[Dieburg] Mann mit Kampfhund erhält Platzverweis

Deshalb wäre ich mit so Vorwürfen wie "asozial" etwas zurückhaltender.
Das war von mir auch nicht als Vorwurf oder gar als Tatsache geschrieben, sondern lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten.
Grüße Klaus

Als eine von drei Möglichkeiten, die allesamt dem Halter die Schuld zuschreiben. ;)

Der Halter ist dumm, asozial oder hat tatsächlich einen gefährlichen Hund.

Grüße Klaus

Im bereits erwähnten Fall meines Bruders träfe keine deiner Möglichkeiten zu. Ein Fehler der Beamten kommt für dich grundsätzlich nicht in Frage ?

Und wenn der Hund nur als "Hund" angemeldet wäre, nicht jedoch als "Kampfhund", träfe die Behauptung der Polizei, er sei nicht ordnungsgemäß angemeldet, nach deren Verständnis natürlich zu. ;)

Übrigens sind in Hessen "nur" 11 Rassen gelistet ;)
 
  • 29. April 2024
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Zum einen sind die hess. Beamten bzgl. der Hunde sehr gut geschult, ebenso die Außendienstler von den Ordnungsämtern.

Zum anderen halten hier sehr viele Polizisten "Listenhunde", darunter sehr viele Amstaffs. Man findet diese Hunde auch vermehrt bei den Sachverständigen.

Zum letzten, kann der Typ an der Tankstelle heilfroh sein, dass ihm sein Hund nicht direkt vom Fleck weg beschlagnahmt wurde - auch das dürfen die nämlich ;)

Und wer meint hier in Hessen einen unangemeldeten Listenhund halten zu müssen der hat den Schlag einfach nicht gehört :(
 
Zum einen sind die hess. Beamten bzgl. der Hunde sehr gut geschult, ebenso die Außendienstler von den Ordnungsämtern.

Die Beamten, die sich im Fall meines Bruders so gründlich geirrt haben, waren auch hessische Beamte. Glaub mir, der hat so gut wie gar nix von nem Staff, ausser nen breiten Kopf. :)
Zum letzten, kann der Typ an der Tankstelle heilfroh sein, dass ihm sein Hund nicht direkt vom Fleck weg beschlagnahmt wurde - auch das dürfen die nämlich ;)

Das hat mich auch gewundert und könnte zu der Annahme verleiten, daß die Beamten sich vielleicht doch nicht so sicher waren. ;)

Ich geb aber trotzdem zu, daß die ganze Geschichte schon sehr fragwürdig ist. Kann aber auch nur "dumm gelaufen" sein.
 
Kann ich nicht beurteilen, ich war ja nicht dabei ;)

Und was Deinen Bruder betrifft so sind die Beamten verpflichtet beim "Verdacht", dass es sich um einen Listenhund handeln könnte (und hier isses ja egal mit welchem Anteil dieser dabei ist)) dieses zu melden. In Ffm. werden die Hunde dann direkt von den Beamten fotografiert, der Besitzer mit Hund beim OA vorgeladen und darf dann ggfs. ein Rassegutachten machen. Wohlgemerkt, in Fällen in denen "nur" der Verdacht besteht. Ist es für die Beamten sicher, dass sie einen unangemeldeten Listenhund vor sich haben - dann kommen die Hundeführer und der Hund ist ratzfatz im Tierheim.

Und was die Nichtbeschlagnahme DIESES Hundes betrifft, so handhaben das die Ordnungsämter recht unterschiedlich. Es soll sogar Gemeinden geben, denen die VO schnurzpiepegal ist ;)
 
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