Vielleicht
konnten sie es aber eben nicht beweisen.
Und vielleicht stimmte es auch ganz einfach nicht, und es war anfangs nur gemutmaßt worden, nachher aber eben doch nicht so wie gedacht. - Da haben sich ja wohl einige sehr weit aus dem Fenster gelehnt im Laufe dieses Verfahrens, was der ganzen Sache nicht dienlich war. So oder so nicht.
(Vielleicht war es auch so, wie du schreibst, es ist vorgekommen, ließ sich aber nicht beweisen. Nur - woher weiß man es dann, wenn man es nicht beweisen kann?
- Wenn man keinerlei belegbaren Nachweis hat, nur Hörensagen, sollte man so etwas besser gar nicht erst behaupten... - ich bin da gerade etwas verwirrt.)
Und um das nochmal klar zu sagen: Ich stimme dir grundsätzlich absolut zu und will gar nichts "wegdiskutieren".
Und wenn jemand meint, ich würde hier schreiben, "Kinderpornografie sei gar nicht so schlimm", oder "da gäbe es ja auch eine harmlose Variante" - dann hat er mich falsch verstanden.
Aber
verurteilt werden kann jemand nur für etwas, das er belegbareweise
getan hat - und nicht für das, was man ihm außerdem noch
zutraut.
Und wenn das, was er belegbarerweise getan hat, strafrechtlich eben
so wenig relevant ist, dass das Verfahren gegen Auflage eingestellt werden kann, und das in dieser Größenordnung das übliche Verfahren ist - je nun.
Dann macht das die Richter nicht automatisch zu Sympathisanten von Herrn E. oder Liebhabern seiner Fotos oder, oder, oder... sondern vielleicht einfach das Vergehen des Angeklagten
geringer als vorher angenommen wurde.
Das ist eine logische Schlussfolgerung. Nix anderes. Jedenfalls keine Verharmlosung oder Sympathiebekundung.
Ob Edathy vorgewarnt wurde, Spuren verwischt hat, Sachen vertuscht hat... ist eine andere Sache, und sicherlich eine eigene Diskussion wert. Ob es dafür Beweise gibt, hätte die Staatsanwaltschaft klären müssen. Wenn es keine ausreichenden gab, waren die entsprechenden Ermittlungen entweder schlampig oder es
gab keine Beweise, oder, oder, oder... andere Gremien müssen nun klären, wer wem was gesteckt hat und wie wichtig das für den Prozess war.
Aber das Gericht kann nur mit dem arbeiten, was vorliegt - nicht mit dem, was andere behaupten, dass vorliegen
müsste - so lange sie entsprechende Nachweise nicht liefern können, liegt eben nix vor.
Völlig unabhängig davon, wie P.ornografie als solche zu bewerten ist und was P.ornografie für die betroffenen Kinder bedeutet.
Man kann doch zB auch einen Edathy nicht für alle Kinderpornografie der Welt verurteilen, nur weil er theoretisch möglicherweise einiges davon erworben und genutzt hat, man aber nicht beweisen kann was und welches.
Einfach, weil Kinderpornografie so schrecklich ist und man in jedem Fall etwas tun muss.
So funktioniert das einfach nicht.
Und, wie ich schonmal schrieb: Ob nun Edathy verurteilt wird oder nicht, oder härter oder milder verurteilt wird, ändert am Leid der Betroffenen grade mal so gar nichts.
Für die ändert sich dadurch doch nichts, da ist der Bezug zwischen Täter und Opfer ja eigentlich nicht gegeben.
Das kann also eigentlich keine Begründung dafür sein, ihn schon auf Verdacht hin zu verurteilen.
De facto ist
nichts eine Begründung dafür, jemanden schon auf Verdacht hin ohne stichhaltige Beweise zu verurteilen. Egal wie schlimm das ist, was man ihm vorwirft. Und egal wie subjektiv sicher sich einer ist, dass der andere schuldig ist.
Hmmh... irgendwas war gerade noch...
Ach ja: Falls es Beweise gab, diese aber nicht berücksichtigt wurden, werden meine Überlegungen natürlich hinfällig.