Hat einer mal den Link gelesen den ich gepostet habe?
Hier der Text von der FB Seite
Was lange währt... Es gibt endlich amtliche Neuigkeiten.
Das OVG Münster hat gestern das bekannte Urteil des VG Köln vom Mai 2017 aufgehoben - Olde English Bulldogges sind NICHT pauschal als Listenhundmischlinge einzustufen!
In diesem Verfahren ging es neben dem Freispruch für einen individuellen Hund um die Frage, ob die OEB grundsätzlich pauschal als Listenhundmischlinge nach dem LHG einzustufen sind. Dies wurde bekanntlich in der Vorinstanz vom VG Köln so entschieden und seit 2017 in NRW trotz der fehlenden Rechtskraft des Urteils so praktiziert.
Dieses unsägliche Urteil wurde jetzt endlich aufgehoben, dieses willkürliche Vorgehen sollte damit endlich ein Ende haben. Entgegen aller Unkenrufe im Voraus haben wir damit ein wichtiges Ziel dieses Verfahrens erreicht.
Uns liegt die detaillierte Urteilsbegründung noch nicht vor, wir können also noch nicht im Details bewerten, was genau sich daraus ableiten lässt.
Aufgrund dessen, was wir im Gerichtssaal gehört haben, lässt sich jedoch klar feststellen:
Die vom LANUV auf der Basis des nicht rechtskräftigen Urteils der Vorinstanz erlassene Verwaltungsvorschrift ist nicht haltbar, wenn man den Ausführungen des Gerichts folgt. Eine pauschale Einstufung aller OEB als Listenhundmischling ist nach dem gültigen LHG nicht zulässig, es muss zwingend immer der Einzelfall individuell bewertet werden. Das bedeutet, wir kommen (zunächst) zum Stand von 2017 zurück. Für die bisher auf der Basis dieser Vorschrift pauschal als Listenhundmix eingestuften Hunde müssen nun alle Verfahren neu aufgerollt werden - Wir stehen Betroffenen dabei gern zur Seite.
Dies ist nicht die von uns angestrebte und erhoffte grundsätzliche Regelung, das OEB aufgrund ihrer eigenständigen Rasseeigenschaft generell nicht von Zwangsmaßnahmen betroffen sind. Das wäre für uns der Wunsch gewesen, über eine Anerkennung der OEB als eigenständige Rasse hatte das Gericht allerdings nicht zu entscheiden.
Für den COBD e.V. endet an dieser Stelle der Kampf nicht, wir werden unseren Einsatz fortsetzen. Wie unsere nächsten Schritte aussehen werden, hängt zunächst von der detaillierten Urteilsbegründung und in der Folge von den Reaktionen der zuständigen Behörden ab. Wir werden informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Final bleibt uns zu sagen, das wir all jenen, die uns auf dem Weg zu diesem Urteil insbesondere finanziell sehr großzügig unterstützt haben, zu großem Dank verpflichtet sind. Nach wie vor sind wir überwältigt von dem Zusammenhalt, der sich angesichts der Lage über Vereinsgrenzen hinweg gezeigt hat. Großes Kino, jedem Einzelnen nochmals herzlichen Dank!