE WELT beantwortet acht der am häufigsten gestellten Fragen:


Gilt die Chip-Pflicht für alle oder nur für neu angemeldete Hunde?


Theoretisch sind Hunde mit einem normierten Chip zu kennzeichnen. Die Gesetzesvorlage sieht aber eine Übergangsregelung vor, wonach zunächst nur jene Hunde gekennzeichnet werden müssen, die vom 1. Januar 2005 an in der Stadt neu hinzukommen oder den Halter wechseln.


Von wem und wie werden die Chips implantiert?


Die kleinen Metallchips mit der gespeicherten 15-stelligen Kennnummer kann von allen praktizierenden Tierärzten eingesetzt werden. Wie mit einer starken Spritze wird der Chip unter die Haut gesetzt. Der Chip bleibt lebenslang und ist nicht gesundheitsgefährdend. Das Einsetzen kostet zwischen 30 und 40 Euro.


In welcher Höhe muss künftig die Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?


Die Haftpflicht gilt für alle Hunde und muss Mindestdeckungssumme von einer Million Euro beinhalten. Die Kosten für eine entsprechende Haftpflicht liegen je nach Anbieter zwischen 60 und 180 Euro pro Jahr.


Fallen unter die im Gesetz gelisteten gefährlichen Rassen auch Mischlingshunde?


Ja, wenn die Merkmale einer der gelisteten Rassen zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt vom Veterinäramt der Bezirke. Ausschlaggebend sind Merkmale, die für einen Kampfhund prägend sind.


Gilt das Zuchtverbot für alle zehn genannten Kampfhund-Rassen?


Nein. Ein Zuchtverbot gilt nur für die Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Darüber hinaus ist aber bei allen Hunden das Abrichten auf Kampfbereitschaft und Angriffslust verboten.


Wo müssen die Hunde an einer ein Meter kurzen Leine gehalten werden?


Die kurze Leine gilt für Treppenhäuser, Geschäftshäuser, in Läden, auf Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenkolonien, bei Versammlungen, Volksfesten und sonstigen Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, in Fußgängerzonen sowie Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen.


Wie hoch sind die Geldbußen bei Verstößen?


Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden, bei einem Verstoß gegen das Zuchtverbot sogar mit einer Strafe bis zu 50 000 Euro. Einen festen Bußgeld-Katalog gibt es allerdings nicht, die zuständigen Behörden in den Bezirken einigen sich auf gewisse Spannen. So kann zum Beispiel der Besitzer eines in einer Grünanlage frei herumlaufenden Dackels auch nur ermahnt werden.


Wer kontrolliert die Einhaltung des neuen Gesetzes?


Derzeit sind die Veterinärämter in den Bezirken für die Kontrolle der Hundeverordnung zuständig. Vom Herbst an sollen dann mit Inkrafttreten des neuen Berliner Hundegesetzes die einzuführenden Ordnungsämter auf Hundestreife gehen.


Artikel erschienen am 12. Mai 2004

 
  • 14. Mai 2024
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Berlins neues Hundegesetz

Auf den Hund gekommen

Berlins neues Hundegesetz - Glanztat des SPD-PDS-Senats

Die Berliner SPD-PDS-Regierung ist dabei, sich einen prominenten Platz in den deutschen Geschichtsbüchern zu sichern. Ihr Hundegesetz nahm Anfang der Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit die vorletzte Hürde, den Innenausschuß des Parlaments.

Das Werk hat es in sich. Von der maximalen Hundeleinenlänge in Verkehrsmitteln bis zur Festlegung als gefährlich einzustufender Rassen anhand einer regelmäßig zu erstellenden Beißstatistik – es wurde an fast alles gedacht. Als Glanzstück des Gesetzes bewertet der PDS-Hundeexperte Gernot Klemm allerdings die Einführung der zwangsweisen Implantierung eines Datenchips in jeden Berliner Hund, ein Verfahren das sich übrigens auch für Asylbewerber, Flüchtlinge und Verdächtige aller Art hervorragend eignen würde. Eingeführt wird außerdem eine verbindliche Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter.

Immerhin ein Anfang, aber natürlich kann man mit derlei halbherzigen Maßnahmen den Kampf gegen eine der schlimmsten Plagen in urbanen Ballungsräumen – Hunde und ihre Halter – nicht gewinnen. Nicht einmal an eine Änderung des Lebensmittelrechts hat man sich herangetraut. Noch immer dürfen Hunde nicht offiziell verspeist werden, noch immer gilt ihre waidmännische Erlegung als Sachbeschädigung. Dabei würde die offizielle Ausweisung von Hundejagdzeiten und eine konsequente Förderung der kantonesischen Volksküche – beispielsweise in Form kostenloser Mittagsmahlzeiten in Ganztagsschulen – wesentlich mehr bringen als eine Chip- oder Haftpflicht.

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Adresse:
Ausdruck erstellt am 12.05.2004 um 21:56:05 Uhr
 
Das einzige wirklich sinnvolle daran ist sicher die Haftplicht für alle Hunde.
(Hab ich doch so richtig verstanden, dass in Berlin dann alle Hunde eine Haftpflicht haben müssen?)

Ansonsten, naja mal wieder die typische Deutsche Mentalität.
 
Wie bitte?????????????????? Wir sind eine der schlimmsten Plagen in urbanen Ballungsräumen?????????????????
Ticken die noch ganz???? Was sind denn dann die Politiker???????????....einfach nur zum k.......
 
Interview mit berliner PDS-Sozialsenatorin


Aha. 6.000 von 100.000 Hunden sind Listenhunde, also 6%.

Laut Statistik starben 47 Personen im Zeitraum 1968 bis 2002, davon
"durch Schäferhund 25, durch Schäferhund-Mix 1, durch Pitbull 3, durch Staffordshire Terrier 1 "

Pit und Staff erreichten rechnerisch 8 % der Todesfälle bei 6% Anteil am Gesamthundebestand.
Bewiesen ist damit nichts, da ein einziger Fall plus/minus im Rahmen der normalen statistischen Ungenauigkeit liegt und NICHT als Beweis für eine Aussage herhalten kann.

Schäferhund und -mix erreichten 26 von 47 Todesfällen = 55 % -
bei viel Prozent des Vorkommens von Schäferhunden am Gesamthundebestand?

Etwa 25.000 bis 30.000 DSH-Welpen werden in D jährlich registriert. Viele gehen ins Ausland. Eine mittlere Lebenserwartung von ca. 12 Jahren angenommen, ergibt höchstens 300-360 Tausend derzeit in D lebende registrierte Schäferhunde. Korrekterweise nehm ich diese Zahl mal drei, um auch nicht-registrierte Schäferhunde und Mischlinge zu berücksichtigen. Ergibt etwa eine Million.

4,5 bis 6 Millionen Hunde - je nach Quelle der Schätzung - gibt es insgesamt in Deutschland. Demnach ist der Anteil der Schäferhunde inkl. Mischlinge etwa 16-22% der gesamten Hunde - rund jeder fünfte Hund.

Die rassespezifische Gefährlichkeit ist definiert aus den Schadensfällen im Verhältnis zum Vorkommen.

Bei Listenhunden ergibt sich: 8 % der Todesfälle bei 6% Anteil
Bei Schäferhunden ergibt sich: 55 % der Todesfälle bei ca.20% Anteil

Verhältnis ("Gefährlichkeitsindex"
1,00 wäre der Durchschnitt aller Hunde
1,33 für Listenhunde (mit Ungenauigkeits-Vorbehalt: +/- 1
2,75 für Schäferhunde inkl. Mixe

Damit ist der Gefährlichkeitsindex für Schäferhund etwa doppelt so hoch wie für Listenhunde.

Ich frage mich nur, wie das BVerfG zum gegenteiligen Schluß kommen konnte?
 
Ich dachte, Rasselisten wären gesetzwidrig? Wie können die denn dann eine derartige LHV durchkriegen? *verwirrt bin*
Ich habe außerdem gehört, dass vermutlich alle Hunde über 50 cm die BH pflichtmäßig ablegen sollen. Hab`s aber wie gesagt nur gehört. Stimmt das? Weiß da jemand was zu? Oder hat jemand einen Link mit dem Gesetzesentwurf?
 

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