HD/ED Rötgen kostet Geld ( ab 200€ aufwärts) , das Eintragen kostet noch mehr Geld (ich glaub so um die 80€)und bekommen tut man als Halter nichts dafür.Warum also sollte man es machen?
Meine Bekannte hat eine Hündin vom SV und die hat weder ED noch HD, auch der Rücken ist geröngt, ohne Befund. Sie hat in der Uniklinik für ED & HD röntgen ca 80€ bezahlt und dann noch für die Auswertung / Eintragung in die Papiere ca 30€.
Gibts da so arge Preisunterschiede?
So weit ich das gelesen habe, hat dir der Züchter kein Geld dazu gegeben, damit du die kostenintensiven Behandlungen bezahlen konntest.
Nein Geld muss er mir keins geben dazu ist er Rechtlich nicht verpflichtet.
Allerdings bin ich der Meinung zumindest wenn ich Züchter wäre würde ich an meiner Zucht mal gewaltig was verändern,denn mann kann nicht immer nur alles auf die Aufzucht schieben und die Schuld somit beim Käufer suchen.
Mann kann natürlich beim ersten Hund fehler machen kein Mensch ist fehler frei allerdings habe ich von Anfang an Rat und Meinung vom Züchter eingeholt bei allen drei Hunden.
So weit ich das gelesen habe, hat dir der Züchter kein Geld dazu gegeben, damit du die kostenintensiven Behandlungen bezahlen konntest.
. Oder gilt das nur für die HD & ED Untersuchungen die eigentlich vom Züchter gemacht werden sollten?
Sorry, konnte leider jetzt erst antworten.
Auch ein Züchter muss die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren einhalten, dass Gesetz wurde am 01.01.2002 geändert, da früher die Gewährleistungsfrist nur 6 Monate betrug.
Neu ist auch: Für jedwede Beeinträchtigung, ob Milben, Würmer oder HD, ob geringfügig oder nicht, hat der Verkäufer einzustehen, wenn aufgrund der Inkubationszeit oder bei erblich bedingten Erkrankungen davon ausgegangen werden muss, dass der „Mangel“ bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war.
Alle Unternehmer müssen sich an die gesetzlichen Gewährleistungsfristen halten. Unternehmer laut Gesetz ist, wer „planmäßig gegen Entgelt“ Tiere abgibt. Es spielt keine Rolle, ob er damit Gewinn erzielt. Noch immer kürzen viele Züchter oder Händler in ihren Kaufverträgen die Gewährleistungsfristen oder schließen Schadenersatzansprüche aus. Doch solche Ausschlüsse sind Makulatur.
Nach dem neuen Recht ist es so, dass bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen nicht nur der Kaufpreis zu erstatten ist, sondern darüber hinaus auch Schadenersatzansprüche wie etwa Behandlungskosten, Fahrtkosten und weitere Kosten, die in Zusammenhang mit der Behandlung des Hundes stehen. Die Kosten dürfen – auf den Wert des Hundes bezogen – allerdings nicht unverhältnismäßig sein. Wann Kosten als unverhältnismäßig angesehen werden, wird erst noch von der Rechtssprechung entschieden werden müssen.
Also, mach dich bei einem Anwalt schlau, auch wenn du dir vielleicht nur ein Teil des Geldes zurückholen kannst, besser als gar nichts, und vielleicht wird sich der Züchter dann mal überlegen, was für ein Mist er da zusammen züchtet.
Liebe Grüße
Petra
P.S. Lass dir den Schäferhund nicht verderben, es gibt genug Züchter die gute, gesunde uns wesensfeste Schäferhunde züchten.
Daniela,
hier siehst Du einen DSH, der ostblütig ist:
http://forum.ksgemeinde.de/galerie/showimage.php?i=14152&c=500&userid=6
http://forum.ksgemeinde.de/galerie/showimage.php?i=14151&c=500&userid=6
http://forum.ksgemeinde.de/galerie/showimage.php?i=6163&c=500&userid=6
watson
Ich habe heute abend leider keine Zeit mehr, werde sie mir aber die Ahnentafel morgen mal anschauen.
Zu Langhaarschäferhunden kann ich dir allerdings nicht allzu viel sagen, da mit diesen Hunden nicht im SV gezüchtet werden darf.
Allerdings ist mir gleich auf den ersten Blick aufgefallen, dass irgendwie keinerlei Ausbildungskennzeichen vorhanden sind. (Vielleicht mal irgendwann eine BH gelaufen, dass war`s dann aber auch). Da stellt sich sofort die Frage, warum haben die Hunde kein Ausbildungskennzeichen (auch mit Langhaar kann man im DVG oder ähnlichen Verbänden Prüfungen machen).
LG
Petra
Mir ist wichtig das die Elterntiere ein gutes Wesen haben.