Das war von mir auch nicht als Vorwurf oder gar als Tatsache geschrieben, sondern lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten.Deshalb wäre ich mit so Vorwürfen wie "asozial" etwas zurückhaltender.
Grüße Klaus
Als eine von drei Möglichkeiten, die allesamt dem Halter die Schuld zuschreiben.
Der Halter ist dumm, asozial oder hat tatsächlich einen gefährlichen Hund.
Grüße Klaus
Im bereits erwähnten Fall meines Bruders träfe keine deiner Möglichkeiten zu. Ein Fehler der Beamten kommt für dich grundsätzlich nicht in Frage ?
Und wenn der Hund nur als "Hund" angemeldet wäre, nicht jedoch als "Kampfhund", träfe die Behauptung der Polizei, er sei nicht ordnungsgemäß angemeldet, nach deren Verständnis natürlich zu.
Übrigens sind in Hessen "nur" 11 Rassen gelistet