Meine Freundin hatte vor kurzem die CDU angeschrieben, wie sie denn zum Thema Kampfhunde stehen.
Nachfolgend die Antwort. Einen Kommentar verkneife ich mir...
Haben Sie Dank für Ihre Mail vom 2. September 2002, in der Sie nach der
Position der CDU Deutschlands gegenüber Haltern von Kampfhunden im
Rahmen der LHV erfragen.
Ich gebe Ihnen in der Tat Recht, dass im Rahmen der Problematik von so
genannten ?Kampfhunden? und ihrem Verbot häufig nur polemisiert worden
ist, was den Bemühungen um eine sachgerechte Lösung nicht geholfen hat.
Deshalb sollte es auch keine ?überschießenden? Maßnahmen geben, d. h.
insbesondere dürfen die Besitzer unauffälliger Hunde nicht diskriminiert
und genauso wenig bestraft werden.
Die CDU Deutschlands ist der Ansicht, dass die Definition von
gefährlichen Hunden nicht nur an einzelnen Rassen festgemacht werden
kann, sondern auch andere, individuelle Kriterien für die
Gefährlichkeit von Hunden entwickelt werden müssen. Trotzdem stellt die
Rasse einen möglichen, einfachen Anhaltspunkt dar und ist deshalb in die
ersten Fassungen der aktuellen Gesetze und Verordnungen aufgenommen
worden.
Das Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen ist
ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen. So lange keine anderen,
durchführbaren Untersuchungskriterien für die Gefährlichkeit von Hunden
bestehen, muss auf dieses relativ beste Mittel zurückgegriffen werden,
um einen akzeptablen Schutz der Bevölkerung zu ereichen.
Wenn Sie durch Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Einfuhr und Verbringung
gefährlicher Hunde im juristischen Sinn eine Einschränkung eines
Grundrechtes sehen und betroffen sind, stehen Ihnen in Deutschland
umfangreiche Rechtswege offen. Grundrechte können in Deutschland jedoch,
wie in jeder anderen Demokratie, eingeschränkt werden. Die Einschränkung
des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung erscheint uns in
diesem Fall einer nötigen Kontrolle zur Durchsetzung staatlicher
Anordnungen nicht unverhältnismäßig.
Auch beim Zuchtverbot für bestimmte Rassen greifen die Ausführungen zu
Punkt 2. Dieses pauschale Verbot halten wir so lange für vertretbar, wie
keine besseren Möglichkeiten gefunden sind, die Aggressionszucht von
Hunden zu verhindern.
Die LHV hat die Menschen in Hundehalter und Hundehasser gespalten. Sie
wurde fast ohne jeglichen fachlichen Sachverstand schnell
zusammengeschustert - zu Lasten von Menschen und Tieren. Die völlig
überzogenen, ja exzessiven Rasselisten mit 42 Hunderassen auf dem Index
haben national und international Kopfschütteln hervorgerufen. Die
Kommunen wurden von der Landesregierung mit dem bürokratischen Moloch
LHV plus Ausführungsbestimmungen finanziell alleine gelassen. Die
überfüllten Tierheime ebenfalls.
Einerseits nimmt Rot-Grün begeistert die Initiative der CDU zur Aufnahme
des Tierschutzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung auf,
andererseits machen sie eine Politik, die zu katastrophalen Bedingungen
für die Tiere in den Tierheimen führt. Wie dort Hunde als Mitgeschöpfe
dahin vegetieren müssen, das hat nichts mit der Bewahrung der Schöpfung
und mit Tierschutz zu tun.
Die CDU Deutschlands wird ihren Beitrag in den weiteren
parlamentarischen Beratungen dazu leisten, dass wir ein Hundegesetz
bekommen, das umsetzbar ist und das die Menschen in unserem Land vor
tatsächlich gefährlichen Hunden sowie deren verantwortungslosen Züchtern
und Haltern schützt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen. Ihre Sorge um
den polemischen Umgang - auch in den Medien ist - verständlich, da die
Halter dieser Hunde von deren Auswirkungen unmittelbar betroffen sind.
Ich bitte Sie jedoch auch Verständnis für verängstigte oder gar
verletzte Bürger zu entwickeln. Auch diese Personen haben Grundrechte
und möchten Ihre Interessen gewahrt sehen. Auch darauf muss die Politik
eingehen, so dass ein Ausgleich gefunden werden muss, an dessen
Entstehen sich alle beteiligen sollten.
Nachfolgend die Antwort. Einen Kommentar verkneife ich mir...
Haben Sie Dank für Ihre Mail vom 2. September 2002, in der Sie nach der
Position der CDU Deutschlands gegenüber Haltern von Kampfhunden im
Rahmen der LHV erfragen.
Ich gebe Ihnen in der Tat Recht, dass im Rahmen der Problematik von so
genannten ?Kampfhunden? und ihrem Verbot häufig nur polemisiert worden
ist, was den Bemühungen um eine sachgerechte Lösung nicht geholfen hat.
Deshalb sollte es auch keine ?überschießenden? Maßnahmen geben, d. h.
insbesondere dürfen die Besitzer unauffälliger Hunde nicht diskriminiert
und genauso wenig bestraft werden.
Die CDU Deutschlands ist der Ansicht, dass die Definition von
gefährlichen Hunden nicht nur an einzelnen Rassen festgemacht werden
kann, sondern auch andere, individuelle Kriterien für die
Gefährlichkeit von Hunden entwickelt werden müssen. Trotzdem stellt die
Rasse einen möglichen, einfachen Anhaltspunkt dar und ist deshalb in die
ersten Fassungen der aktuellen Gesetze und Verordnungen aufgenommen
worden.
Das Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen ist
ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen. So lange keine anderen,
durchführbaren Untersuchungskriterien für die Gefährlichkeit von Hunden
bestehen, muss auf dieses relativ beste Mittel zurückgegriffen werden,
um einen akzeptablen Schutz der Bevölkerung zu ereichen.
Wenn Sie durch Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Einfuhr und Verbringung
gefährlicher Hunde im juristischen Sinn eine Einschränkung eines
Grundrechtes sehen und betroffen sind, stehen Ihnen in Deutschland
umfangreiche Rechtswege offen. Grundrechte können in Deutschland jedoch,
wie in jeder anderen Demokratie, eingeschränkt werden. Die Einschränkung
des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung erscheint uns in
diesem Fall einer nötigen Kontrolle zur Durchsetzung staatlicher
Anordnungen nicht unverhältnismäßig.
Auch beim Zuchtverbot für bestimmte Rassen greifen die Ausführungen zu
Punkt 2. Dieses pauschale Verbot halten wir so lange für vertretbar, wie
keine besseren Möglichkeiten gefunden sind, die Aggressionszucht von
Hunden zu verhindern.
Die LHV hat die Menschen in Hundehalter und Hundehasser gespalten. Sie
wurde fast ohne jeglichen fachlichen Sachverstand schnell
zusammengeschustert - zu Lasten von Menschen und Tieren. Die völlig
überzogenen, ja exzessiven Rasselisten mit 42 Hunderassen auf dem Index
haben national und international Kopfschütteln hervorgerufen. Die
Kommunen wurden von der Landesregierung mit dem bürokratischen Moloch
LHV plus Ausführungsbestimmungen finanziell alleine gelassen. Die
überfüllten Tierheime ebenfalls.
Einerseits nimmt Rot-Grün begeistert die Initiative der CDU zur Aufnahme
des Tierschutzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung auf,
andererseits machen sie eine Politik, die zu katastrophalen Bedingungen
für die Tiere in den Tierheimen führt. Wie dort Hunde als Mitgeschöpfe
dahin vegetieren müssen, das hat nichts mit der Bewahrung der Schöpfung
und mit Tierschutz zu tun.
Die CDU Deutschlands wird ihren Beitrag in den weiteren
parlamentarischen Beratungen dazu leisten, dass wir ein Hundegesetz
bekommen, das umsetzbar ist und das die Menschen in unserem Land vor
tatsächlich gefährlichen Hunden sowie deren verantwortungslosen Züchtern
und Haltern schützt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen. Ihre Sorge um
den polemischen Umgang - auch in den Medien ist - verständlich, da die
Halter dieser Hunde von deren Auswirkungen unmittelbar betroffen sind.
Ich bitte Sie jedoch auch Verständnis für verängstigte oder gar
verletzte Bürger zu entwickeln. Auch diese Personen haben Grundrechte
und möchten Ihre Interessen gewahrt sehen. Auch darauf muss die Politik
eingehen, so dass ein Ausgleich gefunden werden muss, an dessen
Entstehen sich alle beteiligen sollten.