Einführen von einen old englisch Buldogge

Voekie

Hallo
Hier mal eine Frage aus die Niederlande, ich bitte mal um Nachsicht wenn meine Gramatik/ Gross und Kleinschreibung nicht 100% ist
Meine Frau hat einen Arbeidstelle in Dortmund bekommen, der Gedanke ist dass ich mit unseren Hund nachkomme sobald sie ihren Festvertrag hat.
Meine Frage ist jetzt: wer bestimmt ob mein Hund als gefährliche Rasse ein zu stufen ist und wann?
Muss ich die Einstufung einmalig in nrw machen oder muss ich jedes mal wenn wir uns ein Haus ansehen wollen erstmal vor Ort klären ob es sich überhaupt lohnt?
Es ist eine old englisch Buldogge Hundin von sechs Jahre alt, sie ist eher eine schlanke vertreterin der Rasse und sie kommt aus / ist geboren in Deutschland und wohnt jetzt seit vier Jahre bei uns in die Niederlande, sie hat also einen Deutschen Haustierausweis
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Voekie ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 10 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Als gebürtige Deutsche darf sie auf jeden Fall wieder einreisen.
Und wegen der Landeshundeverordnung für das jeweilige Bundesland hilft dir Google gerne weiter.
 
Einen deutschen Hund darfst du immer wieder nach Deutschland einführen.

Ich glaube, der Old Englisch Bulldog steht auf keiner Rasseliste (man korrigiere mich bitte falls doch) und unterliegt somit keinen Auflagen.
 
Einen deutschen Hund darfst du immer wieder nach Deutschland einführen.

Ok dankeschön


Ich glaube, der Old Englisch Bulldog steht auf keiner Rasseliste (man korrigiere mich bitte falls doch) und unterliegt somit keinen Auflagen.
OEB ist aber auch keine annerkannte Rasse, und sie ist vom Körperbau schon recht "Listie".
Ich geh dementsprechend davon aus das irgendein Amt schon seinen Senf dazu geben mag
 
OEB ist aber auch keine annerkannte Rasse, und sie ist vom Körperbau schon recht "Listie".
Ich geh dementsprechend davon aus das irgendein Amt schon seinen Senf dazu geben mag

Und wenn du dich erkundigst bei einem Sachverständigen? Einem Deutschen? Das der dir eine Phänotyp Beurteilung macht? Wo kam sie denn her aus Deutschland? Da muss sie ja auch gemeldet gewesen sein.
 
OEB ist aber auch keine annerkannte Rasse, und sie ist vom Körperbau schon recht "Listie".
Ich geh dementsprechend davon aus das irgendein Amt schon seinen Senf dazu geben mag
Du kannst dennoch den Hund ganz normal beim OA anmelden und bei der Steuer..da wird dir keiner einen Strick draus drehen.
Lies auch mal hier
 
Du kannst dennoch den Hund ganz normal beim OA anmelden und bei der Steuer..da wird dir keiner einen Strick draus drehen.
Lies auch mal hier
NRW halte ich trotzdem für riskant.
Aber wenn der Mann schon vorher da arbeitet, kann sie ja mal dort Urlaub machen mit dem Hund und alles rechtliche abklären

edit: sorry, Mann und Frau umgekehrt
 
Als gebürtige Deutsche darf sie auf jeden Fall wieder einreisen.
Und wegen der Landeshundeverordnung für das jeweilige Bundesland hilft dir Google gerne weiter.
Gut zu wissen das sie wieder einreisen darf.
Durch meine Suche aus Google bin ich in dieser Gruppe ausgekommen.
Wie ich in meine Frage geschrieben habe geht es hier um NRW .
NRW hat Liste, soweit war Ich schon.
Vor allem will ich jetzt rausfinden ob ich vor Ort noch Getuhe bekomme
Ich habe über google rausgefunden: Bund - Bundesland - Landkreis - Stadt, ich hoffe das stimmt soweit.
Google Sagt mit eher nicht direkt wie ich mich zu verhalten habe je mehr ich am ende dieser Reihe ankomme.
Gehen wir doch mal davon aus dass Sie in Deutschland einreisen darf, dann fahre ich nach das Bundesland NRW wonach ich in einen dementsprechenden Landkreis ankomme und mich dan in eine stadt/Ort niederlassen mag.
Die Frage ist jetzt: wer kann mir wann in dieser Reihe das Leben schwer machen.?
Ich mag halt nicht ein Haus kaufen um dann raus zu finden das mein Hund als gefährlich einzustufen ist und ich nichtmal einziehen kann.
Weil ohne sie zieh ich nicht um.
 
NRW halte ich trotzdem für riskant.
Aber wenn der Mann schon vorher da arbeitet, kann sie ja mal dort Urlaub machen mit dem Hund und alles rechtliche abklären

edit: sorry, Mann und Frau umgekehrt
NRW.....deswegen halt meine Frage , lese da immer so horror storys.
Die Frage ist jetzt , da noch nicht klar ist wo wir uns genau niederlassen werden, muss ich mich jedesmal mit die örtliche Behörde auseinander setzen oder gibt es die Möglichkeit mich einmalig in NRW zu registrieren und fertig?
 
Und wenn du dich erkundigst bei einem Sachverständigen? Einem Deutschen? Das der dir eine Phänotyp Beurteilung macht? Wo kam sie denn her aus Deutschland? Da muss sie ja auch gemeldet gewesen sein.
Sie ist mit unter zwei Jahre zu uns gekommen, weiss leider nicht ob sie da schon vorgestellt ist.
Wenn ein Sachvertändiger da eine Aussage macht ist das bindend?oder kann der nächte Sachbearbeiter diesen ablehnen.
 
Ich würde mir ggf. einen Anwalt nehmen, der dich bei der Abwicklung mit den Behörden unterstützt

Lars Weidemann wird hier des Öfteren empfohlen

Viel Erfolg
 
Hallo erstmal!

Ich denke, das "schlimmste", was dir passieren kann, ist, dass deine OEB als Hund besonderer Rassen nach §10 des Landeshundegesetzes eingeordnet wird. Also, als Typ AmBull. Die darfst du mit Sachkundeprüfung ganz normal halten und sie werden auch nicht überall höher besteuert.

Wenn du sichergehen willst, lass direkt ein Rassegutachten machen, bei einem anerkannten Sachverständigen .

Mit Herrn Weidemann zu reden schadet sicher nicht. Der wohnt ja auch in NRW und kennt sich aus.
 
Hat einer mal den Link gelesen den ich gepostet habe?

Hier der Text von der FB Seite


Was lange währt... Es gibt endlich amtliche Neuigkeiten.
Das OVG Münster hat gestern das bekannte Urteil des VG Köln vom Mai 2017 aufgehoben - Olde English Bulldogges sind NICHT pauschal als Listenhundmischlinge einzustufen!


In diesem Verfahren ging es neben dem Freispruch für einen individuellen Hund um die Frage, ob die OEB grundsätzlich pauschal als Listenhundmischlinge nach dem LHG einzustufen sind. Dies wurde bekanntlich in der Vorinstanz vom VG Köln so entschieden und seit 2017 in NRW trotz der fehlenden Rechtskraft des Urteils so praktiziert.
Dieses unsägliche Urteil wurde jetzt endlich aufgehoben, dieses willkürliche Vorgehen sollte damit endlich ein Ende haben. Entgegen aller Unkenrufe im Voraus haben wir damit ein wichtiges Ziel dieses Verfahrens erreicht.

Uns liegt die detaillierte Urteilsbegründung noch nicht vor, wir können also noch nicht im Details bewerten, was genau sich daraus ableiten lässt.
Aufgrund dessen, was wir im Gerichtssaal gehört haben, lässt sich jedoch klar feststellen:

Die vom LANUV auf der Basis des nicht rechtskräftigen Urteils der Vorinstanz erlassene Verwaltungsvorschrift ist nicht haltbar, wenn man den Ausführungen des Gerichts folgt. Eine pauschale Einstufung aller OEB als Listenhundmischling ist nach dem gültigen LHG nicht zulässig, es muss zwingend immer der Einzelfall individuell bewertet werden. Das bedeutet, wir kommen (zunächst) zum Stand von 2017 zurück. Für die bisher auf der Basis dieser Vorschrift pauschal als Listenhundmix eingestuften Hunde müssen nun alle Verfahren neu aufgerollt werden - Wir stehen Betroffenen dabei gern zur Seite.

Dies ist nicht die von uns angestrebte und erhoffte grundsätzliche Regelung, das OEB aufgrund ihrer eigenständigen Rasseeigenschaft generell nicht von Zwangsmaßnahmen betroffen sind. Das wäre für uns der Wunsch gewesen, über eine Anerkennung der OEB als eigenständige Rasse hatte das Gericht allerdings nicht zu entscheiden.

Für den COBD e.V. endet an dieser Stelle der Kampf nicht, wir werden unseren Einsatz fortsetzen. Wie unsere nächsten Schritte aussehen werden, hängt zunächst von der detaillierten Urteilsbegründung und in der Folge von den Reaktionen der zuständigen Behörden ab. Wir werden informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Final bleibt uns zu sagen, das wir all jenen, die uns auf dem Weg zu diesem Urteil insbesondere finanziell sehr großzügig unterstützt haben, zu großem Dank verpflichtet sind. Nach wie vor sind wir überwältigt von dem Zusammenhalt, der sich angesichts der Lage über Vereinsgrenzen hinweg gezeigt hat. Großes Kino, jedem Einzelnen nochmals herzlichen Dank!
 
Sie ist mit unter zwei Jahre zu uns gekommen, weiss leider nicht ob sie da schon vorgestellt ist.
Wenn ein Sachvertändiger da eine Aussage macht ist das bindend?oder kann der nächte Sachbearbeiter diesen ablehnen.


Ich würde, mit Hilfe eines Anwalts, bei der Stadt wo ihr hinwollt, eine Liste der anerkannten Sachverständigen erfragen. Im Normalfall haben die Gemeinden und Städte Listen über die Sachverständigen die solche Rassegutachten erstellen. Und dann eben ein Gutachten machen lassen. Damit auch keiner im Nachhinein sagt ihr hättet einen ListenMix wissentlich unterschlagen und der Hund im Tierheim landet.

Ich habe damals, als die Kleine einzog, auch bei meiner Stadt die Liste bekommen der Sachverständigen, habe ein Gutachten erstellen lassen und das bei der Stadt eingereicht. Meine zählt nun als StaffMix unter die Liste, aber so war der Werdegang.

Der Anwalt der weiter oben empfohlen wurde kann da sicher helfen.
 
Rassegutachten würde ich ohne Not nicht machen. Wenn der meint darin einen Pit, Staff whatever zu sehen, war es das nämlich. Der Hund ist eine OEB, und darf nicht mehr pauschal als Listenhund eingestuft werden nur aufgrund der Tatsache, das es keine anerkannte Rasse ist.
Weidemann vorher(!) mal zu kontaktieren(geht auch über Mail) ist aber sicher nicht die schlechteste Idee.
 
Ich schließe mich den Mädels an, lass ein Rassegutachten machen.
Dann bist du auf der sicheren Seite.

Nur weil nicht pauschal alle OEBs als Listis oder Ambulls eingestuft werden, kann es der Einzelfall immernoch.
Und dann habt ihr den Salat.

Ich weiss gar nicht wie das ist, wenn man ein Gutachten machen lässt und das bestätigt den Listi, kann man nochmal woanders eins machen lassen?
Da das ganze freiwillig geschieht würde ich davon ausgehen.
Da kann der Anwalt sicher helfen.
 
@bxjunkie

nicht pauschal heißt für mich aber im Umkehrschluss, dass es im Einzelfall trotzdem möglich ist

Ich geb dir aber recht, ich würde auch nicht im vorauseilenden Gehorsam ein Gutachten erstellen lassen, sondern mich als aller Erstes anwaltlich beraten lassen

Ich denke, das ist einfacher, als wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist
 
Der Hund ist eine OEB, und darf nicht mehr pauschal als Listenhund eingestuft werden nur aufgrund der Tatsache, das es keine anerkannte Rasse ist.
Nicht mehr pauschal, aber individuell. Und der TE meint ja, die Hündin sähe ein wenig listenhundmäßig aus.
Ich würde, mit Hilfe eines Anwalts, bei der Stadt wo ihr hinwollt, eine Liste der anerkannten Sachverständigen erfragen.
Sie wissen doch noch nicht, wo genau sie wohnen werden.
 
Vielleicht magst du mal ein Bild einstellen. Die Leute hier kennen sich ganz gut aus ob ein Hund nach Listenhund aussieht.:hallo:
 
Wie gefragt,
 

Anhänge

  • IMG_20200203_170615591.jpg
    IMG_20200203_170615591.jpg
    198,6 KB · Aufrufe: 73
  • IMG_20200203_170620102.jpg
    IMG_20200203_170620102.jpg
    229,8 KB · Aufrufe: 73
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Einführen von einen old englisch Buldogge“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Julithom
Ja die rassen die du oben genannt hast, waren mir klar das verboten ist. Bei dem Rottweiler war ich mir unser als jemand aus bekannten Kreis meinte könnte kritisch sein. Aber hab alles angegeben wie es ist. Wo der Hund her Stamm, wie es zum Kauf kam und durch wen, das Rottweiler ist Usw. Die...
Antworten
75
Aufrufe
5K
Unbekanntdog
U
Paulemaus
Ne, leider nicht. Aber Mike wird in seiner neuen Position, dem Umzug und der Suche nach einem Kumpel für Ares sicher viel zu tun haben. :)
Antworten
10
Aufrufe
1K
Cornelia T
Cornelia T
A
Ja , und meines Wissens nicht der "übliche" Vorgang in RLP , sondern wenn überhaupt, eine Ausnahme ,- und dann für Hunde , die schon mal auffällig wurden und eingestuft wurden , - aber nicht als spezielle Möglichkeit die "Gefährlichkeit" eines Sokas zu widerlegen ...
Antworten
130
Aufrufe
8K
Gelöschtes Mitglied 14294
G
D
Rassegutachten werden nur dann anerkannt, wenn sie von einem offiziell anerkannten Gutachter stammen. Ich denke also, dass ein Schein von einem Vetamt in der Türkei hier nicht anerkannt würde, da die dortigen Bediensteten ja hierzulande keine anerkannten Rassegutachter sind. Hast du mal ein Foto...
Antworten
2
Aufrufe
2K
IgorAndersen
IgorAndersen
M
Hab den Präfix mal geändert - Aber generell ist das egal. Ein Pitbull kann nicht legal hier nach Deutschland eingeführt werden. Wenn sie nichts riskieren möchten, sollten sie den Züchter bitte, ein schönes Zuhause für den Hund zu finden...
Antworten
12
Aufrufe
1K
Marion
Marion
Zurück
Oben Unten