“Gefährliche” Hunde nach DT einführen

)
Muss ich angeben von wo der Hund Stamm ?

Weil ich weis nur aus Bulgarien da ich ja die von meinen Bekannten vermittelt bekommen habe, er meint das wäre legal da der Hund alles hat Impfung und pass und Chip.

Tja, da hat er wohl gelogen.

Die Mitarbeiter/innen vom Amt sind ja nun auch nicht doof und ich denke, für solche Gesetze auch sensibilisiert. Könnte also durchaus sein, dass ihnen auffällt, dass der Hund illegal eingeführt wurde.
Ich habe aber keine Ahnung, welche Konsequenzen das hat, kann mir aber nicht vorstellen, dass das problemlos durchgeht.
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Lustig, mir schon klar keine lügen, aber was soll ich jetzt machen? Kommt auf mich eine Strafe zu oder wird mir vlt sogar der Hund weg genommen?

Meines Wissens muss ein Hund, der aus dem Ausland einreist und keine gültige Tollwutimpfung hat - und die kann der Hund in dem Alter nicht haben - in Quarantäne (auf Kosten des Besitzers).

Wir hatten hier mal so einen Fall im Forum. Da haben die Leute den Hund der Familie (der also dort gelebt hatte) ungeimpft aus der Türkei mitgebracht. Der wurde eingezogen und musste am Flughafen in Quarantäne zur Beobachtung, so lange, bis klar war, der Hund hatte keine Tollwut.

In eurem Fall heißt das: Der Hund muss in Quarantäne, bis er geimpft werden kann - und dann nochmal drei Wochen, bis klar ist, der Impfschutz wirkt. Ihr kriegt ihn also wieder, wenn er 15 Wochen alt ist, und den gültigen Impfschutz hat.

Schau mal hier: Hier ist ein ähnlicher Fall beschrieben. Da kommt auch ein Hund vor, der bereits Besitzer hatte.

Diese durften ihn behalten (nach der Quarantäne), es wurde aber zusätzlich zu den Unterbringungskosten noch ein Bußgeld erwähnt.

 
Wir hatten den Fall mal mit einem Chihuahua aus Ungarn, der ebenfalls "zu früh" eingeführt wurde (als ich noch beim TA gearbeitet hab).

Das wurde vom Doc dem Vet Amt gemeldet und daraufhin kam der kleine in Quarantäne.
(Allerdings konnte damals ausgehandelt werden, dass er in häusliche Quarantäne kommt, das war natürlich besser für den Hund.)
Eingezogen wird der Hund meines Wissens nach nicht deswegen.

Wie das mit einem illegal eingeführten rotti aussieht.. Hm.
Eigentlich fallen doch nur Pitbull, Amstaff und Bullterrier und deren Mixe unter das Importverbot, oder nicht?
 
Eigentlich fallen doch nur Pitbull, Amstaff und Bullterrier und deren Mixe unter das Importverbot, oder nicht?

Ja.

Wobei wir hier auch mal einen Fall hatten, da hat eine Behörde in Bayern die Haltung eines eingeführten Rottis untersagt mit der Begründung- keine Ahnung, weiß nicht, im Wesentlichen "In Bayern machen wir das so und wir dürfen das!"

Aber normalerweise ist das kein Problem. Es gibt kein generelles Einfuhrverbot für Rottweiler und deren Mixe.

Für die zu frühe, ungeimpfte oder nicht ausreichend gemipfte Einfuhr kann ein Bußgeld fällig werden!
 
Mit Quarantäne habt ihr ja noch Glück. Hier in der Schweiz wurden solche Welpen auch schon eingeschläfert.
Mehr möchte ich nicht dazu schreiben, sonst gelte ich wieder als unfreundlich.
 
Wie das mit einem illegal eingeführten rotti aussieht.. Hm.
Eigentlich fallen doch nur Pitbull, Amstaff und Bullterrier und deren Mixe unter das Importverbot, oder nicht?


Das ist entsprechend so geregelt:
Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.

Dies sind Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.

Hessen zb - man darf sich zwar einen Hund vom Züchter holen, Tests machen etc, aber ich glaube sie könnten einem den Rottweiler aus dem Ausland verbieten.
So verstehe ich es - bitte ggf. verbessern :)
 
Ich glaube das mit der Einfuhr wegen Rasse bei Kat. 2 Hunden, fällt unter "wo kein Kläger, da kein Richter". Auch ist es ja schwammig, weil Kat. 2 Hunde ja meist ihre Gefährlichkeit widerlegen können.
 
Unser Tierarzt hat 3 Impfungen und die Tollwut Impfung gemacht, wie ich verstanden hab ist die Tollwut Impfung ungültig, nächste Woche jetzt am Mittwoch hab ich Termin zur Nachimpfung, ich werde ihn ansprechen. Ich hatte sowieso vor einen großes Blutbild Machen zu lassen sobald der Welpe alle Impfungen hat. Ich find das echt blöd da ich dachte es wäre alles gut da mein Bekannter sein cane corso ebenfalls so bekommen hat. Ich hab halt total Angst das der mir genommen wird, was kostet so eine Quarantäne? Und was kommen für kosten Bußgeldmäsig auf mich zu?
 
Hessen hat keine Kategorie 1 und Kategorie 2.

Hessen zb - man darf sich zwar einen Hund vom Züchter holen, Tests machen etc, aber ich glaube sie könnten einem den Rottweiler aus dem Ausland verbieten.
So verstehe ich es - bitte ggf. verbessern :)

Ich meine auch, denn, soweit ich weiß, darf man in Hessen nur dann einen Listenhund vom Züchter erwerben, wenn die Elterntiere beide den Wesenstest absolviert und bestanden haben. Das kann man bei einem ausländischen Tier schlecht nachweisen.
 
Unser Tierarzt hat 3 Impfungen und die Tollwut Impfung gemacht, wie ich verstanden hab ist die Tollwut Impfung ungültig, nächste Woche jetzt am Mittwoch hab ich Termin zur Nachimpfung, ich werde ihn ansprechen. Ich hatte sowieso vor einen großes Blutbild Machen zu lassen sobald der Welpe alle Impfungen hat. Ich find das echt blöd da ich dachte es wäre alles gut da mein Bekannter sein cane corso ebenfalls so bekommen hat. Ich hab halt total Angst das der mir genommen wird, was kostet so eine Quarantäne? Und was kommen für kosten Bußgeldmäsig auf mich zu?
Warum hast du jetzt eigentlich Bedenken? Davor hast du dir scheinbar nicht allzu viele Infos geholt. Das Finanzielle ist jetzt halt doof, aber darf schon weh tun, vielleicht hält es den nächsten davon ab solch unüberlegte Aktionen zu machen.
Der Rechtsanwalt Weidemann wird oft empfohlen, und wenn du in deinem BL nur Kat. 2 Hund mit den genannten Bedingungen holen darfst, dann such dir am besten schnell mal eine Wohnung in einem andern BL, wo es legal ist ihn zu halten.
 
Es läuft bei mir das Kopfkino: zwei junge Kerle, einer mit CC, der andere mit Rottweiler aus dem Ausland.

Aber ich weiß, Vorurteile und so........
 
und wenn du in deinem BL nur Kat. 2 Hund mit den genannten Bedingungen holen darfst, dann such dir am besten schnell mal eine Wohnung in einem andern BL, wo es legal ist ihn zu halten.

Nochmal: Hessen unterscheidet nicht in Kat 1 und 2. - gleiche Vorschriften für alle Rassen, die dort auf der Liste stehen.
 
Ja, bisher hatte der TE ja nicht geschrieben, dass er in Hessen wohnt. Die Regelungen der anderen Bundesländer, in denen Rottweiler gelistet sind, sind meines Wissens nicht so, z.B. bei uns in BB.
Jetzt ist das Problem viel größer, denn der Hund gilt nur dann als nicht gefährlich, wenn beide Elterntiere einem bestandenen Wesenstest nachweisen können. Ansonsten darf er ihn in Hessen nicht halten.
Damit ist auch klar, was bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Da hilft wohl nur noch bei dem genannten Rechtsanwalt nachzufragen, ob er eine Chance sieht.
 
Äh ne. Man darf in Hessen nur mit Hunden ZÜCHTEN die einen WT haben. Aber natürlich deutschlandweit kaufen, und wenn der Zwinger in S-H ist und die Hunde keinen WT haben müssen, ist das kein Problem.
 
Also was jetzt ? Und nein wir sind eine Familie mit Haus und Garten, hätte ich das gewusst das Probleme kommen hätten wir das auch nicht gemacht. Da aber unser bekannter und sagte nein nein alles legal Blabla haben wir Ihn vertraut .

Meine frage ist halt, was für kosten kommen und ob der Hund bei uns bleiben darf. Oder wird er uns genommen ... weil das wäre echt schade weil der Welpe die zwei Wochen in unserem Herzen schon ist.
 
Nur ist mir klar das das Amt keine Ausnahmen macht, nur weil wir Garten und Haus haben und eine Familie sind. Und rein Platz gesehen gut haben wird. Letztendlich weis ich ist ein Listenhund und alles gesetzlich Aufgelistet ist. Nur mit was für bedenken muss ich mich zusammen fassen
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „“Gefährliche” Hunde nach DT einführen“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

L
Eher nein.. Ich bin ein naturwissenschaftlicher/mathematischer Totalausfall :rolleyes:. Formelsammlungen aus den jeweiligen Fächern konnte ich dir fast alle auswendig, da bin ich echt gut drin, runterbeten. Was mir aber so garnix geholfen hat, weil ich null Peilung hatte welche dieser Dinger ich...
Antworten
30
Aufrufe
3K
Candavio
Crabat
Hä die Erfahrungen und der Umgang mit bissigen Hunden hat doch nichts mit der Sicherung vor Einbruch zu tun :gruebel:
Antworten
28
Aufrufe
2K
Manny
sleepy
Hm, ich sehe es eher so...schlage sie mit ihren eigenen Mitteln. ;)
Antworten
10
Aufrufe
1K
Crabat
Meizu
Kann man so sehen, allerdings kann ich verstehen dass sie möchte das diese drei relativ „zahmen“ Exemplare auch relaxed bleiben.
Antworten
7
Aufrufe
1K
Crabat
O
Die Leute wohnen ein Ort weiter zur Miete , ehemalige Nachbarn
Antworten
25
Aufrufe
2K
Odin 13
O
Zurück
Oben Unten