Einreisebestimmungen

Meike

KSG-Panzergrenadier™
15 Jahre Mitglied
Einreisebestimmungen

(Stand März 2002)





Dänemark:

tierärztliches Tollwutimpfzeugnis, Eintragung im internationalen Impfpaß, Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt. Sind zwischen Impfung und Einreise weniger als 30 Tage vergangen oder ist das Tier jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Tosa Inu (sowie Kreuzungen mit diesen) ist verboten

Weitere Informationen: Dänische Botschaft Berlin, Tel.: 030/50502000, Fax: 030/50502050, email: [email protected]



Deutschland:

gültige Tollwutschutzimpfung, Impfung vor mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt. Bei Hunden und Katzen die jünger als 3 Monate sind, reicht bei Mitführen des Muttertieres der Nachweis einer gültigen Impfung für die Mutter aus. Ansonsten benötigt man bei der Einreise aus einem EU-Land ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (bei Tieren unter 3 Monaten), bei mehr als 3 Monate alten Tieren ist zusätzliche zum amtstierärtlichen Gesundheitszeugnis eine amtstierärztlich beglaubigte Tollwutschutzimpfung.

Die Einfuhr von Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier ist verboten! Bitte beachten Sie hierzu unbedingt diesen Link! Ausnahmen: Hunde der oben genannten Rassen, die vor oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens genannten Gesetzes bereits in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und aufgrund einer Auslandsreise an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik verbracht wurden dürfen mit ihrem Besitzer wieder einreisen, WENN bei den Zollstellen die erforderlichen Papiere (wie z. B: Abstammungsnachweis, Impfpaß, Wesensbescheinigung und sonstige Bescheinigungen des Ordnungsamtes) vorgewiesen werden. Auch ausländische Touristen dürfen ihre Hunde, die o. g. Rassen zugehören bis zu 4 Wochen in die Bundesrepublik Deutschland verbringen!



Frankreich:

gültige Tollwutimpfung, mindestens 30 Tage höchstens 12 Monate alt, bei Einreise von mehr als 3 Tieren - die jünger als 3 Monate sind - ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l´Agriculture, Paris erforderlich. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein!

Die Einfuhr und Durchreise von American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen ist verboten!Ausnahme für Hunde von ausländischen Touristen sind derzeit nicht vorgesehen! Nicht betroffen sind: Boxer, Bulldog, Bull Mastiff, Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann, Deutsche Dogge, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Fila de Sao Miguel, Mastino Napoletano, Presa Canario, Staffordshire Bull Terrier. Für Wach- und Verteidigungshunde wie Rottweiler und andere gilt Maulkorbzwang, die Gemeinden können zusätzlich Leinenzwang anordnen!

Weitere Informationen: Französische Botschaft Berlin, Tel.: 030/20639177, Fax: 030/20639111, homepage: email: [email protected]

Grossbritannien/Nordirland/Irland:

amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfungen, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.

PET Travel Scheme:

Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muß ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. ERST chippen, DANN impfen!

Tollwutimpfung

Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung*, Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen

Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise

Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörpertiterbescheinigung muß vom Amtstierarzt ausgestellt werden

In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muß das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen

Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d. h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muß jedoch vor jeder Einreise stattfinden.

Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie unter: oder

*Zugelassene Labors:

Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax: 0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder [email protected]

Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email: [email protected] oder [email protected]

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel.: 0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email: [email protected]



Die Einfuhr von Pit Bull Terrier, Japanese Tosas, Dogo Argentino und Fila Brasileiro ist verboten!

Weitere Informationen zu den Rasselisten und zur Einreise:

Informationsdienst Britische Botschaft Berlin, Tel.: 030/20457272, Fax: 030/20457594, email: [email protected]

Pets-Helpline, Tel.: 0044/8702411710, Fax: 0044/2079046834, email: [email protected]

Norwegen:

Ein Hund muß bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze mindestens 16 Monate alt sein.

Der Besitzer muß erklären, dass sein Tier in den letzten 6 Monaten vor Einreise nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.

Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Diese besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II:( Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muß von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muß das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig, wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.

Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens 3 Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muß durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muß mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muß die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.

Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen). Die Impfung muß bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurückliegen.

Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Impfung muß bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurückliegen.

Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip. Die Identitätsnummer muß in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein! Der Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muß das Lesegerät vom Besitzer zur Verfügung gestellt werden!

*Zugelassene Labors für die Titerbestimmung:

Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax: 0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder [email protected]

Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email: [email protected] oder [email protected]

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel.: 0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email: [email protected]



Die Einfuhr von Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen ist verboten. Bei Hunderassen, die mit den angegebenen verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier), muß durch die Ahnentafel nachgewiesen werden, dass das Tier nicht von einer der genannten Rassen abstammt.

Weitere Informationen zu der Rasseliste und den Einfuhrbestimmungen:



Schweden:

Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82 Jönköping) zu beantragen ist. Der Zahlungsbetrag über 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an die genannte Adresse gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden.

Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Diese besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II:( Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muß von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Schweden muß das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig, wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Die Tiere müssen VOR der Impfung gechippt werden. Entspricht der Chip nicht der ISO-Norm, so ist das Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung zu stellen!

Tollwut: Die Impfung muß mindestens 45 Tage und höchstens 12 Monate alt sein! Bei Tieren die bei der Impfung nicht mindestens 3 Monate alt waren gilt die Impfung NICHT! Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muß durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muß mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muß die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.

Leptospirose: Die Impfung muß bei der Einreise nach Schweden mindestens 45 Tage alt und darf nicht älter als 12 Monate sein.

Staupe: Die Impfung muß bei der Einreise nach Schweden mindestens 45 Tage alt und darf nicht älter als 24 Monate sein.

*Zugelassene Labors für die Titerbestimmung:

Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax: 0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder [email protected]

Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email: [email protected] oder [email protected]

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel.: 0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email: [email protected]



Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Shar Pei ist strengstens untersagt!

Weitere Informationen zu der Rasseliste und den Einreisebestimmungen:

Schwedisches Landwirtschaftsamt in Jönköpin, Tel.: 0046/36/155533, Publikumsverkehr von Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Helpline Tel.: 0046/36/156100, homepage:

Spanien:

amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (Gültigkeit 10 Tage) im internationalem Impfpaß mit Herkunftsbescheinigung, Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt, bei Tieren unter 3 Monaten besteht keine Impfpflicht.

Die Einfuhr aller Hunderassen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings entscheiden die einzelnen Autonomien (Bezirke), welcher "Kampfhund" eingeführt werden darf. Madrid hat zum Beispiel eine Rasseliste auf der u.a. auch Husky, Deutscher Schäferhund und Rottweiler zu finden sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der Anreise beim zuständigen Bürgermeisteramt in Spanien nähere Auskünfte einzuholen.

Weitere Informationen: Presse- und Informationsdienst der Botschaft von Spanien, Tel.: 030/923004484, Fax: 030/923004485



Ungarn:

amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (Gültigkeit 8 Tage) im internationalem Impfpaß mit Eintragung der Tollwut- und Staupeimpfung (PFLICHT!), Impfungen mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt. Die Tollwutimpfung darf bei der Wiedereinreise nach Deutschland nicht älter als maximal ein Jahr sein!

Die Einfuhr aller sogenannten "Kampfhunde" ist verboten. Laut Gesetz gilt dies jedoch ausschließlich für Staffordshire Terrier. In jedem Fall sollten vor der Anreise beim zuständigen Bürgermeisteramt des Reisebezirkes in Ungarn nähere Auskünfte eingeholt werden, da das Gesetz von Bezirk zu Bezirk variabel gehandhabt werden kann.

Weitere Informationen: Ungarische Zollinformationsstelle, Tel.: 0036/1/4704121, email: [email protected] oder Ungarische Botschaft Berlin, Tel.: 030/230100, Fax: 030/2291314, email: [email protected]
 
  • 20. April 2024
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Hi Meike ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, meine Schwiegereltern können uns nur bis max. 4 Wochen besuchen, dann müssen sie mit den 2 Zwergen wieder ausreisen
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.
Gruß
bones

PS: Ich frage mich, wie die Zöllner einen 8 Wochen alten Pitbull erkennen wollen???
 
@ Bones:

„Ja, meine Schwiegereltern können uns nur bis max. 4 Wochen besuchen, dann müssen sie mit den 2 Zwergen wieder ausreisen“

So hat doch jede Bestimmung auch ihr gutes. Meine Schwiegermutter wohnt wie wir in Niedersachsen und benötigt keine Einreiseerlaubnis.
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Aber na ja, bisher bin ich sie meist nach 1 Tag wieder los geworden. :cool:
 
Schweden:

...

Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Shar Pei ist strengstens untersagt!

Weitere Informationen zu der Rasseliste und den Einreisebestimmungen:

Schwedisches Landwirtschaftsamt in Jönköpin, Tel.: 0046/36/155533, Publikumsverkehr von Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zur Information:

Ich habe es schriftlich vom Swedish Board of Agriculture (also vom Landwirtschaftsamt), daß keine Rassen außer Wolfshybriden in Schweden verboten sind!

Original-Wortlaut:
"There are no dog breeds that are not allowed into Sweden (except dog mixed with wolf, wolfhybrids). And the dog must be at least 7 - 8 months before it can enter Sweden. Because this is the time it takes for the vaccinations to be done."

Da ich schon auf verschiedenen Webseiten gelesen habe, daß entweder nur der Pitbull oder zusätzlich auch der Tosa, Dogo und Fila Brasileiro verboten sind, habe ich jetzt noch einmal explizit nach diesen Rassen gefragt. Sollte sich noch etwas ändern, werde ich es hier posten.
 
Das scheint so ein Gummiparagraph zu sein.

Der Wortlaut des Gesetzes kann verschieden ausgelegt werden.

und dort auf
"Bedingungen für die Einfuhr von Hunden nach Schweden PDF"
klicken.
In diesem PDF-Dokument steht:
"...es ist nicht zulässig, in Schweden Wolfshybride zu besitzen oder zu halten. Es ist nicht zulässig, Hunde zu besitzen oder durch Zucht zu produzieren, die extrem hohe Kampfeslust haben (Tierschutzverordnung SFS 1988:539, geändert durch SFS 1997:49"

Das scheint ähnlich zu sein, wie die deutsche Gummigesetzgebung, in der die Qualzucht u.a. wegen Aggressionssteigerung verboten ist. Diese wird je nachdem ausgelegt, zurzeit werden nicht Zuchtlinien bzw. Zuchten, sondern Rassen als "gesteigert aggressiv" verboten. Selbst die Politiker im niedersächsischen Parlament haben die Zukunft dieses Bundesgesetzes kritisch beurteilt. Jedenfalls laufen dagegen ernstzunehmende Klagen.

Vielleicht ist uns Schweden ein paar Jahre voraus, das Gesetz ist von 1988 und 1997 geändert. Sieht so aus, als ob da die Rasseliste gestrichen wurde und durch die rasseneutrale Formulierung "extrem hohe Kampfeslust" ersetzt wurde. Damit wären dann freundliche Pitbulls erlaubt, aber mannscharfe Schäferhunde verboten. Soweit sind wir in Deutschland noch nicht.

Die genauen Bestimmungen sowie die nötigen Formulare zur Einfuhr von Hunden und Katzen sind auch durch das Generalkonsulat, Postfach 304950, 20316 Hamburg, erhältlich. Bitte senden Sie einen mit DM 3,00 frankierten, an Sie selbst adressierten Rückumschlag ein und geben Sie das Stichwort "Hund" oder "Katze" auf dem Rückumschlag an.

Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) bearbeitet Fragen dieser Art. Für detaillierte Informationen bitten wir Sie sich direkt an das Zentralamt in Jönköping zu wenden
Jordbruksverket
Vallgatan 8
S-551 82 Jönköping

E-mail:[email protected]

Servicetelefon für Hundeanfragen: +46 36 15 55 33

Weitere Informationen und aktuelle Pressemitteilungen erhalten Sie unter:
Jordbruksverket
und
Aus den "3,00 DM" schließe ich, dass diese Informationen auch schon wieder rund eine Jahr alt sind.

Übrigens sagt der Währungskonverter

dass 400 SEK etwa 44 Euro sind.

<small>[ 07. November 2002, 11:37: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>
 
Ich habe die Antwort bekommen, daß in Schweden definitiv keine bestimmten Hunderassen verboten sind.

Die Dame war sehr interessiert an den Websiten, die anderweitiges verbreiten und meinte, das wäre sehr interessant zu lesen...
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Gruß
 
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