hier ist nochmal eine Zusammenfassung für Nichtjuristen
Bei der ganzen Diskussion sollte man nicht vergessen, dass er NICHT freigesprochen wurde. Er ist also schuldig. Auch wenn er das natürlich gaaanz anders sieht.
Am meisten stört mich persönlich seine ekelhafte Art, sich als Opfer hinzustellen
Die "Geldbuße" ist – wie der Name schon sagt – keine "Strafe": Der Beschuldigte wird nicht "bestraft", es ergeht kein Urteil. Daher ist es selbstverständlich, dass er als "nicht vorbestraft" gilt. Und es ist auch selbstverständlich, dass der Beschuldigte nicht "schuldig" ist: Die Feststellung von strafrechtlicher Schuld setzt in einem Rechtsstaat eine Verurteilung voraus.
So, zum Thema "Verhalten der Staatsanwaltschaft" hab ich nochmal was ausgegraben - so richtig mit Ruhm bekleckert haben die sich in beiden Fällen nicht.
hier ist nochmal eine Zusammenfassung für Nichtjuristen
Bei der ganzen Diskussion sollte man nicht vergessen, dass er NICHT freigesprochen wurde. Er ist also schuldig. Auch wenn er das natürlich gaaanz anders sieht.
Am meisten stört mich persönlich seine ekelhafte Art, sich als Opfer hinzustellen
Ob es einem nun passt oder nicht: Es ist so nicht richtig. Ich zitiere noch mal aus dem Zeit-Artikel (Seite 1
Quelle:Die "Geldbuße" ist – wie der Name schon sagt – keine "Strafe": Der Beschuldigte wird nicht "bestraft", es ergeht kein Urteil. Daher ist es selbstverständlich, dass er als "nicht vorbestraft" gilt. Und es ist auch selbstverständlich, dass der Beschuldigte nicht "schuldig" ist: Die Feststellung von strafrechtlicher Schuld setzt in einem Rechtsstaat eine Verurteilung voraus.
Das, was ich schrieb, habe ich im Interview mit der Staatsanwaltschaft selbst gehört.
Man meinte auch beweisen zu können, dass E. so mit seinen Laptop umging, dass Dritte ihn nicht benutzen konnten.
Irgendwie klingt hier und überall an, dass die Verfahrenseinstellung auch erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft strafbares Handeln nicht wirklich beweisen konnte.
Wie bitte soll denn funktionieren? Noch dazu in einem Fall, in dem bereits Anklage erhoben wurde?
Ein hinreichender Tatverdacht, es muß also nach der vorläufigen Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit bestanden haben, dass der Beschuldigte verurteilt wird, ansonsten kann weder Anklage erhoben, noch ein Verfahren nach § 153a StPO eingestellt werden.
Das war auch in diesem Fall die Voraussetzung.
Die Beendigung eines durch Einstellung nach gegen Weisungen oder Auflagen kann für den Beschuldigten vorteilhaft sein. Vor allem dann, wenn der Rechts- und die Beweislage eindeutig gegen den Beschuldigten spricht, eine Verurteilung also überwiegend wahrscheinlich ist, kann die Einstellung gegen Auflagen ein Weg sein, eine Bestrafung zu vermeiden.
Für die Bewertung öffentliches Interesse, Schwere der Schuld, Vergehen oder Verbrechen findet man hier ein Zusammenfassung.
Vllt. ganz hilfreich, weil die Wertung doch häufig vom eigenen empfinden abweichen dürfte.
Ich auch nicht.Das, was ich schrieb, habe ich im Interview mit der Staatsanwaltschaft selbst gehört.
Man meinte auch beweisen zu können, dass E. so mit seinen Laptop umging, dass Dritte ihn nicht benutzen konnten.
Das tun aber sehr viele Leute, die ich kenne. Überwiegend übrigens aus de IT-Bereich. Ich wusste nicht, dass das strafbar ist.
Irgendwie klingt hier und überall an, dass die Verfahrenseinstellung auch erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft strafbares Handeln nicht wirklich beweisen konnte.
Wie bitte soll denn funktionieren? Noch dazu in einem Fall, in dem bereits Anklage erhoben wurde?
Ja und? Manchmal bleibt gar nichts übrig.Naja... fragste mal die Leute, die den Wulff angeklagt sehen wollten - am Ende blieben von einer ellenlangen Liste an Vorwürfen noch ein oder zwei Punkte übrig.
Wie bitte soll denn funktionieren? Noch dazu in einem Fall, in dem bereits Anklage erhoben wurde?
Und, wer das Verfahren in Anspruch nimmt, ist nicht unschuldig.
Wer das will, muß es wie Herr Wulff machen.
Matty, aber es ist doch kein Beweis für gar nichts, wenn der Staatsanwalt Zeugen dafür hat, dass Edathy mit seinem Laptop eigen war.
Ein Indiz, sicherlich, aber eines, das wirklich noch viele andere Ursachen haben könnte.
Und was das andere angeht, schreiben wir glaube ich aneinander vorbei.
Ich frage mich, wo das Problem liegt.Wie bitte soll denn funktionieren? Noch dazu in einem Fall, in dem bereits Anklage erhoben wurde?
Die Staatsanwaltschaft meint, sie könne eine Straftat beweisen. Das Gericht prüft das und erhebt Anklage, sieht also den Tatverdacht als hinreichend an.
Am Ende kann die Staatsanwaltschaft das aber nicht in so ausreichendem Maße, dass das öffentliche INteresse gewährleistet wäre, das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen.
Es bleiben nur mehr Tatbestände übrig, nach denen das Verfahren auch eingestellt werden kann, weil eben an einer Verurteilung kein öffentliches Interesse besteht.
Alle anderen können nicht bewiesen werden.
Also wird die Einstellung nach 153 a vorgeschlagen.
Oder funktioniert das so nicht?
Dann schreibst du:
DAS halte ich für eine unzulässige Pauschalisierung. Sogar in dem von dir verlinkten Artikel steht, dass es mehrere Gründe geben kann, sich auf so ein Verfahren einzulassen oder auch nicht.Und, wer das Verfahren in Anspruch nimmt, ist nicht unschuldig.
Wer das will, muß es wie Herr Wulff machen.
Eins wäre, dass man auf schnelle Rechtssicherheit angewiesen ist, etwa um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Oder dass eine Vorstrafe, egal wie mickerig, im Beruf untragbar wäre (Ich erinnere mich dunkel an die Polizistin, der ihr junger Polizeihund ausgekommen ist und mehrere Kinder angefallen hat) - sodass man also kein Risiko eingehen kann.
Ein weiteres wären gesundheitliche bzw. psychische Gründe. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Leute gibt, die lieber Auflagen erfüllen, als sich weiter dem Druck einer Verhandlung auszusetzen.
Oder die drohenden Kosten, wenn das Verfahren verloren geht...
Wenig Vertrauen in die Justizt selbst wenn man sich selbst für unschuldig hält... dann lieber das kleinere Übel wählen, als auf Gerechtigkeit zu hoffen, die ja immer nur für die da oben gilt...
Und das war nur das, was mir eben spontan eingefallen ist.
Normal denkende Leute mit gesundem Selbstbewusstsein und Vertrauen in die Justiz würden sicherlich so handeln wie du es beschreibst. (Und wenn Herr Wulff zB eines hat, dann ein mehr als gesundes Selbstbewusstsein, zumindest in gewissen Bereichen. Der war, völlig unabhängig von dem, was er getan oder nicht getan hat, felsenfest von seiner eigenen Anständigkeit und Unschuld überzeugt.)
Leute, die aus verschiedenen Gründen unter Druck stehen, handeln aber möglicherweise irrational. Dafür müssen sie aber weder schuldig sein noch sich so fühlen. Es reicht theoretisch schon aus, dass sie glauben, alle anderen würden sie ohnehin für schuldig halten. Und dann nach jedem Strohhalm greifen.
Das ist jetzt nicht auf Edathy bezogen.
Sondern ich meine allgemein, dass wer auf so einen Handel eingeht, zwar mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung befürchtet - darum aber nicht automatisch auch schuldig sein muss.
Diese Schlussfolgerung ist so schlicht nicht korrekt.
matty schrieb:Das ist keine Schlußfolgerung, sondern Tatsache, denn der Tatvorwurf muß vom Beschuldigen eingestanden worden sein, anders geht es nicht!
Es kommt ansonsten ganz normal zum Hauptverfahren.