Erstanschaffung Hilfen und Tipps

Hallo,
ich habe mich die letzten Wochen, wie auch davor, etwas Intensiver mit den Gesetzen hier in RLP beschäftigt und diesen Text gefunden:
"Pressemitteilung Nr. 1/2009 Verwaltungsgericht Neustadt

Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze

Holt ein Rheinland-Pfälzer einen gefährlichen Hund aus einem baden-württembergischen Tierheim, kann ihm dessen Haltung nicht mit der Begründung untersagt werden, das Tier stamme nicht aus einem Tierheim des Landes Rheinland-Pfalz. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine in der Südpfalz wohnende Frau im Oktober 2008 einen American Staffordshire Terrier-Mischling aus einem baden-württembergischen Tierheim zu sich genommen. Nachdem die Stadtverwaltung hiervon erfahren hatte, untersagte sie mit sofortiger Wirkung die Haltung des Hundes und ordnete zugleich an, diesen wieder in das Tierheim zu bringen. Sie begründete dies damit, dass es sich nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde um einen Hund handele, für dessen Haltung eine Erlaubnis erforderlich sei. Die Frau habe eine solche nicht und könne auch keine erhalten. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes sei nämlich ein berechtigtes Interesse. Ein solches könne aus Tierschutzgründen bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim zwar bejaht werden, es müsse sich aber um ein rheinland-pfälzisches Tierheim handeln.

Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Mit Erfolg: Die Antragstellerin müsse den Hund vorläufig nicht abgeben, denn es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung. Ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes liege dann vor, wenn das Tier aus einem Tierheim an einen sachkundigen und zuverlässigen Halter vermittelt werde und ihm dadurch ein Leben im Tierheim erspart werde. Dies gelte ohne Rücksicht darauf, in welchem Bundesland sich das Heim befinde, denn der Tierschutz sei ohne Bindungen an eine Landesgrenze garantiert. Die Beschränkung auf rheinland-pfälzische Tierheime sei daher nicht gerechtfertigt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 5 L 1418/08.NW -
 
  • 29. April 2024
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Hi -Princess-16 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo
was mich noch Interessieren würde ist, wenn ich in Österreich gemeldet bin und einen Listenhund dort halten möchte. wie sieht es mit besuch in Bayern aus wenn ich dort arbeite und der Hund dann stundenweise dort wäre?
Ist das machbar?
evtl jemand aus Österreich der sich damit auskennt?
 
Ich habe nun noch mal in Hessen bzw in Frankfurt beim zuständigen Amt nachgefragt und der nette Herr meinte das es keine Ausnahmeregelung gibt für das gesetzt (nicht mit zwei Hunden auf die Straße gehen zu dürfen, auch wenn er krank,behindert oder einfach nur alt ist)

Er sagt aber auch da wo kein Kläger wäre da ist auch kein Richter...

Was soll ich nun davon halten?
 
Ich habe nun noch mal in Hessen bzw in Frankfurt beim zuständigen Amt nachgefragt und der nette Herr meinte das es keine Ausnahmeregelung gibt für das gesetzt (nicht mit zwei Hunden auf die Straße gehen zu dürfen, auch wenn er krank,behindert oder einfach nur alt ist)

Er sagt aber auch da wo kein Kläger wäre da ist auch kein Richter...

Was soll ich nun davon halten?

Ja, was hältst du davon? Würde mich echt interessieren.
 
Ich denke wenn man sich so eine Rasse holt sollte man auch mit den Einschränkungen leben können was ja auch der Grund ist weshalb ich nach einer anderen Rasse ausschau halte.

Aber wenn das schon das zuständige Amt meint... kann es mir ja auch egal sein theoretisch
 
Wenn aber doch mal ein Kläger kommt hast du pech gehabt, nicht der vom Amt.
 
Hi Princess,

1. würd ich raten: Wenn Soka dann mit allen Auflagen und Schikanen oder eben einen anderen Hund. Wirst du erwischt ist der Hund schneller weg als du gucken kannst.

2. würd ich erst das Bundesland aussuchen (Sachsen z.B. ist recht unkompliziert), dann den passenden Job, dann Finanzen checken (so ein Eigenheim kostet ne ganze Stange Geld, auch der Unterhalt ;) ) , dann den 2. Hund anschaffen

3. ob TH Hund o Hund v Züchter ist dir selbst überlassen, ich persönlich finde beides toll hauptsache nicht vom Vermehrer in Polen ;)

LG
 
Hi Princess,

1. würd ich raten: Wenn Soka dann mit allen Auflagen und Schikanen oder eben einen anderen Hund. Wirst du erwischt ist der Hund schneller weg als du gucken kannst.

2. würd ich erst das Bundesland aussuchen (Sachsen z.B. ist recht unkompliziert), dann den passenden Job, dann Finanzen checken (so ein Eigenheim kostet ne ganze Stange Geld, auch der Unterhalt ;) ) , dann den 2. Hund anschaffen

3. ob TH Hund o Hund v Züchter ist dir selbst überlassen, ich persönlich finde beides toll hauptsache nicht vom Vermehrer in Polen ;)

LG


:zufrieden: Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen
 
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