Wo hast Du denn her, dass der Hund auch noch bei der Steuer nicht angemeldet war und damit Steuern hinterzogen wurden?
Mit der hier genannten (Nicht-)Anmeldung bei der Ordnungsbehörde hat es ja nichts zu tun.
Nun, ich weiss ja nun nicht, wie das bei Euch so funktioniert.
Bei uns läuft es so:
1. Hundeanmeldung beim Ordnungsamt der Gemeinde
2. Die Gemeinde schickt einen Steuerbescheid
3. Ich bezahle die Hundesteuer
Alle sind mehr oder weniger zufrieden.
Ergo: Ohne Anmeldung bei Ordnungsamt auch keinen Steuerbescheid = Steuerhinterziehung.
Klaus