Einfuhr Staff-Bull aus England

Maria187

10 Jahre Mitglied
Liebe Alle,

ein Arbeitskollege von mir aus unserer englischen Zweigstelle macht zur Zeit in Praktikum hier in BW im Dreiländereck.
Er würde gerne einen ihm angebotenen Job hier annehmen. Aber - sein Hund, den er in London vor vier Jahren an einen Gartenzaun angebunden gefunden hat ist ein Staff-Bull.
Er hat diesen Hund damals offiziell nach englischen Vorschriften angemeldet und er ist gechipt.
Da wir hier wenige Kilometer zur französischen und zur Schweizer Grenze haben, ist es möglich diesen Hund irgendwie hier her zu überführen? Darf der Hund wenn er in der Schweiz oder in Frankreich gemeldet ist in Deutschland "zu Besuch" sein, ganz legal?
Seine Eltern wohnen in der Schweiz, eine verlässliche Meldeadresse wäre also gegeben.

Ich wäre euch über Auskünfte dankbar, er muss seine Entscheidung bald bekannt geben und wird nicht hier her wechseln wenn der Hund nicht mit kann.

Danke!
 
  • 29. April 2024
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Hi Maria187 ... hast du hier schon mal geguckt?
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meines wissens nach darf der Hund nicht länger als 6 Wochen zu Besuch sein
 
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.


Die Meldeadresse des Hundes sollte auch keine Alibi-Adresse sein, sondern der Hund sollte schon überwiegend dort sein. Sieht also schlecht aus. Zumindest auf legalem Weg.
 
meines wissens nach darf der hund sich mit dem besitzer bis zu 3 monate in deutschland aufhalten, ansonsten anfrage ans innenministerium.:hallo:
 
;)jupp, bekannter von mir war für 3 monate in deutschland, hatte aber eine genehmigung vom ministerium.
 
Ei dann sag das doch dazu, sonst denken die Leute, 3 Monate sind grundsätzlich ok *hmpf*
 
Darf der Hund wenn er in der Schweiz oder in Frankreich gemeldet ist in Deutschland "zu Besuch" sein, ganz legal?
Frankreich kannst du vergessen.....
Einreise von Pitbull-artigen ohne FCI-Papieren (die ja sicher nicht am Zaun dabei waren...) ist die Einreise untersagt, auch für die Ferien.
Und das würde ich sehr Ernst nehmen !!
 
Weil es mir grad durch Frankreich auch in letzter Zeit mehrmals durch den Kopf ging (schon mal sorry fürs OT:( Kann man denn durch Phänotypisierung FCI-Papiere ohne Zuchtzulassung bekommen?
 
Vor ca. 10 Jahren war das kein Problem...;)
Aber ,man ist ja nicht dumm, die Lücke wurde recht schnell geschlossen !
Jetzt noch ein Rassezuteilung für einen Staff zu bekommen.....fast unmöglich.
 
Danke für eure Antworten! Ich hatte gehofft, das durch die 3-Länder-Situation noch was geht, was halbwegs legal ist. Aber dann ist wohl so ziemlich alles zu spät. Was für ein Desaster, als Besitzer von einem "ungefährlichen" Hund kriegt man ja nicht regelmäßig mit, was sich mit einem "Aussätzigen" so für Probleme ergeben können, an die man vorher noch nie gedacht hat.
 
Vor ca. 10 Jahren war das kein Problem...;)
Aber ,man ist ja nicht dumm, die Lücke wurde recht schnell geschlossen !
Jetzt noch ein Rassezuteilung für einen Staff zu bekommen.....fast unmöglich.

es geht auch heute noch. vor 2 jahren hat ein hund, den ich vermittelt habe, registerpapiere bekommen. er darf halt nicht kastriert sein. :D
 
Er soll doch trotzdem mal noch beim Ministerium anfragen - Fragen kostet ja nichts!

Anmeldung in der Schweiz ist leider auch nicht mehr in allen Kantonen einfach so möglich :( Kt Solothurn zB müssen Papiere vorliegen, Kt Zürich geht es gar nicht :rolleyes:
 
Ich weiß nicht ob das immernoch so läuft, aber vor einiger Zeit hat man beim gewünschten Zuchtverband eine Phänotypisierung angefragt, wurde dann auf eine Ausstellung geladen und hat den Hund dort ausgestellt. Der Richter hat den dann normal bewertet und entschieden ob der Hunde sozusagen "dieser Rasse angehört", oder eben nicht. Falls ja wurden die Registerpapiere ausgestellt- dann konnte der Hund aber auch ganz normal zuchttauglich werden- bzw eigentlich war es dann sogar erwünscht in vielen Fällen, nur deswegen macht eine Phänotypisierung ja Sinn für den jeweiligen Rassezuchtverband.

Geht das heute immernoch so?
 
Ich finde es eigentlich eher interessant für Frankreich, da Listis dort ja nur mit FCI-Papieren reinkommen. Zuchttauglichkeit wird die Behörden dort nicht interessieren.
 
Nein....aber es interessiert die die Dir die Papiere ausstellen. ;) Und um an diese zu kommen, muß es so automatisch auch den Besitzer interessieren...

Bei dem kleinen Bestand von zB Amstaffs und Bullterriern (mit Papieren) in D, dem relativ geringen Genpool hier, würde es ja Sinn machen für die RZV´s Hunde mit korrektem Phänotyp anzunehmen. Aber oft findet es trotzdem nicht grade statt...
Weil kaum einer nachfragt, oder weil viele abgelehnt werden? Ich weiß es nicht?
 
da ein hund mit registerpapieren zuchttechnisch ein überraschungsei ist, wollte ich persönlich keinen im stammbaum meines hundes haben. dabei geht es mir aber ausschliesslich um krankheiten, die man sich so in die linie holen kann.

ich kenne auch keinen seriösen züchter, der sich darauf einlassen würde.
 
Hunde mit Registerpapiere dürfen nicht zur zucht verwendet werden. ich habe es damals gemacht, weil die neuen besitzer ein haus in frankreich haben.

in holland ist es m.W. nach anders. dort dürfen sie zur zucht verwendet werden.

der hund wurde vorgestellt und bekam dann die papiere. alle waren glücklich.

:D
 
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