Ob man da nach fragen kann, kann ich dir nicht beantworten.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die dir Auskunft darüber geben.
Warum auch? Das ist Aufgabe des Tierheims.
Wobei ich es gewagt finde, zu sagen "nur wegen einem Schnapper bekommt kein Hund MK Pflicht".
Allerdings ist das schon ne andere Nummer, wenn er wegen nem Vorfall MK Pflicht hat bzw als "gefährlicher Hund" läuft.
Ich bin aus BW und kenne nur einen Fall, also persönlich, in dem der Hund nach einem Vorfall zum gefährlichen Hund wurde.
Da war es ein Vorfall mit einem anderen Hund - der Hund starb dabei.
Dieser Hund bleibt sein Leben lang ein gefährlicher Hund und hat sein Leben lang MK und Leinenpflicht, da half auch ein WT nicht, bzw den musste er bei den neuen Haltern trotzdem machen.
Und diese dann auch Sachkunde etc.
Das war ein "riesen" Aufwand, den beim Ordnungsamt angemeldet zu bekommen.
Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes in BW zu bekommen, ist alles andere als einfach.
Da spielt dann auch berechtigtes Interesse mit etc.
Ich bleib dabei, das TH in dem der Hund ist, müsste da mit dir zusammenden Weg über und zu den zuständigen Behörden gehen.
Und auch wenn es sich jetzt "mies" anhört.
Tierheime und Tierschutzvereine, die da keinen "Bock" haben mit zu ziehen, die sollen ihre Hunde behalten.
Es gibt Hunde wie Sand am Meer, und gerade so einen Hund, der schon einen Vorfall hatte, sollte nicht "nach uns die Sinnflut ausm TH gelassen werden".
Das hat für mich mit seriöser Tierheim Arbeit nichts zu tun.
Und da wäre ich persönlich auch schon raus aus der Nummer.